Assistenzärztinnen und -ärzte können sich ihren Militärdienst bzw. ihre militärärztliche Tätigkeit in der Regel als Anteil der reglementarischen Weiterbildung anrechnen lassen. Für die entsprechenden Gesuche ist die Titelkommission zuständig.
Schweizerische Ärztezeitung, Nr. 8, 2004