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SIWF - Schweizerisches Institut für Weiter- und FortbildungRubrik Bildung
 
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Facharztprüfung – obligatorische Voraussetzung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

 

 

Assistenzärztinnen und -ärzte finden hier die Prüfungsbestimmungen und
-termine für sämtliche Fachgebiete:

Allergologie und Klinische Immunologie mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 13. Juni 2013, 13.00 – 17.00 Uhr
 
Ort
Ort: Universitätsspital Lausanne (CHUV), Rue du Bugnon 46, 1011 Lausanne
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 375.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allergologie und Klinische Immunologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. April 2013

Anmeldung
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der SGAI Webseite www.ssai.ch unter Weiter- und Fortbildung, Facharztprüfung FMH.
Website: www.ssai.ch – Weiter- und Fortbildung FMH/FAMH – Weiterbildung
 

Allergologie und klinische Immunologie schriftliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag, 22. Juni 2013, 11.00 – 14.00 Uhr
 
Ort
Milano, Italien während dem EAACI-WAO World Allergy and Asthma Congress www.eaaci.net
 
Prüfungsgebühr
EUR 250.- für EAACI Mitglieder, EUR 400.- für Nichtmitglieder

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allergologie und Klinische Immunologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. April 2013

Anmeldung
Anmeldeformulare können bezogen werden bei
EAACI/UEMS examination, c/o Sladjana Scepan
Education and Specialty Manager, Genferstrasse 21, 8002 Zürich
Tel. 044 205 55 33
Fax 044 205 55 39

E-Mail: education
Website: www.eaaci.org
 

Allgemeine Innere Medizin  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 29. Oktober 2013, von 09.45 bis 15.00 Uhr
 
Ort
Kongresszentrum Messe Schweiz, Basel (ab Bahnhof SBB, Tram Nr. 2 in Richtung Riehen Grenze, bis Haltestelle „Messeplatz“)
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 750.- und muss vor der Prüfung innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allgemeine Innere Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die Facharztprüfung in Allgemeiner Innerer Medizin findet 2013 erstmalig in Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM) und der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Medizin (SGAM) statt.

Das Bestehen der schriftlichen Facharztprüfung (100 Multiple Choice in englischer Sprache sowie neu 5 offene Kurzantwortfragen in deutscher, französischer und italienischer Sprache) ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allgemeine Innere Medizin.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Facharztprüfung ist ein eidgenössisches oder ein vom BAG anerkanntes ausländisches Arztdiplom (gem. WBO, Art 23), welches bei der Anmeldung zur Prüfung in Kopie eingereicht werden muss. Es wird empfohlen, die Prüfung erst nach einer mindestens 2-jährigen Weiterbildung in Allgemeiner Innerer Medizin zu absolvieren, da der Lerngewinn mit zunehmender praktischer Erfahrung steigt
 
Anmeldefrist
31. Juli 2013

Anmeldung
Das Anmeldeportal sowie weitere Informationen zur Facharztprüfung in Allgemeiner Innerer Medizin finden Sie ab Anfang Mai 2013 unter www.aim-info.ch

Für weitere Informationen sind die Geschäftsstellen wie folgt erreichbar:

SGIM Tel. 061 225 93 30 (von 09.00 – 12.00 Uhr); E-Mail info@sgim.ch

SGAM Tel. 071 988 66 40; E-Mail info@sgam.ch
 

Alterspsychiatrie und -psychotherapie 1. Teil (schriftlich)  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 6. November 2013
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
700.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Alterspsychiatrie und –psychotherapie zum Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. September 2013

Anmeldung
Sekretariat SGAP
www.sgap-sppa.ch
 

Alterspsychiatrie und -psychotherapie 2. Teil (mündlich)  

 
Datum / Zeit
Freitag, 3. Mai 2013
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. CHF 700.-.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunkts Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie, welche ihre Weiterbildung in Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie bis am 30. Juni 2008 nicht abgeschlossen haben. Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder EU-anerkannten Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. März 2013

Anmeldung
Sekretariat SGAP
www.sgap-sppa.ch
 

Anästhesiologie  

 
Datum / Zeit
Erster Teil (schriftliche Prüfung)
Samstag, 28. September 2013, in Bern

Zweiter Teil (mündliche Prüfung)
Samstag, 18. Januar 2014, in Bern
 
Prüfungsgebühr
- schriftliche Prüfung: CHF 190.00
- mündliche Prüfung: CHF 750.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Anästhesiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. April 2013

Anmeldung
Anmeldeformulare können beim Sekretariat der SGAR, Postfach 604, 3000 Bern 25,
Tel. 031 332 34 33, Fax 031 332 98 79, info@sgar-ssar.ch ab März 2013 angefordert oder auf http://www.sgar-ssar.ch runtergeladen werden.

E-Mail: info
 

Angiologie  

 
Datum / Zeit
Erster Teil (schriftliche Prüfung)
Freitag, 01. November 2013 anlässlich der 14. Unionstagung der Schweiz. Gesellschaften für Gefässkrankheiten, Montreux (Music & Convention Centre)

Zweiter Teil (mündliche und praktische Prüfung)
Freitag, 15. November 2013 am Inselspital in Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt bei der Anmeldung der Kandidaten zur mündli¬chen Prüfung eine Prüfungsgebühr von CHF 1'200.-, welche auch die Teil¬nahme an der schriftlichen Prüfung beinhaltet.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Angiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
20. September 2013

Anmeldung
Inselspital Bern
Universitätsklinik für Angiologie
Frau Catherine Gut
3010 Bern
Tel. 031 632 30 34, Fax 031 632 47 93

Beilagen: Curriculum vitae inkl. Weiterbildung sowie Angaben der münd¬lich/praktischen Prüfungssprache (D oder F)

E-Mail: catherine.gut
 

Arbeitsmedizin  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 23. Januar 2014
 
Ort
Bern, Inselspital
 
Prüfungsgebühr
Die SGARM erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 300.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Arbeitsmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Das Beenden der theoretischen Weiterbildung (Kurse oder Studienzeit in Arbeitsmedizin) vor der Teilnahme an der Prüfung wird nahe gelegt.
 
Anmeldefrist
25. November 2013

Anmeldung
Geschäftsstelle SGARM
Lerchenweg 9
2543 Lengnau
Tel. 032 653 85 48
Fax 032 653 85 47

Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung ein CV bei.

E-Mail: sgarm-ssmt
 

Chirurgie Basisexamen  

 
Datum / Zeit
Samstag, 9. November 2013
 
Ort
Bern: Inselspital (deutsch)
Genf: Auditoire Marcel Jenny, Hôpital cantonal de Genève (französisch)
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 300.-.

Zulassungsbedingungen
Für die chirurgischen Fachgesellschaften, die aufgrund ihres Weiterbildungs-programms die Prüfung der allgemeinen Grundkenntnisse (Basisexamen Chirurgie) als Voraussetzung zur Erlangung des Facharzttitels vorsehen, führt die fmch das Basisexamen Chirurgie durch.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Art der Prüfung:
Schriftliche Prüfung nach dem Wahlantwortverfahren mit 150 Fragen in 4 Stunden.

Zeitpunkt:
Es empfiehlt sich, das Basisexamen in der Regel nach den ersten zwei Jahren der Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.
 
Anmeldefrist
bis 18. Oktober 2013

Anmeldung
Sekretariat:
Nina Hanstein
Medkongress AG
Rorschacherstr. 311
CH-9016 St. Gallen
Tel.: +41(0)71 282 06 00

E-Mail: nina.hanstein
 
Informationen

Sämtliche Informationen sind über das Internet unter www.Basisexamen.ch. verfügbar: Broschüre mit Lernzielkatalog, Blueprint, empfohlene Literatur und Reglement sowie die Möglichkeit zur Selbstevaluation anhand einer Modellprüfung.

 

Chirurgie  

 
Datum / Zeit
- Mittwoch bis Freitag, 24. bis 26. April 2013
- Mittwoch bis Freitag, 13. bis 15. November 2013

Art der Prüfung:
Mündliche Prüfung: Die Kandidatin/der Kandidat wird von mehreren Examinatoren anhand von 6 standardisierten Patienten-Fallbeispielen geprüft. Dauer: 3 x 30 Minu-ten.
 
Ort
Spital Netz Bern Tiefenau
 
Prüfungsgebühr
CHF 1 000.-

Zulassungsbedingungen
Zur mündlichen Facharztprüfung wird nur zugelassen, wer das Basisexamen mit Erfolg bestanden hat. Überdies kann die Prüfung frühestens während des letzten Jahres der reglementarischen Weiterbildung absolviert werden, und in jedem Fall nur nachdem der vom Weiterbildungsprogramm geforderte Operationskatalog vervollständigt wurde.
 
Anmeldefrist
- Donnerstag, 14. Februar 2013 für Prüfungen im April 2013
- Donnerstag, 18. Juli 2013 für Prüfungen im November 2013

Anmeldung
direkt im Internet:
www.sgc-ssc.ch > Weiterbildung

SGC / SSC-Geschäftsstelle
Bahnhofstrasse 55
5001 Aarau

Tel. 062 836 20 98
Fax 062 836 20 97

E-Mail: info
 
Informationen

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Dermatologie und Venerologie  

 
Datum / Zeit
21. November 2013
 
Ort
Dermatologische Universitätsklinik, Inselspital, Bern
 
Prüfungsgebühr
Die SGDV erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1'000.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Dermatologie und Venerologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die Prüfung wird im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abgelegt (dh. ab 48 Monaten Weiterbildung für Dermatologie).

