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SIWF - Schweizerisches Institut für Weiter- und FortbildungRubrik Bildung
 
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Facharztprüfung – obligatorische Voraussetzung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

 

 

Assistenzärztinnen und -ärzte finden hier die Prüfungsbestimmungen und
-termine für sämtliche Fachgebiete:

Allergologie und Klinische Immunologie mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 28. Juni 2012, 13.00 – 17:00 Uhr
 
Ort
Universitätsspital Zürich, Dermatologische Klinik, Gloriastrasse 31, 8091 Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 375.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allergologie und Klinische Immunologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. Februar bis 1. April 2012

Anmeldung
Anmeldeformulare können bezogen werden beim
Sekretariat SGAI
Scheibenstrasse 20
Postfach 1
3000 Bern 22

E-Mail: office
Website: www.ssai.ch – Weiter- und Fortbildung FMH/FAMH – Weiterbildung
 

Allergologie und klinische Immunologie schriftliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag, 16. Juni 2012, 11.00 – 14.00 Uhr
 
Ort
Palexpo Genf, Jahreskongress EAACI
 
Prüfungsgebühr
EUR 250.- für EAACI Mitglieder, EUR 400.- für Nichtmitglieder

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allergologie und Klinische Immunologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. Februar bis 1. April 2012

Anmeldung
Anmeldeformulare können bezogen werden beim
EAACI/UEMS examination
c/o Sladjana Scepan
Education and Specialty Manager
Genferstrasse 21
8002 Zürich

Tel. 044 205 55 33
Fax 044 205 55 39

E-Mail: sladjana.scepan
Website: www.eaaci.net
 

Allgemeinmedizin / Allgemeine Innere Medizin  

 
Datum / Zeit
Theoretisch-schriftlicher Teil:
Donnerstag, 3. Mai 2012, 10.00–13.00 Uhr

Praktisch-mündlicher Teil:
Innerhalb eines Jahres nach der schriftlichen Prüfung.
 
Ort
Theoretisch-schriftlicher Teil:
Hörsaal Ettore Rossi, Kinderklinik, Inselspital, Bern

Praktisch-mündlicher Teil:
Dezentral bei niedergelassenen Fachärztinnen/- ärzten.
 
Prüfungsgebühr
Die SGAM erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 1350. – für beide Prüfungen zusammen.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allgemeinmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. Januar 2012

Anmeldung
Anmeldeformulare sind erhältlich bei:
SGAM-Sekretariat
Frau L. Schneider
Oberplattenstr. 73
9620 Lichtensteig
Tel. 071 988 66 40
Fax 071 988 66 41

E-Mail: info
 
Informationen

 

Informations- und Vorbereitungstag :
Donnerstag 19.01.2012 in Zürich. Kosten Fr. 60.--.
Anmeldung für Infotag bis 15.12.2011 an das SGAM-Sekretariat
 
Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes und des Beschlusses des Zentralvorstandes der FMH vom 3. Februar 1999 ist das Bestehen der Facharztprüfung für alle Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Weiterbildung nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen haben Voraussetzung zur Erlangung des Facharzttitels FMH für Allgemeinmedizin. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 22 WBO).
Seit 2004 wird ein Informationstag zur Vorbereitung auf die Prüfung angeboten.
Die Facharztprüfung wird in dieser Form letztmals 2012 durchgeführt.
 

Allgemeine Innere Medizin  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 20. Juni 2012, von 09.45 bis 15.00 Uhr
 
Ort
Kongresszentrum Messe Schweiz, Basel (ab Bahnhof SBB, Tram Nr. 2 in Richtung Riehen Grenze, bis Haltestelle „Messeplatz“)
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 750.- und muss vor der Prüfung innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Allgemeine Innere Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Es wird empfohlen, die Prüfung erst nach einer mindestens 2-jährigen Weiterbildung in Innerer Medizin zu absolvieren, da der Lerngewinn mit zunehmender praktischer Erfahrung steigt.
 
