Arztdiplome und Facharzttitel der Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz werden gegenseitig anerkannt. Rechtliche Grundlage dazu bildet das Freizügigkeitsabkommen und die für die Schweiz vorerst noch anwendbare EU-Richtlinie 93/16. Für die Anerkennung von ausländischen Arztdiplomen und Facharzttiteln ist die Medizinalberufekommission zuständig.
Ab 2011 wird die in den europäischen Staaten bereits umgesetzte Richtlinie 2005/36 voraussichtlich auch für die Schweiz gelten.
Das Freizügigkeitsabkommen im Wortlaut
inkl. Listen der anerkannten Arztdiplome und Weiterbildungstitel in Europa
Artikel von PD Dr. Matthias Oesch