Als Grundlage für die Prüfung gilt das aktuelle Weiterbildungsprogramm für Dermatologie und Venerologie. Abrufbar beim Schweizerischen Institut für Weiter-und Fortbildung SIWF (www.fmh.ch)
 
Anmeldefrist
1. Juli 2013

Anmeldung
Die Anmeldeformulare können bezogen werden auf: www.derma.ch oder:

Frau Monica Pongratz
Generalsekretariat SGDV
Rue du Puits-Godet 16
2000 Neuchâtel

Tel. 032 721 42 60

E-Mail: sgdv-ssdv
 

Endokrinologie/Diabetologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 8. November 2013
08.30-12.30 Uhr schriftliche Prüfung, 14.00-17.00 Uhr mündliche Prüfungen
 
Ort
Universitätsspital Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die SGED erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Endokrinologie/Diabetologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die mündliche und schriftliche Facharztprüfung kann im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abgelegt werden. Die schriftliche Prüfung findet in Form von Multiple Choice Fragen (englisch) statt; die mündliche Prüfung wird in Deutsch oder Englisch durchgeführt.
 
Anmeldefrist
9. September 2013

Anmeldung
Michèle Rothfuchs
Sekretariat Prof. Dr. med. Christoph Schmid
Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Klinische Ernährung
Universitätsspital Zürich
Rämistr. 100
8091 Zürich

Tel. 044 255 25 45
Fax 044 255 97 41

Die Anmeldung soll mittels Formular
(www.endokrinologie.usz.ch/LehreUndForschung/Fort-_und_Weiterbildung/FMH/Seiten/default.aspx)
und per Fax (044 255 97 41) erfolgen.

E-Mail: michele.rothfuchs
 

Entwicklungspädiatrie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 7. Dezember 2012
 
Ort
Abteilung Entwicklungspädiatrie, Kinderspital Zürich
Attenhoferstrasse 43, 8032 Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 600.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkttitels für Entwicklungspädiatrie (allfällig anwendbare Übergangsbestim-mungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
01. Oktober 2012

Anmeldung
Dr. med. Peter Hunkeler
Abteilung Entwicklungspädiatrie, Kinderspital Zürich
Steinwiesstrase 75
8032 Zürich
Tel. 044 266 76 13

E-Mail: peter.hunkeler
 

Gastroenterologie  

 
Datum / Zeit
Teil A und B:
20. November 2013: Inselspital Bern Saal Paradiso
schriftlich-theoretische Prüfung (Teil A) und schriftliche Interpretation von Dokumenten bildgebender Verfahren (Teil B)

Teil C:
5. Dezember 2013: Abteilung für Gastroenterologie Kantosnspital Winterthur
mündliche praktische Prüfung mit Falldiskussion (Teil C)
 
Prüfungsgebühr
Die SGG erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 600.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Gastroenterologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
Anmeldefrist: 31. August 2013
Die Anmeldung gilt mit der Einzahlung der Prüfungsgebühr.

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung an:
Prof. Dr. med. Gian Dorta
Beauftragter für die Weiter- und Fortbildung SGG/SSG
Service de Gastroentérologie et d'Hépatologie
C H U V
Bugnon 46
1011 Lausanne
Tel. 021 314 06 80
Fax 021 314 07 07

Die Anmeldeformulare können bei Prof. Dr. med. Gian Dorta bezogen werden.

E-Mail: gian.dorta
 

Gefässchirurgie  

 
Datum / Zeit
4. bis 7. September 2008
 
Ort
Nizza (Frankreich)
 
Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Juli 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunkts für Gefässchirurgie, welche ihre Weiterbildung in Gefässchirurgie bis am 31. Dezember 2003 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzule-gen (Art. 23 WBO).
 
Informationen
Die Europäische Gefässchirurgen-Prüfung EBSQ Vasc) ist ein obligatorischer Bestandteil zur Erlangung des Schweizerischen Schwerpunktes für Gefässchirurgie. Die diesjährige Prüfung findet anlässlich des Annual Meetings der Europäischen Gefässchirurgen Gesellschaft (ESVS) statt.

Wir bitten sämtliche Kandidaten, die sich für diese jährlich stattfindende Prüfung anmelden, ihre Akten vorher dem Sekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Gefässchirurgie (Dr. P. Wigger, Chefarzt Gefässchirurgie, Kantonsspital Winterthur, 8400 Winterthur, E-Mail: p.wigger@ksw.ch) zuzusenden. Sie werden dann informiert, ob die Anmeldung an die Prüfung bereits Sinn macht und ob Sie die weiteren Anforderungen zur Erlangung des Schwerpunktes erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass das alleinige Bestehen der EBSQ-Vasc.-Prüfung nicht bedeutet, dass Sie automatisch in den Besitz des Schwerpunktes für Gefässchirurgie kommen.
 

Geriatrie  

 
Datum / Zeit
Die Prüfung erfolgt in zwei Teilen:

Schriftliche Prüfung:
Donnerstag 15. August 2013 (14.00 – 17.00 Uhr)
Computerraum Uni Tobler Bern, Länggassstrasse 49, 3012 Bern
Überprüfung von geriatrischen Kenntnissen durch Beantwortung von englischen MC-Fragen sowie - je nach gemachter Sprachwahl - deutschen resp. französischen Kurzantwortfragen am Computer

Mündlich-praktische Prüfung:
Mittwoch 30. und Donnerstag 31. Oktober 2013 (Der Prüfungsort wird nach Abschluss der Auswertung
der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.)
Überprüfung geriatrischer Fertigkeiten, Haltung und Kenntnissen anhand der Beobachtung und des Gesprächs mit dem Kandidaten anlässlich der Untersuchung von Patienten.
 
Prüfungsgebühr
Die Schweiz. Fachgesellschaft für Geriatrie (SFGG) erhebt eine Prüfungsgebühr, Fr. 1'200.- für SFGG-Mitglieder, Fr. 1'400.- für Nicht-Mitglieder

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes für Geriatrie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Mai 2013

Anmeldung
Anmeldung bzw. Bezug der Anmeldeformulare (vorzugsweise per Email):
PD Dr med Philippe Huber
Service de gériatrie
Hôpital des Trois-Chêne
chemin du Pont-Bochet 3
CH-1226 Thônex

Tel. 022 305 65 19
Fax 022 305 65 28

E-Mail: philippe.huber
 

Gynäkologie und Geburtshilfe  

 
Datum / Zeit
Samstag, 30. November 2013 (Basis- und Facharztexamen 1. Teil / 2. Teil: wird individuell mit den KandidatInnen vereinbart)
 
Ort
Bern, Inselspital (Basis- und Facharztexamen 1. Teil / 2. Teil: wird individuell mit den KandidatInnen vereinbart)
 
Prüfungsgebühr
Siehe (http://sggg.ch/de/node/178)

Zulassungsbedingungen
Basisexamen: Schriftliche Multiple-Choice-Prüfung (MC). Zulassung frühestens im 2. fachspezifischen Jahr empfohlen.

Facharztexamen: 1. Teil: Schriftliche Multiple-Choice-Prüfung (MC). Diese Prüfung kann erst nach bestandenem Basisexamen absolviert werden, jedoch frühestens im 4. fachspezifischen Weiterbildungsjahr (siehe Weiterbildungsprogramm Paragraph 4.5).

Facharztexamen: 2. Teil: Praktisch-mündliche Prüfung. Diese Prüfung kann erst nach Erfüllung aller Anforderungen in Ziffer 3.9 sowie Ziffer 2.2.3 des Weiterbildungsprogramms absolviert werden.
 
Anmeldefrist
18. Oktober 2013

Anmeldung
Weitere Informationen (Anmeldegebühren etc.) und Anmeldung: über das Serviceportal der gynécologie suisse, Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (http://sggg.ch/de/node/178)
 
Informationen

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Gynäkologie und Geburtshilfe (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011). 

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

 

Hals- und Gesichtschirurgie  

 
Ort
Datum, Ort und Zeit werden individuell mit dem Kandidaten abgemacht.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 1'000.00.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes für Hals- und Gesichtschirurgie, welche ihre Weiterbildung in Hals- und Gesichtschirurgie bis am 31. Dezember 2000 nicht abgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen. Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die Schwerpunktprüfung ist ab 2012 sanktionierend, d.h. die Prüfung muss bestanden werden. 
Die Schwerpunktprüfung kann erst im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abgelegt werden.
 
Anmeldefrist
Eine Anmeldung ist das ganze Jahr möglich.

Anmeldung
Elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch, Rubrik: „Weiter- und Fortbildung“

Auskunft:
Sekretariat Schweiz. ORL-Gesellschaft,
Hals- und Gesichtschirurgie
Katja Pacino

E-Mail: cong-org
 

Hämatologie  

 
Datum / Zeit
11. November 2013 (Montag) Je nach Kandidatenzahl kann eine 2. Session zusätzlich am 12. November 2013 (Dienstag) organisiert werden.
 
Ort
HUG, Service d’Hématologie, 1211 Genève 14
 
Prüfungsgebühr
Die SGH erhebt eine Prüfungsgebühr von Sfr. 750.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Hämatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die Teilnahme an der Prüfung ist für alle Titelanwärterinnen und Titelanwärter zum Facharzt Hämatologie

Prüfungsstoff: entspricht Punkt 3 des Weiterbildungsprogrammes vom 1.1.2001, Revision vom 6.9.2007.
 
