Die rechtlichen Grundlagen des SIWF sind in den Statuten der FMH verankert. Ein eigenes Reglement umschreibt detailliert die Aufgaben und die interne Organisation des SIWF.
Das SIWF ist für alle Ärztinnen und Ärzte, Institutionen und Behörden die zentrale Anlaufstelle in Bezug auf die ärztliche Weiter- und Fortbildung. Dazu gehören auch legislative Aufgaben wie das Erlassen der Weiterbildungs- und der Fortbildungsordnung. In Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften erlässt das SIWF für jedes Fachgebiet ein detailliertes Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsprogramm.
Für die Beurteilung von Titelgesuchen und von Gesuchen um Anerkennung als Weiterbildungsstätte setzt das SIWF eigenständige Kommissionen ein. Die Titelkommission (TK) beurteilt Anfragen von Kandidatinnen und Kandidaten zur Gestaltung und Anrechnung der Weiterbildung und Gesuche zur Erteilung eines Facharzttitels oder Schwerpunktes. Für das Anerkennen, Einteilen und Umteilen der Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) zuständig.
Einsprachen gegen Entscheide der TK und der WBSK beurteilen die Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) und die Einsprachekommission Weiterbildungsstätten (EK WBS). Beide Kommissionen amten als unabhängige und unparteiische Einspracheinstanzen.
Alle im Bereich der Weiterbildung tätigen Organe und Aufsichtsbehörden sind im Organigramm dargestellt.
Zuständige Organe und Instanzenwege in der Weiterbildung