Anästhesiologie

Mit der Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie werden fachspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensgrundsätze erworben, die befähigen, im gesamten Gebiet der Anästhesiologie eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Weiterbildung erfolgt auf der Basis der von der Schweiz. Gesellschaft für Anästhesiologie und Perioperative Medizin (SSAPM) herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen. 

Anhang zum Weiterbildungsprogramm

Anhang / Annexe

SWISS CATALOGUE OF OBJECTIVES IN ANESTHESIA AND REANIMATION (SCOAR)

Facharztprüfung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

Prüfung

Schriftliche Prüfung
14. September 2024 in Langenthal

Mündliche Prüfung
18. Januar 2025 in Bern

Prüfungsgebühr
Schriftliche Prüfung: In der Schweiz registrierte Ärztinnen/Ärzte: CHF 175.00
Nicht in der Schweiz registrierte Ärztinnen/Ärzte, die Mitglied der ESAIC sind: CHF 350.00
Nicht in der Schweiz registrierte Ärztinnen/Ärzte, die Nicht-Mitglied der ESAIC sind: CHF 410.00

Mündliche Prüfung: CHF 750.00

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). 

Es wird empfohlen, die schriftliche Facharztprüfung frühestens im 3. Weiterbildungsjahr zu absolvieren. 

Es wird empfohlen die mündliche Prüfung frühestens im 5. Weiterbildungsjahr zu absolvieren, wobei Kandidatinnen und Kandidaten nur zugelassen werden, wenn sie oder er die schriftliche Teilprüfung bestanden haben.

Anmeldefrist
Schriftliche Prüfung: 28. April 2024
Mündliche Prüfung: 30. November 2024

Anmeldung
Fachexamen | Swiss Society for Anaesthesiology and Perioperative Medicine - SSAPM

​​​​​​​Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Anästhesiologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Arbeitsplatz-basierte Assessments

Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.

Kontakt

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Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 503 06 00
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