Anmeldefrist
31. August 2013

Anmeldung
Kandidatinnen und Kandidaten, (vorzugsweise nicht vor ihrem letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung), müssen sich bis am 31. August 2013 schriftlich beim Sekretariat der SGH, Postfach 1085, 3110 Münsingen, anmelden.
 

Handchirurgie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 27. November 2013 von 08.00 – 18.00 Uhr
 
Ort
Kantonsspital Winterthur
Brauerstrasse 15
8401 Winterthur
Raum SZ Hochhaus 14.Stock
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1’000.- und ist vor der Prüfung einzuzahlen auf das Konto:
- Berner Kantonalbank AG, 3001 Bern,
PC-Konto der BEKB: 30-106-9
-Zugunsten von: Konto-Nr. 16 289.747.0.51, Clearing: 790
- Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie
- IBAN: CH10 0079 0016 2897 4705 1,
SWIFT-Adresse: KBBECH22

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Handchirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. August 2013 mit allen Unterlagen

Anmeldung
Die Anmeldung mit handchirurgischem Operationskatalog, Nachweis der bisherigen Weiterbildung und einem tabellarischen CV erfolgt bei:
Dr. med. Abdul Rahman JANDALI
Kantonsspital
Brauerstrasse 15
8400 Winterthur

E-Mail: abed.jandali
 
Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.swisshandsurgery.ch.

 

Hepatologie  

 
Datum / Zeit
Teil A und B:
20. November 2013: Inselspital Bern Saal Paradiso
schriftlich-theoretische Prüfung (Teil A) und schriftliche Interpretation von Dokumenten bildgebender Verfahren (Teil B)

Teil C:
5. Dezember 2013: Abteilung für Gastroenterologie Kantosnspital Winterthur
mündliche praktische Prüfung mit Falldiskussion (Teil C)
 
Prüfungsgebühr
Die SGG erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 600.-.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Schwerpunktprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes für Hepatologie. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen. Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2013
Die Anmeldung gilt mit der Einzahlung der Prüfungsgebühr.

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung an:
Prof. Dr. med. Gian Dorta
Beauftragter für die Weiter- und Fortbildung SGG/SSG
Service de Gastroentérologie et d'Hépatologie
C H U V
Bugnon 46
1011 Lausanne
Tel. 021 314 06 80
Fax 021 314 07 07

Die Anmeldeformulare können bei Prof. Dr. med. Gian Dorta bezogen werden

E-Mail: gian.dorta
 

Herz- und thorakale Gefässchirurgie Zweiter Teil (praktisch-mündliche Prüfung)  

 
Datum / Zeit
In der Klinik des Kandidaten/In nach erfolgreich bestandenem 1. Teil (Termin nach Vereinbarung)
 
Prüfungsgebühr
Fr. 1'000.00

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes, welches am 1. Juli 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Facharzttitels Herz- und thorakale Gefässchirurgie, welche ihre Weiterbildung in Herz- und thorakale Gefässchirurgie bis am 31. Dezember 1998 nicht abgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 23 WBO).
 
Anmeldefrist
31. Oktober 2005

Anmeldung
Prof. med. Thierry Carrel
Sekretär SGTHGC
Klinik für Herz- und Gefässchirurgie
Inselspital
3010 Bern


E-Mail: cardiovascsurg
 

Infektiologie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 4. September 2013
 
Ort
- Inselspital, Bern
- Universitätsspital, Basel
- Universitätsspital, Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Infektiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. Mai 2013

Anmeldung
Anmeldung mittels Anmeldeformular inkl. Curriculum vitae an:
Prof. Dr. med. Rainer Weber
Universitätsspital Zürich
Klinik für Infektionskrankheiten & Spitalhygiene
Rämistrasse 100
8091 Zürich
Fax 044 255 32 91

(Anmeldeformular kann unter www.sginf.ch oder über die oben erwähnte Adresse bezogen werden).
 
Informationen

Ablauf der Prüfung
Es wird je eine Prüfung für die deutschsprechenden wie für die französischsprechenden Kollegen/-innen durchgeführt. Das Programm der Prüfung wird später mitgeteilt.

Lernzielkatalog
Der Lernzielkatalog ist auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (www.sginf.ch) veröffentlicht.

 

Intensivmedizin  

 
Datum / Zeit
1. Teil, schriftliche Prüfung:
Montag, 7. Oktober 2013, 11:00 Uhr
Inselspital, Bern
Diese Prüfung besteht aus englischen Multiple-Choice-Fragen.

2. Teil, mündliche Prüfung:
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Luzern, AMTS
Zum 2. Teil der Facharztprüfung werden nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, welche den 1. Teil bestanden haben.
 
Prüfungsgebühr
CHF 1’700.- für das mündliche und schriftliche Examen, CHF 850.- nur für das mündliche Examen

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Intensivmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten
 
Anmeldefrist
20. Mai 2013 - 31. Juli 2013

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online. Elektronische Anmeldeformulare sowie weitere Informationen finden Sie unter www.sgi-ssmi.ch.

Alle Kandidaten welche sich für die schweizerische Prüfung einschreiben, sind für das schriftliche europäische Examen zugelassen, dies ohne zusätzliche Kosten.

Für zusätzliche Informationen wollen Sie sich bitte mit dem Sekretariat der Prüfungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin

SGI c/o IMK
Münsterberg 1, 4001 Basel
Tel. 061/271 35 51
Fax 061/271 33 38

in Verbindung setzen.

E-Mail: anna.schmidt
 

Kardiologie  

 
Datum / Zeit
Schriftliche Prüfung:
Mittwoch, 24. Oktober 2012, 08:00 – 12:00
Inselspital Bern, Auditorium Ettore Rossi

Praktische Prüfung:
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Universitätsspital Basel (deutsch)
CHUV, Lausanne (französisch)
 
Prüfungsgebühr
Die SGK erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kardiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
2. September 2012

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie
Karin Guldenfels
Schwarztorstrasse 18
3007 Bern

T +41 (0)31 388 80 90
F +41 (0)31 388 80 98

Download: www.swisscardio.ch

E-Mail: info
 
Informationen

 

Prüfungsgrundlagen:
- Braunwald, ACC SAP 7 (nur noch bis Ende März 2012 erhältlich)
- Zudem werden den Kandidaten speziell erarbeitete Fragen unterbreitet
 
Einzureichen
- CV inkl. Weiterbildung, Kopie des Arztdiplom
 
Auskunft:
Prof. Dr. med. Georg Noll
Kardiologie
UniversitätsSpital Zürich
Rämistrasse 100
8091 Zürich
 
T +41 (0)44 255 21 82
F +41 (0)44 255 93 94
 
georg.noll@usz.ch
 

Kinderchirurgie  

 
Datum / Zeit
Mündliche Prüfung
Mittwoch, 4. Dezember 2013
Donnerstag, 5. Dezember 2013
 
Ort
Universitätskinderspital Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die SGKC erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1'000.--. Dieser Betrag muss mit der Anmeldung auf das Konto der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie, UBS AG, 8098 Zürich, 80-2-2, CH68 0023 5235 5902 2101 K einbezahlt werden.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kinderchirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2013

Anmeldung
PD Dr. med. Daniel M. Weber
Leitender Arzt Chirurgie
Universitätskinderspital Zürich
Steinwiesstrasse 75
8032 Zürich
Tel. 044 266 71 11

E-Mail: daniel.weber
 

Kinder- und Jugendmedizin  

 
Datum / Zeit
Schriftliche Prüfung: Donnerstag, 6. Juni 2013, 9.00–12.00 Uhr

Praktische Prüfung: September – Dezember 2013
Die Einteilung erfolgt nach der schriftlichen Prüfung. Datum und Ort werden bis Ende August 2013 mitgeteilt.
 
Ort
Schriftliche Prüfung: Universität Freiburg, Bd. de Pérolles 90, Auditorium C120

Praktische Prüfung: Die Einteilung erfolgt nach der schriftlichen Prüfung. Datum und Ort werden bis Ende August 2013 mitgeteilt.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 250.– für die schriftliche Prüfung, Fr. 950.– für die praktische Prüfung.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kinder- und Jugendmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. April 2013

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie
Sekretariat, Postfach 1380
1701 Freiburg
Tel. 026 350 33 44

Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich oder können von der Homepage www.swiss-paediatrics.org heruntergeladen werden.