Anmeldefrist
31. März 2012

Anmeldung
SGIM
Prüfung
Postfach 422
4008 Basel
Tel. 061 225 93 30

Für weitere Informationen ist die Geschäftsstelle der SGIM wie folgt erreichbar:
Tel. 061 225 93 30 (von 09.00 – 12.00 Uhr)
E-Mail: info@sgim.ch
www.sgim.ch

Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen finden Sie unter www.sgim.ch > Weiterbildung > Facharztprüfung.

E-Mail: info
 

Alterspsychiatrie und -psychotherapie 1. Teil (schriftlich)  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 14. Dezember 2011
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
700.-

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunkts Alterspsychiatrie und -psychotherapie, welche ihre Weiterbildung in Alterspsychiatrie und -psychotherapie bis am 30. Juni 2008 nicht abgeschlossen haben.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Oktober 2011

Anmeldung
Sekretariat SGAP
www.sgap-sppa.ch
 

Alterspsychiatrie und -psychotherapie 2. Teil (mündlich)  

 
Datum / Zeit
Samstag, 5. Mai 2012
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. CHF 700.-.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunkts Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie, welche ihre Weiterbildung in Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie bis am 30. Juni 2008 nicht abgeschlossen haben. Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder EU-anerkannten Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. März 2012

Anmeldung
Sekretariat SGAP
www.sgap-sppa.ch
 

Anästhesiologie  

 
Datum / Zeit
Erster Teil (schriftliche Prüfung):
Samstag, 1. Oktober 2011, in Bern

Zweiter Teil (mündliche Prüfung):
Samstag, 21. Januar 2012, in Bern
 
Prüfungsgebühr
- schriftliche Prüfung: CHF 250.00
- mündliche Prüfung: CHF 750.00
 
Anmeldefrist
30. April 2011

Anmeldung
Anmeldeformulare können beim Sekretariat der SGAR, Postfach, 3000 Bern 25, Tel. 031 332 34 33, Fax 031 332 98 79, ab März 2011 angefordert oder auf www.sgar-ssar.ch runtergeladen werden.

E-Mail: adrian.koenig
 

Angiologie  

 
Datum / Zeit
Erster Teil (schriftliche Prüfung)
Freitag, 11. November 2011 anlässlich der 12. Jahrestagung der Union Schweiz. Gesellschaften für Gefässkrankheiten in Baden (Kultur- und Kongresszentrum TRAFO)

Zweiter Teil (mündliche und praktische Prüfung)
Freitag, 2. Dezember 2011 am Inselspital in Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt bei Anmeldung der Kandidaten zur mündlichen Prüfung eine Prüfungsgebühr von CHF 1 200.-, welche auch die Teilnahme an der schriftlichen Prüfung beinhaltet.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Angiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. September 2011

Anmeldung
Inselspital Bern
Universitätsklinik für Angiologie
Frau Catherine Gut
3010 Bern
Tel. 031 632 30 34
Fax 031 632 47 93

Beilagen: Curriculum vitae inkl. Weiterbildung sowie Angaben der mündlich/praktischen Prüfungssprache (D oder F)

E-Mail: catherine.gut
 
Informationen

 

 

 

Arbeitsmedizin  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 26. Januar 2012
 
Ort
Bern, Inselspital
 
Prüfungsgebühr
Die SGARM erheben einen Unkostenbeitrag von Fr. 300.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Arbeitsmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Das Beenden der theoretischen Weiterbildung (Kurse oder Studienzeit in Arbeitsmedizin) vor der Teilnahme an der Prüfung wird nahe gelegt.
 
Anmeldefrist
28. November 2011

Anmeldung
Geschäftsstelle SGARM
Lerchenweg 9
2543 Lengnau
Tel. 032 653 85 48
Fax 032 653 85 47

Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung ein CV bei.

