Mit der Akkreditierung sind die Weiterbildungsordnung und die Weiterbildungsprogramme öffentlich-rechtlich anerkannt. Dadurch kann die privat-rechtlich organisierte Ärzteschaft die Weiterbildung weitgehend autonom gestalten. Der Staat behält mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) als Akkreditierungsinstanz die Oberaufsicht. Die letzte Akkreditierung fand 2005 statt, die nächste ist für 2011 geplant.
Anleitung für die Träger und Anbieter von Weiterbildungsprogrammen in Humanmedizin (FMH und Fachgesellschaften)