E-Mail: secretariat
 

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie  

 
Datum / Zeit
Samstag, 22. März 2014 und
Samstag, 29. März 2014
 
Ort
Kinder- und Jugendpsychiatrische Poliklinik, Effingerstrasse 12, 3011 Bern
 
Prüfungsgebühr
Die SGKJPP erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 1'550.00, zahlbar bis zur Anmeldefrist.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
23. August 2013

Anmeldung
Direktion Kinder- und Jugendpsychiatrie
Poliklinik Bern
Frau Emma Lauterjung
Effingerstrasse 12
3011 Bern
Tel. 031 633 41 47 / 41
Fax 031 633 41 91

E-Mail: emma.lauterjung
 

klinische Pharmakologie und Toxikologie  

 
Datum / Zeit
Schriftliche Prüfung: Donnerstag, 24. Oktober 2013

Mündliche Prüfung: Anfang Dezember 2013
 
Ort
Schriftliche Prüfung: Zürich

Mündliche Prüfung: Der Prüfungsort und das genaue Datum werden den Kandidaten rechtzeitig bekannt gegeben.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF. 800.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2013

Anmeldung
PD Dr.med. Alexander Jetter
Klinik für Klinische Pharmakologie & Toxikologie
Universitätsspital Zürich USZ
Rämistrasse 100
CH-8091 Zürich

Tel. 044 255 90 50

E-Mail: alexander.jetter
 
Informationen

Dr.med. Martin Traber
Sekretär SGKPT
Hagenholzstrasse 80
CH-8050 Zürich

Tel. 078 696 48 46

E-mail:martin.traber@phima.com
 

Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie 1. Teil (schriftlich) und 2. Teil (mündlich)  

 
Datum / Zeit
Samstag, 8. März 2014
 
Ort
Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. CHF 800.-. (je CHF 400.- für schriftliche und mündliche Prüfung)

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Schwerpunktprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie, welche ihre Weiterbildung in KL-Psychiatrie bis am 31.12.2013 nicht abgeschlossen haben. Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Schwerpunktprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zugelassen zur Prüfung sind Kandidaten, welche zum Zeitpunkt des Prüfungstermins mindestens ein Weiterbildungsjahr in KL-Psychiatrie sowie mindestens die Hälfte der theoretischen Weiterbildung zum Schwerpunkt KL-Psychiatrie nachweisen können. Die Prüfung im Jahr 2013 ist noch nicht eliminatorisch.
 
Anmeldefrist
Schriftlich: 8. November 2013
Mündlich: 8. Februar 2014

Anmeldung
Sekretariat SSCLP
Altenbergstrasse 29
Postfach 686
3000 Bern 8
Tel. +41 (0) 31 313 88 71
Fax +41 (0) 313 88 99

www.ssclp.ch

E-Mail: welcome
 

Medizinische Genetik  

 
Datum / Zeit
4. Dezember 2013
 
Ort
Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Medizinische Genetik (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2013

Anmeldung
Frau Beatrice Güdel Sekretariat SGMG
c/o Institut für Medizinische Molekulargenetik
Schorenstrasse 16, CH-8603 Schwerzenbach

Telefon: +41 (0)44 655 70 31
Fax: +41 (0)44 655 72 13

E-Mail: guedel
 

Medizinische Onkologie schriftlich-theoretische Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag, 28. September 2013
 
Ort
Kantonsspital Luzern (schriftliche Prüfung)

Die schriftlich-theoretische Prüfung kann auch in Amsterdam während des ESMO Kongresses abgelegt werden (siehe ESMO Informationen).
 
Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Medizinische Onkologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldung
Die Anmeldung für die schriftliche Prüfungen direkt über die ESMO-Homepage (gilt nicht für die mündliche Prüfung). Es gelten die Anmeldefristen der ESMO.

Weitere Info/Anmeldung: http://www.esmo.org/index.php?id=1872
 

Medizinische Onkologie mündlich-praktische Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag 26. Oktober 2013 / ab 09:00 Uhr
 
Ort
Luzerner Kantonsspital Sursee, 6210 Sursee, 3. Stock

http://www.luks.ch/standorte/sursee/metanavigation/lageplan.html
 
Prüfungsgebühr
Die Kosten für die Prüfung werden nach Eingang der Anmeldung in Rechnung gestellt

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Medizinische Onkologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten

Mindestens 2 Jahre anerkannte fachspezifische Weiterbildung

Bitte gültigen Pass oder Identitätskarte zur Prüfung mitbringen
 
Anmeldefrist
28. Juli 2013

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung mit dem offiziellen Formular, zu beziehen bei:
Fr. Gretler
Spitalstrasse 16,
6210 Sursee

Beizulegen: Logbuch und Evaluationsprotokolle

E-Mail: Jolanda.Gretler
 

Molekularpathologie  

 
Datum / Zeit
2. November 2012
 
Ort
siehe Informationen
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts Molekularpathologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
17. September 2012

Anmeldung
Dr. med. Thomas McKee
Service de Pathologie Clinique
Rue Gabrielle-Perret-Gentil 4
1211 Genève 4

Tél: 022 372 4973
Fax: 022 382 4906

E-Mail: thomas.a.mckee
 
Informationen

 

Aufgrund der Bestimmung im Weiterbildungsprogramm, wonach die Prüfung nicht am gleichen Institut durchgeführt werden kann, an dem der Kandidat zur Zeit der Facharztprüfung angestellt ist, wird der Prüfungsort erst nach Anmeldung bekannt gegeben
 

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 03. November 2011
 
Ort
Interlaken
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 250.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. August 2011

Anmeldung
Herrn Prof. Dr. Dr. H.– F. Zeilhofer
Univ. – Klinik für Wiederherstellungschirurgie
Abt. für Kiefer- und Gesichtschirurgie
Spitalstrasse 21
4031 Basel

Tel. 061 265 73 44
Fax 061 265 72 98

E-Mail: hfzeilhofer
 

Neonatologie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch 18. und Donnerstag 19. September 2013

Reservedatum*: Mittwoch 13. und Donnerstag 14. November 2013
* Falls die Anzahl Kandidaten die Kapazität überschreitet
 
Ort
Klinik für Neonatologie, Kinderspital Luzern
(Dr. med. Martin Stocker)
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1000.-.
Den Einzahlungsschein bitte bei Dr. A. Malzacher, Quästor der Schweiz. Gesellschaft für Neonatologie, Kantonsspital St. Gallen, verlangen (mailto: andreas.malzacher@kssg.ch).

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Neonatologie zum Facharzttitel Kinder- und Jugendmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
17. Juni 2013

Anmeldung
mit Curriculum und Nachweis der erfüllten Zulassungsbedingungen gemäss Weiterbildungsprogramm an:
Prof. Dr. med. R. Arlettaz Mieth
Präsidentin der Prüfungskommission
Klinik für Neonatologie
UniversitätsSpital Zürich
8091 Zürich

Tel. 044/255 53 40
Fax 044/255 44 42

E-Mail: romaine.arlettaz
 
Informationen

www.neonet.ch

 

Nephrologie  

 
Datum / Zeit
03.11.2011
 
Ort
Inselspital, 3010 Bern
 
Prüfungsgebühr
Die SGN erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 450.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Nephrologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2011

Anmeldung
Frau Prof. Dr. med. Uyen Huynh-Do
Präsidentin der Prüfungskommission
Inselspital Bern
CH-3010 Bern
Tel. 031 632 31 41

E-Mail: info
 

Neurochirurgie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 17. April 2013
 
Ort
Inselspital Bern, Haller-Haus 1. OG Raum 3d und 3e
 
Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurochirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Der/die Kandidat/in muss gemäss dem Weiterbildungsprogramm das EANS-Examen erfolgreich bestanden haben. Der/die Kandidat/in sollte sich mindestens im letzten Weiterbildungsjahr befinden.
 
Anmeldefrist
28. Februar 2013

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung an den Präsidenten der Weiterbildungs- und Prüfungskommission:
Herrn Prof. Dr. med. H. Landolt
Kantonsspital Aarau
Neurochirurgische Klinik
5001 Aarau
Tel. 062 838 66 90
Fax 062 838 66 29
e-mail hans.landolt@ksa.ch

E-Mail: hans.landolt
 

Neurologie  

 
Datum / Zeit
Erster Teil: schriftlich: MC-Prüfung auf Englisch
Ort: Inselspital, Bern, Pathologisches Institut, Hörsaal 7, Auditorium Langhans
Zeitpunkt: 30. August 2013: 1400 Uhr

Zweiter Teil: mündlich und praktisch
Ort: Universitätsspital Basel, (auf den ganzen Tag verteilt)
Zeitpunkt: 25. Oktober 2013
 
Prüfungsgebühr
CHF 1'500.00 (CHF 500.00 schriftlich / CHF 1'000.00 mündlich)

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2013

Anmeldung
Office SNG-SSN
Prüfungskommission
Anna Schmidt
c/o IMK
Münsterberg 1
4001 Basel
T: 061 271 35 51

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch auf dem auf www.swissneuro.ch aufgeschalteten Anmeldeformular an oben erwähnte Adresse unter Angabe bzw. Beilage von:
- WB-Curriculum (unterschrieben vom aktuellen WB-Leiter)
- Kopie des eidgenössischen oder durch das BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom
- Zahlungsquittung
- Beleg über die bestandene schriftliche Prüfung (gilt für Anmeldungen für die mündlich praktische Prüfung)

Info: Office SNG-SSN (vgl. Adresse oben)

E-Mail: anna.schmidt
 

Neuropädiatrie  

 
Datum / Zeit
werden nach Eingang der Anmeldungen, abhängig von gewünschter Prüfungssprache, festgelegt.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 400.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts Neuropädiatrie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Juni 2013

Anmeldung
unter Beilage des Curriculums an den Präsidenten der Prüfungskommission:
Herr Prof. Dr. med.
Peter Weber
UKBB – Universitätskinderklinik beider Basel
Postfach
4031 Basel

