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Rechtliche Grundlagen – internationale Richtlinien

Arztdiplome und Facharzttitel der Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz werden gegenseitig anerkannt. Rechtliche Grundlage dazu bildet das Freizügigkeitsabkommen und die für die Schweiz vorerst noch anwendbare EU-Richtlinie 93/16. Für die Anerkennung von ausländischen Arztdiplomen und Facharzttiteln ist die Medizinalberufekommission zuständig.

Ab 2011 wird die in den europäischen Staaten bereits umgesetzte Richtlinie 2005/36 voraussichtlich auch für die Schweiz gelten.


 
 
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