Wie darf ich meine Titel und Qualifikationen ausschreiben? Für Ausschreibungen von akademischen Bezeichnungen, eidgenössischen Facharzttiteln und FMH-Qualifikationen (Schwerpunkten und Fähigkeitsausweisen) gelten unterschiedliche Regelungen. Während den gesetzlichen Ausschreibungsvorschriften alle Ärztinnen und Ärzte der Schweiz unterliegen, sind die standesrechtlichen Vorgaben der FMH nur für deren Mitglieder bindend.
Um die Rubriktitel in den schweizerischen Telefonbüchern einheitlich zu gestalten, hat die FMH mit der Swisscom Directories AG eine Vereinbarung getroffen. Ärztinnen und Ärzte dürfen sich nur unter ihrem natürlichen Namen eintragen und allfällige Firmennamen nur beifügen.
Zugelassene Rubriktitel unter dem Stichwort «Ärzte» in den schweizerischen Telefonbüchern
Schweizerische Ärztezeitung, Nr. 29/30, 2006
Schweizerische Ärztezeitung, Nr. 27/28, 2006
Schweizerische Ärztezeitung, Nr. 42, 1998