E-Mail: peter.weber
 

Neuropathologie  

 
Datum / Zeit
22. und 23. März 2012
 
Ort
Genf (Service de Pathologie Clinique, CMU, Rue Michel-Servet 1, 1211 Genève 4)
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes, welches am 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Titels Neuropathologie, welche ihre Weiterbildung in Neuropathologie bis am 31. Dezember 2004 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Januar 2012

Anmeldung
Dr. med. Johannes Alexander Lobrinus
CMU, Service de Pathologie Clinique
Unité de Neuropathologie
1, rue Michel-Servet
1211 Genève 4

Tel. 022 372 49 17

E-Mail: Johannes.A.Lobrinus
 

Neuroradiologie (diagnostisch und invasiv)  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 21. ev. Montag, 20. August 2012 (je nach Anzahl Anmeldungen)
 
Ort
Zentrum für Weiterbildung der Universität Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt
für Mitglieder der SGR / SGNR: CHF 300.00
für Nichtmitglieder: CHF 450.00

Zulassungsbedingungen
Bestandene 2. Teilprüfung Radiologie

Aufgrund der Weiterbildungsprogramme, welche am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt wurden, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung der Schwerpunkte Diagnostischer und Invasiver Neuroradiologie, welche ihre Weiterbildung in Neuroradiologie bis am 31. Dezember 1996 nicht abgeschlossen hatten. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Prüfungen für jeden Schwerpunkt. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 23 WBO).
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder EU-anerkannten Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2012

Anmeldung
Sekretariat SGR-SSR
Moosstrasse 2
3073 Gümligen

Tel.: 031 301 22 55
Fax: 031 952 76 83

E-Mail: info
 
Informationen

 

Prof. Dr. Werner Wichmann
Klinik für Neuroradiologie
UniversitätsSpital Zürich
Frauenklinikstrasse 10
8091 Zürich
 
Tel.: 044 255 56 00
E-Mail: werner.wichmann@access.uzh.ch
 
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage www.sgr-ssr.ch

 

 

Nuklearmedizin 1. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Freitag, 15. März 2013
 
Ort
CHUV, Lausanne
 
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr:
Die SGNM erhebt folgende Prüfungsgebühr:
Mitglieder der SGNM: CHF 400.-
Nichtmitglieder: CHF 600.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Nuklearmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Dezember 2012

Anmeldung
Bitte laden Sie das Anmeldeformular von der Website der SGNM (www.sgnm.ch) herunter und leiten Sie es komplett ausgefüllt weiter an:

Dr. Michael Wissmeyer
Service de Médecine Nucléaire
Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG)
1211 Genève 14

Tel. 079 559 51 52
Fax 022 372 71 84

E-Mail: michael.wissmeyer
 
Informationen

Gegenstandskatalog: Ab September 2012 auf der Website der SGNM (www.sgnm.ch) zum Download verfügbar.
 

 

Nuklearmedizin 2. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Freitag, 06. September 2013
 
Ort
Kantonsspital, Aarau
 
Prüfungsgebühr
Die SGNM erhebt folgende Prüfungsgebühr:
Mitglieder der SGNM: CHF 700.-
Nichtmitglieder: CHF 1200.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Nuklearmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungbedingungen:
- medizinisches Staatsexamen oder anerkanntes Äquivalent
- bestandene erste Teilprüfung FMH Nuklearmedizin
 
Anmeldefrist
31. Mai 2013

Anmeldung
Bitte laden Sie das Anmeldeformular von der Website der SGNM (www.sgnm.ch) herunter und leiten Sie es komplett ausgefüllt weiter an:

Dr. Michael Wissmeyer
Service de Médecine Nucléaire
Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG)
1211 Genève 14

Tel. 022 372 7252
Fax 022 372 7184

E-Mail: michael.wissmeyer
 

Ophthalmochirurgie  

 
Datum / Zeit
Samstag, 9. November 2013
 
Ort
Bern (Inselspital, Wirtschaftsgebäude Eingang 35, Raum Paradiso H 612).
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. CHF 1'000.-.

Zulassungsbedingungen
Gemäss Weiterbildungsprogramm kann der Facharzttitel Schwerpunkt Ophthalmochirurgie nur erlangt werden, wenn an einer Facharztprüfung teilgenommen wird. Dies gilt für alle Ophthalmologen, welche die Weiterbildung bis am 31. Dezember 2001 nicht abgeschlossen hatten. Die Facharztprüfung kann erst im letzten reglementarischen Weiterbildungsjahr abgelegt werden. Seit 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder EU-anerkannten Arztdiplom für Ophthalmologie zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 WBO festgehalten.

Zur Prüfung für den Erwerb des Schwerpunkts Ophthalmochirurgie zugelassen wird:

a) Jeder schweizerische Facharzt der Ophthalmologie, welcher die Ausbildung nach dem 31. Dezember 2001 vollständig abgeschlossen hat (Prüfung und ganze Weiterbildungszeit vgl. Ziff 7.2 WBO).

b) Jeder Inhaber eines Facharzttitels in Ophthalmologie der EU, der in der Schweiz anerkannt worden ist und welcher seinen gleichwertigen EU-Facharzttitel nach dem 31. Dezember 2001 erworben hat, ist ebenfalls zur Prüfung für den Schwerpunkt Ophthalmochirurgie zugelassen.
Die detaillierten Prüfungsbedingungen finden Sie in der Weiterbildungsordnung, welche auf der Homepage der SOG (www.sog-sso.ch) unter der Rubrik Weiterbildung (Weiterbildungsordnung Facharzt Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie).
 
Anmeldefrist
2. September 2013

Die Anmeldeunterlagen müssen per Datum der Schweizerischen Post übergeben sein. Für Anmeldungen aus dem Ausland empfehlen wir eine frühzeitige Postaufgabe, sodass die Sendung rechtzeitig eintrifft. Wir bitten, die geforderten Bei- und Unterlagen gleichzeitig per E-Mail einzureichen.

Anmeldung
www.sog-sso.ch => Weiterbildung
 
Informationen
Für die Prüfung kann sich nur anmelden, wer eine Mindestzahl von Operationen in seinem Logbuch nachweisen kann.
Bitte beachten Sie, dass der Titel Schwerpunkt "Ophthalmochirurgie" von der FMH erst erteilt werden kann, wenn das von der FMH vorgeschriebene "Pensum des Logbooks" (Operationskatalog) erfüllt ist.
 

Ophthalmologie  

 
Datum / Zeit
Freitag/Samstag, 10. und 11. Mai 2013
 
Ort
Le Palais des Congrès de Paris
2, Place Porte Maillot
Niveau 3, côté Paris
F-75017 Paris
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1'300.00. Diese Gebühr deckt die Einschreibegebühr für die Facharztprüfung FMH und die Einschreibegebühr für die Prüfung EBO. Die Reise nach Paris und die Unterkunft müssen vom Kandidaten selbst organisiert werden.

Assistentenmitglieder der SOG profitieren von einem Rabatt von Fr. 300.– für die Prüfungsgebühr.

Zulassungsbedingungen
Kandidaten, welche sich am 10. Mai 2013 in ihrem letzten fachspezifischen Weiterbildungsjahr für Ophthalmologie (siehe Ziffer 2.1 des Weiterbildungsprogramms) befinden, sind eingeladen das Anmeldeformular auf der Webseite der SOG herunterzuladen (www.sog-sso.ch - Weiterbildung – Facharztprüfung für Ophthalmologie). Die Anmeldung zur Facharztprüfung FMH für Ophthalmologie muss via SOG-Sekretariat erfolgen. Bei einer Anmeldung direkt via EBO ist die Erlangung des Facharzttitels FMH für Ophtalmologie nicht möglich.
 
Anmeldefrist
Das Anmeldeformular (mit allen verlangten obligatorischen Beilagen) muss spätestens am Dienstag, 20. November 2012 beim Verwaltungssekretariat der SOG eingetroffen sein.

Anmeldung
Verwaltungssekretariat der SOG
Fürsprecher Christoph Egli
Berneckerstrasse 26
9435 Heerbrugg
Tel. 071 727 16 61
Fax 071 727 16 62

E-Mail: sog
 
Informationen

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Seit dem 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

 

Die Facharztprüfung FMH für Ophthalmologie findet in Paris (Frankreich) statt. Einerseits wird die Prüfung FMH für Ophthalmologie gemeinsam mit derjenigen der EBO abgewickelt, andererseits bleiben jedoch die beiden Prüfungen FMH für Ophthalmologie und EBO unabhängig voneinander. Unter­schiedlich sind insbesondere die Anforderungen für das Bestehen der Prüfung und die Rekurs­möglichkeiten bei allfälligen Beschwerden.

 

Für den schweizerischen Teil der Facharztprüfung (Facharzttitel FMH) gilt das Weiter­bildungs­programm Ophthalmologie der FMH. Es findet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt. Details siehe im Weiterbildungsprogramm FMH (Ziffer 4).

 

Oto-Rhino-Laryngologie  

 
Datum / Zeit
Schriftliche Prüfung
Freitag, 22. November 2013, Congress Hotel Seepark, Thun

Mündliche Prüfung
Donnerstag, 14. November 2013 (Zeit und Örtlichkeiten sind noch nicht bestimmt, je nach Anzahl Kandidaten)
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 1'000.00 für beide Teile zusammen.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Oto-Rhino-Laryngologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Juli 2013

Anmeldung
Elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch, Rubrik «Weiter- und Fortbildung».

