Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Rundschreiben an die Fachgesellschaften vom 27. Mai 2009
Assistenzärztinnen und -ärzte finden hier die Prüfungsbestimmungen und
-termine für sämtliche Fachgebiete:
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
Als Grundlage für die Prüfung gilt das aktuelle Weiterbildungsprogramm für Dermatologie und Venerologie.
Der Prüfungsstoff entspricht Punkt 3 der Weiterbildungsprogramme Hämatologie vom 1. Januar 2001
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.swisshandsurgery.ch.
Ablauf der Prüfung
Es wird je eine Prüfung für die deutschsprechenden wie für die französischsprechenden Kollegen/innen durchgeführt. Das Programm der Prüfung wird später mitgeteilt.
Lernzielkatalog
Der Lernzielkatalog ist auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (www.sginf.ch) veröffentlicht.
Prüfungsgrundlagen:
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Medizinische Onkologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
Gegenstandskatalog: Ab August 2011 auf der Website der SGNM (www.sgnm.ch) zum Download verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass der Schwerpunkt Ophthalmochirurgie erst erteilt werden kann wenn das vorgeschriebene Pensum des Logbooks erfüllt ist. Es ist somit nicht sinnvoll, sich am Anfang der Weiterbildung in Ophthalmochirurgie zur Prüfung anzumelden.
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
Grundlagen: Weiterbildungsprogramm
Grundlagen
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.sgpath.ch/fach.html
Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes und des Beschlusses des Zentral-vorstandes der FMH vom 3. Februar 1999 ist das Bestehen der Facharztprüfung für alle Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Weiterbildung nach dem 31. Dezember 2000 abschliessen, Voraussetzung zur Erlangung des Facharzttitels für Innere Medizin. Näheres zu den Übergangsbestimmungen und Ausnahmen ist in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 14 vom 2. April 2008 publiziert.
siehe unter:
www.uvs.ch, Link Fähigkeitsausweis Phlebologie
ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!
ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!
Prüfungssprache: Englisch
Zweite theoretisch-schriftliche Prüfung in Urologie (EBU-Examen). Mehrfachwahl-Prüfung, die im Rahmen des EBU in der Landessprache nach Wahl des Kandidaten organisiert wird. Es empfiehlt sich, die theoretisch-schriftliche Prüfung des EBU frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.