Information
Sekretariat Schweiz. ORL-Gesellschaft,
Hals- und Gesichtschirurgie
Katja Pacino

Tel. 079/606 50 08

E-Mail: cong-org
 

Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Chirurgisches Basisexamen  

 
 
Anmeldung
Erste theoretisch-schriftliche Prüfung der Schweizerischen Chirurgischen Fachgesellschaften (FMCH). Mehrfachwahl-Prüfung über allgemeine chirurgische Kenntnisse (Basiswissen). Es empfiehlt sich, das chirurgische Basisexamen nach den zwei Jahren Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.

Infos unter: www.basisexamen.ch
 

Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Schlussprüfung 2013  

 
Datum / Zeit
Teil 1 (schriftliche Prüfung)
Samstag, 29. Juni 2013

Teil 2 (mündliche Prüfung)
Samstag, 23. November 2013 (ev. bereits am 22.11.13)
 
Ort
Teil 1 (schriftliche Prüfung)
Inselspital, Kinderklinik, Hörsaal Ettore Rossi, Bern

Teil 2 (mündliche Prüfung)
Kantonsspital/Swissendos, Fribourg
 
Prüfungsgebühr
CHF 1 600.- (beide Teile, ohne Basisexamen)

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungsbestimmungen zum ersten Teil der Schlussprüfung:
Die Kandidatinnen und Kandidaten befinden sich im letzten Jahr der reglementarischen WB gemäss Punkt 2.1 des WB-Programms, sind im Besitzt eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Arztdiploms (Diplome aus EU- oder EWR-Staaten) und weisen sich über ein bestandenes Basisexamen in allgemeiner Chirurgie aus (vgl. Übergangsbestimmungen).

Zulassungsbestimmungen zum zweiten Teil der Schlussprüfung
Bestandener erster Teil der Schlussprüfung sowie Erfüllung der geforderten Eingriffe des OP-Katalogs, d.h. 95 % oder 450 Eingriffe, bis 31. Juli 2013. Der OP-Katalog muss bis 31. Juli 2013 bei der Geschäftsstelle eintreffen. Eingriffe nach dem 31. Juli 2013 werden nicht berücksichtigt.
 
Anmeldefrist
30. April 2013

Anmeldung
Office SGOT-SSOT
15, avenue des Planches
1820 Montreux
T 021 963 21 39
F 021 963 21 49

www.sgotssot.ch

E-Mail: office
 

Pädiatrische Endokrinologie-Diabetologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 14. Dezember 2012
10.00 Uhr – 12.30 Uhr schriftliche Prüfung
14.00 Uhr – 16.00 Uhr mündliche Prüfung (1 Stunde pro Kandidat)
 
Ort
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), Spitalstrasse 33, 4031 Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes Pädiatrische Endokrinologie-Diabetologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 23 WBO).
 
Anmeldefrist
1. November 2012

Anmeldung
Herr Prof. Dr. med.
Urs Zumsteg
Universitäts-Kinderspital beider Basel Endokrinologie/Diabetologie
Spitalstrasse 33 / Postfach
4031 Basel

Tel. 061 704 12 12
Fax 061 704 12 53

E-Mail: urs.zumsteg
 

pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 30. November 2010
 
Ort
Kinderspital Zürich, Universitätskinderkliniken, Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 800.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes für Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 1/2 vom 6. Januar 2010).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. Oktober 2010

Anmeldung
schriftliche Anmeldung unter Beilage des Curriculums an:

Herr Prof. Dr. med. Dominique Belli
Hôpital Cantonal Universitaire
Clinique de Pédiatrie
1211 Genève 14
Tel. 022 283 45 09
Fax 022 382 46 41

E-Mail: dominique.belli
 
Informationen

Grundlagen: Weiterbildungsprogramm

 

pädiatrische Kardiologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 4. Oktober 2013
 
Ort
Universitätskinderklinik, Inselspital Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 300.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für pädiatrische Kardiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
4. April 2013

Anmeldung
Herr Dr. med.
Hans-Peter Kuen
Kinderspital Luzern
6000 Luzern
Tel. 041-2053176

E-Mail: hanspeter.kuen
 

pädiatrische Nephrologie  

 
Datum / Zeit
Mai 2013
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 300.–.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des des Schwerpunktes Pädiatrische Nephrologie zum Facharzttitel für Kinder- und Jugendmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
28 Februar 2013

Anmeldung
Prof. E. Girardin
H U G
Unité de Néphrologie-métabolisme pédiatrique
rue Willy-Donzé 6
1211 Genève 14

Tel. 022 382 46 34
Fax 022 382 45 05

E-Mail: eric.girardin
 

Pädiatrische Onkologie-Hämatologie  

 
Datum / Zeit
23. November 2012, ganzer Tag
 
Ort
Universitäts-Kinderspital
beider Basel
Spitalstrasse 33
CH-4056 Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft (Schweizerische Pädiatrische Onkologie Gruppe SPOG) erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes pädiatrische Onkologie-Hämatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
2. November 2012

Anmeldung
SPOG Office
Marianne Peer
Effingerstrasse 40
3008 Bern

Tel.: 031 389 91 89
Fax: 031 389 92 00

www.spog.ch

E-Mail: marianne.peer
 

pädiatrische Pneumologie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 5. September 2013
 
Ort
Lungenliga Schweiz, Chutzenstrasse 10, 3007 Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 700.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten
 
Anmeldefrist
30. April 2013

Anmeldung
schriftliche Anmeldung unter Beilage des Curriculums an:
Prof. Dr. med. Jürg Hammer
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Leiter IPS und Pneumologie
Römergasse 8
4005 Basel

E-Mail: juerg.hammer
 
Informationen

 

Grundlagen

 
- Stoffkatalog der «American Subboard-Examination of Pediatric Pulmonology» (http://www.sgpp-schweiz.ch/downloads_cms/gegenstandskatalog_paed_pneumo_subboard_usa.pdf)
 

pädiatrische Radiologie  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 21. August 2012
 
Ort
Zentrum für Weiterbildung der Universität Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt
für Mitglieder der SGR / SGNR: CHF 300.00
für Nichtmitglieder: CHF 450.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pädiatrische Radiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungsbedingung: Bestandene 2. Teilprüfung Radiologie
 
Anmeldefrist
31. Mai 2012

Anmeldung
Sekretariat SGR-SSR
Moosstrasse 2
3073 Gümligen

Tel.: 031 301 22 55
Fax: 031 952 76 83

E-Mail: info
 
Informationen

 

PD Dr. med. Georg Eich
Kinderradiologie
Kantonsspital
5001 Aarau
 
Tel.: 062 838 52 13
 
E-Mail: Georg.Eich@ksa.ch
 
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage www.sgr-ssr.ch
 

Pathologie  

 
Datum / Zeit
Die Prüfungstermine im Jahre 2013 und der Frühlingstermin 2014 sind ausgebucht.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft SGPath erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 300 für Mitglieder bzw. von CHF 450 für Nicht-Mitglieder.
 
Anmeldung
Anmeldeunterlagen für spätere Prüfungstermine erhalten Sie von:

Frau Bettina Köppli
Sekretariat
Prof. Dr. med. Gad Singer
Institut für Pathologie
Kantonsspital Baden
5404 Baden

E-Mail: bettina.koeppli
 
Informationen
 

Pharmazeutische Medizin  

 
Datum / Zeit
Datum der schriftlichen Prüfung: 26. August 2013, 09:00 – 13:00
Zentrum für Lehr und Forschung, Hebelstrasse 20, 4056 Basel

Datum der mündlichen Prüfung: 11. September 2013, 09:00 – 16:00
Pharmacenter, Universität Basel, Klingelbergstrasse 50, 4056 Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Schweizeriche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (SGPM) erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 750.- für Mitglieder und 1500.- für Nichtmitglieder der SGPM.
Die Vorweisung der Quittung des Einzahlungsscheins ist erforderlich für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Absolvieren der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung.
 
Anmeldefrist
30. Juni 2013

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung unter Beilage des Weiterbildungscurriculums an den Präsidenten der Prüfungskommission:
Prof. Dr. med. Thomas Szucs
ECPM, Institut für Pharmazeutische Medizin Universität Basel
Klingelbergstrasse 61
4056 Basel

E-Mail: thomas.szucs
 

Phlebologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 01. November 2013 anlässlich der 14. Jahrestagung der Schweiz. Gesellschaften für Gefässkrankheiten
 
Ort
Montreux, Music & Convention Centre
 
Anmeldefrist
20. September 2013

Anmeldung
Prof. Dr. med. Jürg Hafner
USZ
Dermatologische Klinik
8091 Zürich

Tel. 044 255 25 33
Fax 044 255 43 46

E-Mail: juerg.hafner
 
Informationen

siehe unter:
www.uvs.ch, Link Fähigkeitsausweis Phlebologie

 

Phoniatrie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag 5. Dezember 2013, Zeit wird individuell vereinbart
 
Ort
Universitätsspital Basel, HNO-Klinik
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 300.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkttitels für Phoniatrie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
16. August 2013

Anmeldung
PD Dr. med. Claudio Storck
Leitender Arzt Phoniatrie
HNO-Klinik
Universitätsspital Basel
Petersgraben 4
4031 Basel

Tel.: +41 61 265 41 34
Fax: +41 61 265 40 31

E-Mail: claudio.storck
 

Physikalische Medizin und Rehabilitation (Facharztprüfung/European Board) schriftliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag, 30. November 2013
Besammlung: 9.00 Uhr, Beginn Prüfung: 9.30 Uhr,
Dauer: 3 Std.
 
Ort
Inselspital Bern
 
Prüfungsgebühr
Fr. 950.- für Nicht-Mitglieder
Fr. 700.- für Mitglieder SGPMR

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes und des Beschlusses des Zentralvorstandes der FMH vom 12. Dezember 2002 ist das Bestehen der Facharztprüfung für alle Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Weiterbildung nach dem 31. Dezember 2004 abschließen, Voraussetzung zur Erlangung des Facharzttitels für Physikalische Medizin und Rehabilitation. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art.23 WBO). Näheres zu den Übergangsbestimmungen und Ausnahmen ist in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 17 vom 2. April 2008 publiziert. Ab 1. Januar 2010 sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder EU-anerkannten Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Der schriftliche Teil der Facharztprüfung ist mit dem Examen des European Board of Physical and Rehabilitation Medicine identisch. Es handelt sich um ein Multiple Choice Examen in englischer Sprache. Den Kandidaten wird während der Prüfung ein Englisch - Deutsches Wörterbuch zur Verfügung gestellt und ein Tutor hilft, wenn nötig, bei der Übersetzung von sprachlich besonders schwierigen Ausdrücken.

Ärzte die beide Teile der Facharztprüfung bestanden und das eidgenössischen Facharztdiploms „Physikalische Medizin und Rehabilitation“ erhalten haben, dürfen den Titel Fellow of the European Board of Physical and Rehabilitation Medicine tragen.

Ärztinnen und Ärzte die schon im Besitz des eidgenössischen Facharzttitels für Physikalische Medizin und Rehabilitation sind, können mit diesem Examen vom European Board of Physical and Rehabilitation Medicine als Fellow of the European Board of Physical and Rehabilitation Medicine zertifiziert werden.
 
Anmeldefrist
30. August 2013

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für
Physikalische Medizin und Rehabilitation
Stadelhoferstrasse 42
8001 Zürich
Tel. +41 (0) 44 350 26 22
Fax:+41 (0) 44 366 40 85

E-Mail: sekretariat
 

Physikalische Medizin und Rehabilitation mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Freitag, 7. Juni 2013
 
Ort
Stadtspital Triemli
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
 
Prüfungsgebühr
CHF 700.- für Mitglieder
CHF 950.- für Nichtmitglieder

Zulassungsbedingungen
Bestandene 1. Teilprüfung (UEMS-Board)
 
Anmeldefrist
30. April 2013

Anmeldung
Sekretariat SGPMR
Stadelhoferstrasse 42
8001 Zürich
Tel. 044 / 350 26 22
Fax 044 / 366 40 85

www.reha-schweiz.ch

E-Mail: sekretariat
 
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Physikalische Medizin und Rehabilitation (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
 
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie chirurgisches Basisexamen  

 
Datum / Zeit
erster Samstag des Monats November
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
Fr. 300.-

Zulassungsbedingungen
Erste theoretisch-schriftliche Prüfung der Union Schweizerischer Chirurgischer Fachgesellschaften. Mehrfachwahl-Prüfung über allgemeine chirurgische Kenntnisse (Basiswissen). Es empfiehlt sich, das chirurgische Basisexamen nach den zwei Jahren Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.
 
Anmeldefrist
31. August 2012

Anmeldung
Sekretariat Chirurgische Klinik
Kantonsspital
9007 St. Gallen
Tel: +41 71 494 29 43
Fax: +41 71 494 28 86

www.basisexamen.ch
 

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie EBOPRAS-EXAMEN (MC-Prüfung; Teil 2a)  

 
Datum / Zeit
24. November 2012 - Innsbruck (AT)
April 2013 - Brüssel (BE)
 
Ort
Innsbruck (AT) – 24. November 2012
Brüssel (BE) – April 2013
 
Prüfungsgebühr
EURO 300.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
 
Anmeldefrist
31. Juli 2012 Innsbruck
31. Januar 2013 Brüssel

Anmeldung
www.ebopras.eu/examination.htm

E-Mail: exam
 
Informationen

ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!

 

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie EBOPRAS-EXAMEN (mündlich; Teil 2b)  

 
Datum / Zeit
27. Mai 2012 (München)
23. November 2013 (Innsbruck)
April 2013 (Brüssel)
 
Ort
München (DE)
Innsbruck (AT)
Brüssel (BE)
 
Prüfungsgebühr
EURO 350.00

Zulassungsbedingungen
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
 
Anmeldefrist
19. März 2011 (Mykonos)
10. September 2011 (Marseille)

Anmeldung
www.ebopras.eu/examination.htm

E-Mail: exam
 
Informationen

ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!

 

Pneumologie  

 
Datum / Zeit
mündliche Prüfung: Donnerstag, 19. September 2013
schriftliche Prüfung: Samstag, 7. September 2013 (nachmittags)
 
Ort
mündliche Prüfung: Bern
Schriftliche Prüfung: Barcelona (ERS-Kongress)
 
Prüfungsgebühr
Die SGP erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 800.- (inkl. ERS-Prüfungsgebühr, Reisekosten nach Barcelona nicht inbegriffen).

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. April 2013

Anmeldung
schriftliche Anmeldung unter Beilage des eidgenössischen oder eines vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiploms und des Curriculums an:
Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie
Sekretariat: Frau Esther Frey
Südbahnhostrasse 14c
Postfach
3000 Bern 14

Sie werden von der SGP automatisch an die ERS-Prüfung angemeldet (keine separate Anmeldung nötig). Sie müssen sich jedoch zum ERS-Kongress selber anmelden.

E-Mail: e.frey
 
Informationen
 

 

Bezug des Stoffkatalogs und weitere Informationen
Tel. 031 378 20 30 / Fax 031 378 20 31 / E-Mail: e.frey@lung.ch
Vorsitzender der Prüfungskommission: Prof. Konrad Bloch
 
Grundlagen
Weiterbildungsprogramm vom 1.1.2004, letzte Revision: 24. März 2011.
 

Prävention und Gesundheitswesen  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 5. Dezember 2013
 
Ort
Haus der Krebsliga Schweiz, Effingerstrasse 40, Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 500.-
(Fr. 250.- für die Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft der Fachärztinnen und -ärzte für Prävention und Gesundheitswesen SGPG).

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Prävention und Gesundheitswesen (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist das bestandene MPH-Examen (Ziffer 4.5 des Weiterbildungsprogramms Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen).
 
Anmeldefrist
15. Oktober 2013

Anmeldung
Sekretariat SGPG
c/o Public Health Schweiz
Effingerstrasse 54
Postfach 8172
3001 Bern

Tel. 031 389 92 86
Fax 031 389 92 88

E-Mail: info
 

Psychiatrie und Psychotherapie 1. Teil  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 29. August 2013
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
CHF 600.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Das Ablegen des 1. Teils der Prüfung (Multiple Choice) ist Voraussetzung, um zum 2. Teil der Prüfung (schriftliche Arbeit und Kolloquium) zugelassen zu werden. Es empfiehlt sich dringend, den 1. Teil der Prüfung am Ende des 3. fachspezifischen Weiterbildungsjahr zu absolvieren, den 2. Teil frühestens im 5. Jahr!

Auskünfte erteilt das Sekretariat der SGPP oder unter www.psychiatrie.ch.
 
Anmeldefrist
15. Juni 2013

Anmeldung
Sekretariat SGPP,
Schweizerische Gesellschaft für
Psychiatrie und Psychotherapie
Altenbergstrasse 29
Postfach 686
3000 Bern 8
Tel. 031 313 88 33
Fax 031 313 88 99

E-Mail: sgpp
 

Psychiatrie und Psychotherapie 2. Teil  

 
Ort
Olten Samstag, 15. Juni 2013
Lugano Samstag, 08. Juni 2013
Wil Samstag, 08. Juni 2013
Genf Samstag, 15. Juni 2013
Bern Samstag, 15. Juni 2013
 
Prüfungsgebühr
CHF 700.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Das Ablegen des 1. Teils der Prüfung (Multiple Choice) ist Voraussetzung, um zum 2. Teil der Prüfung (schriftliche Arbeit und Kolloquium) zugelassen zu werden. Es empfiehlt sich dringend, den 1. Teil der Prüfung frühestens im 3. fachspezifischen Weiterbildungsjahr zu absolvieren, den 2. Teil frühestens im 5. Jahr!
 
Anmeldefrist
7. Januar 2013

Anmeldung
Sekretariat SGPP,
Schweizerische Gesellschaft für
Psychiatrie und Psychotherapie
Postfach 686
3000 Bern 8
Tel. 031 313 88 33
Fax 031 313 88 99

E-Mail: sgpp
 

Radiologie 1. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Freitag 15. März 2013
 
Ort
Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV), Lausanne
 
Prüfungsgebühr
Die SGR erhebt folgende Prüfungsgebühr:
- Mitglieder der SGR: CHF 600.-
- Nichtmitglieder: CHF 800.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Radiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungsbedingung: Medizinisches Staatsexamen oder anerkanntes Äquivalent
 
Anmeldefrist
15. Dezember 2012

Anmeldung
Sekretariat SGR-SSR
Moosstrasse 2
CH-3073 Gümligen

Tel: 031 301 22 55
Fax: 031 952 76 83

E-Mail: info
 

Radiologie 2. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 21. bis Mittwoch, 22. August 2012
 
Ort
Zentrum für Weiterbildung der Universität Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die SGR erhebt folgende Prüfungsgebühr:
Mitglieder der SGR: CHF900.00
Nichtmitglieder: CHF 1'500.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Radiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Medizinisches Schweizer Staatsexamen oder vom BAG anerkanntes Äquivalent sowie bestandene 1. Teilprüfung Radiologie

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepagewww.sgr-ssr.ch
 
Anmeldefrist
31. Mai 2012

Anmeldung
Sekretariat SGR-SSR
Moosstrasse 2
3073 Gümligen

Tel.: 031 301 22 55
Fax: 031 952 76 83

E-Mail: info
 

Radio-Onkologie/Strahlentherapie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag und Freitag 5. und 6. Dezember 2013
 
Ort
Radio-Onkologie Zentrum Biel Seeland Berner Jura, Rebenweg 38, 2501 Biel.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 1'000.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Radio-Onkologie/Strahlentherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Juni 2013

Anmeldung
PD Dr. Daniel Zwahlen
Kantonsspital Graubünden
Department Institute Radioonkologie
Loestrasse 170
7000 Chur

Daniel.Zwahlen@ksgr.ch

oder

Dr. med. Hansjörg Vees
Service de Radio-Onkologie
Hôpitaux Universitaires de Genève
1211 Genève 14

hansjorg.vees@hcuge.ch
 

Rheumatologie schriftliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 16. Januar 2013
 
Ort
Inselspital, Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 600.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Rheumatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Oktober 2012

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie
Josefstrasse 92
8005 Zürich
Tel. 044 487 40 00
Fax 044 487 40 19

E-Mail: info
 
Informationen

Prüfungssprache: Deutsch & Französisch

 

Rheumatologie mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 15. August 2013
 
Ort
Rheumaklinik, Universitätsspital Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt für die mündliche Prüfung eine Prüfungsgebühr von CHF 900.--.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Rheumatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungsbedingungen:
Bestandene schriftliche Prüfung
 
Anmeldefrist
30. Juni 2013

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie
Josefstrasse 92
8005 Zürich
Tel. 044 487 40 00
Fax. 044 487 40 19

E-Mail: info
 
Informationen

Prüfungssprache: Deutsch und Französisch

 

Rechtsmedizin  

 
Datum / Zeit
Nach der Anmeldung wird der Kandidat bei positivem Zulassungsentscheid von der Prüfungskommission der SGRM zur Prüfung aufgeboten.
 
Ort
In der Regel am aktuellen Weiterbildungsort des Kandidaten.
 
Prüfungsgebühr
Für Mitglieder der SGRM: die Gebühr wird von der SGRM gedeckt
Für Nicht-Mitglieder der SGRM: Fr. 500.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Rechtsmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
laufend

Anmeldung
Das Einschreibeformular ist auf der Webseite der SGRM http://www.sgrm.ch/de/medizin/pruefungskommission.html

Der Anmeldung sind beizulegen:
- Curriculum vitae
- Kopie des eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiploms
- Fachspezifisches Zusatzblatt der FMH zum Evaluationsprotokoll mit den Angaben über die bis zur Prüfungsanmeldung erfüllten Anforderungen (Anzahl Obduktionen, Begutachtungen etc.)
- Für Mitglieder der SGRM, Zahlungsbeleg für den letzten Mitgliederbeitrag

Kontakt
Dr. med. M. D. Bollmann
Président de la Commission d'examen SSML
Centre Universitaire Romand de Médecine Légale
Rue du Bugnon 21
1011 Lausanne

Tel. 021 314 70 70
Fax 021 314 70 90

E-Mail: m.d.bollmann
 

Sportmedizin  

 
Datum / Zeit
11. Januar 2014
 
Ort
Haus des Sports, Ittigen bei Bern
 
Prüfungsgebühr
CHF 600.- (mündlich + schriftlich)
 
Anmeldefrist
15. November 2013

Anmeldung
Schriftlich beim Sekretariat SGSM, Postfach 604, 3000 Bern 25
 
Informationen

Aufgrund des Fähigkeitsprogrammes Sportmedizin ist das Bestehen beider Prüfungen für alle Kandidaten und Kandidatinnen Voraussetzung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises SGSM für Sportmedizin.

 

Tropen- und Reisemedizin  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 12. Dezember 2013
 
Ort
Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Tropen- und Reisemedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Juni 2013

Anmeldung
Anmeldung und Information:
Frau Beatrice Wäckerlin
Sekretariat der Schweizerischen
Fachgesellschaft für Tropen- und Reisemedizin FMH
c/o Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut,
Postfach, 4002 Basel
Tel.: 061-284 82 55
Fax: 061-284 81 83

www.tropenmedizin-fmh.ch

E-Mail: beatrice.waeckerlin
 

Urologie chirurgisches Basisexamen  

 
Datum / Zeit
erster Samstag im Monat November
 
Ort
Bern
 
Zulassungsbedingungen
Erste theoretisch-schriftliche Prüfung der Union Schweizerischer Chirurgischer Fachgesellschaften. Mehrfachwahl-Prüfung über allgemeine chirurgische Kenntnisse (Basiswissen). Es empfiehlt sich, das chirurgische Basisexamen nach den zwei Jahren Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.
 
Anmeldung
Sekretariat Chirurgische Klinik
Kantonsspital
9007 St. Gallen

T +41 71 494 29 43
F +41 71 494 28 86

www.basisexamen.ch
 

Urologie Examen des European Board of Urology  

 
Datum / Zeit
Samstag, 17. November 2012, 14H30 - 17H00
 
Ort
Luzerner Kantonsspital, Spitalzentrum
Sitzungszimmer Direktion, 2. OG, Zimmer 2.107
 
Prüfungsgebühr
400 EURO für Früheinschreibungen bis 1. Juni 2012
450 EURO für Späteinschreibungen bis 31. Juli 2012
(direkt an die EBU)

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Urologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. Juni 2012 / 31. Juli 2012

Anmeldung
EBU (European Board of Urology) / Examination Committee
Mr. E.N. van Kleffenstraat 5 – NL- 6842 CV Arnhem
PO Box 30016 – NL-6803 AA Arnhem
Telefon: +31 26 389 0846
Fax: +31 26 389 0848
Website: www.ebu.com/examinations/

E-Mail: ebu
 
Informationen

 

Zweite theoretisch-schriftliche Prüfung in Urologie (EBU-Examen). Mehrfachwahl-Prüfung, die in der Landessprache nach Wahl des Kandidaten organisiert wird. Es empfiehlt sich, die theoretisch-schriftliche Prüfung des EBU frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.
 

Urologie Praktisch-mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Nach Vereinbarung mit der Prüfungskommission der SGU
 
Prüfungsgebühr
CHF 1'200.-
einzuzahlen auf:
UBS AG
8098 Zürich
zugunsten von:
CH12 0025 1251 9526 60M1 J (IBAN)
Schweiz. Gesellschaft für Urologie SGU/SSU
Konto 80-2-2
251 (Clearing)

Zulassungsbedingungen
Findet am aktuellen Weiterbildungsort des Kandidaten statt. Für die Durchführung ist die von der SGU gewählte Prüfungskommission zuständig.

Zum praktisch-mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer die Erfüllung des Operationskataloges nachweisen kann sowie das chirurgische Basisexamen und die theoretisch-schriftliche Prüfung des EBU mit Erfolg bestanden hat.
 
Anmeldefrist
laufend

Anmeldung
Office SGU-SSU
15, avenue des Planches
1820 Montreux
Telefon 021 963 21 39
Fax 021 963 21 49

Anmeldeformular:
www.urologie.ch > Weiterbildung

E-Mail: office
 
Informationen

 

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Urologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
 
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Viszeralchirurgie  

 
Datum / Zeit
Nach Absprache mit dem Hauptexperten.
 
Ort
am Arbeitsort des Kandidaten / der Kandidatin
 
Prüfungsgebühr
Die SGVC erhebt eine Prüfungsgebühr, deren Höhe von der Prüfungskommission festgelegt wird.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Viszeralchirurgie zum Facharzttitel für Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie
c/o Meister ConCept GmbH
Bahnhofstrasse 55
5001 Aarau
Tel. 062 836 20 84

Das Sekretariat der SGVC leitet Ihre Anfrage und sowie die Unterlagen anschliessend an Prof. Dr. med. Daniel Oertli, Verantwortlicher Ressort Weiterbildung & Prüfungswesen, weiter.

Für eine Anmeldung werden gefordert: ein detaillierter Lebenslauf mit Publikationsliste, ein Empfehlungsbrief des Leiters der Weiterbildungsstätte sowie ein reglementskonformer Operationskatalog.

E-Mail: sgvc
 

Zytopathologie  

 
Datum / Zeit
12. November 2013
 
Ort
Institut für Pathologie der Universität Bern statt.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr für alle Teilnehmer von Fr. 250.00 (am Prüfungstag gegen Quittung mitzubringen).

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts Zytopathologie zum Facharzttitel für Pathologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2013

Anmeldung
Dr. med. C. Egger
Gemeinschaftspraxis für Histopathologie und klinische Zytologie
Forstweg 56
3001 Bern
Tel: 031 300 24 24 Fax: 031 300 24 20

E-Mail: ec
 


 
 
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