E-Mail: sgarm-ssmt
 

Chirurgie Basisexamen  

 
Datum / Zeit
Samstag, 5. November 2011
 
Ort
Inselspital Bern und Genf, Hôpital cantonal, Auditoire Jenny
 
Prüfungsgebühr
CHF 300.–

Zulassungsbedingungen
Für die chirurgischen Fachgesellschaften, die aufgrund ihres Weiterbildungsprogramms die Prüfung der allgemeinen Grundkenntnisse (Basisexamen Chirurgie) als Voraussetzung zur Erlangung des Facharzttitels vorsehen, führt die fmch das Basisexamen Chirurgie durch.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Art der Prüfung:
Schriftliche Prüfung nach dem Wahlantwortverfahren mit 150 Fragen in 4 Stunden.

Zeitpunkt:
Es empfiehlt sich, das Basisexamen in der Regel nach den ersten zwei Jahren der Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.
 
Anmeldefrist
19. September 2011

Anmeldung
direkt im Internet: www.basisexamen.ch

Sekretariat: Brigitte Faivre, Institut für Medizinische Lehre IML
Abteilung für Assessment und Evaluation AAE
Konsumstrasse 13, CH 3010 Bern
Tel.: 031 632 35 80
 
Informationen

 

 

Sämtliche Informationen sind im Internet unter www.basisexamen.ch verfügbar: Broschüre mit Lernzielkatalog, Blueprint, empfohlene Literatur und Reglement sowie die Möglichkeit zur Selbstevaluation anhand einer Modellprüfung.
 

Chirurgie  

 
Datum / Zeit
- Mittwoch bis Freitag, 09. bis 11. Mai 2012
- Mittwoch bis Freitag, 14. bis 16. November 2012

Art der Prüfung:
Mündliche Prüfung: Die Kandidatin/der Kandidat wird von mehreren Examinatoren anhand von 6 standardisierten Patienten-Fallbeispielen geprüft. Dauer: 3 x 30 Minuten.
 
Ort
Spital Netz Bern Tiefenau
 
Prüfungsgebühr
CHF 1 000.-

Zulassungsbedingungen
Zur mündlichen Facharztprüfung wird nur zugelassen, wer das Basisexamen mit Erfolg bestanden hat. Überdies kann die Prüfung frühestens während des letzten Jahres der reglementarischen Weiterbildung absolviert werden, und in jedem Fall nur nachdem der vom Weiterbildungsprogramm geforderte Operationskatalog vervollständigt wurde.
 
Anmeldefrist
- Dienstag, 31. Januar 2012 für Prüfungen im Mai 2012
- Freitag, 27. Juli 2012 für Prüfungen im November 2012

Anmeldung
direkt im Internet:
www.sgc-ssc.ch > Weiterbildung

SGC / SSC Geschäftsstelle
Bahnhofstrasse 55
5001 Aarau

Tel. 062 836 20 98
Fax 062 836 20 97

E-Mail: info
 
Informationen

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Dermatologie und Venerologie  

 
Datum / Zeit
24. November 2011
 
Ort
Dermatologische Universitätsklinik, Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die SGDV erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1'000.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Dermatologie und Venerologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die Prüfung darf frühestens nach Absolvierung von 36 Monaten der reglementarischen Weiterbildung abgelegt werden (vgl. Ziffer 4.5.1 Abs. 2 des Weiterbildungsprogramms vom 1. Juli 2007).
 
Anmeldefrist
1. Juli 2011

Anmeldung
Die Anmeldeformulare können bezogen werden bei:
Frau Monica Pongratz
Generalsekretariat SGDV
Postfach 782
2002 Neuchâtel
Tel. / Fax 032 721 42 60

oder auf der Website der SGDV: www.derma.ch

E-Mail: sgdv-ssdv
 
Informationen

Als Grundlage für die Prüfung gilt das aktuelle Weiterbildungsprogramm für Dermatologie und Venerologie.

 

Endokrinologie/Diabetologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 2. November 2012
08.30-12.30 Uhr schriftliche Prüfung, 14.00-17.00 Uhr mündliche Prüfungen
 
Ort
Universitätsspital Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die SGED erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Endokrinologie/Diabetologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die mündliche und schriftliche Facharztprüfung kann im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abgelegt werden. Die schriftliche Prüfung findet in Form von Multiple Choice Fragen (englisch) statt; die mündliche Prüfung wird in Deutsch oder Englisch durchgeführt.
 
Anmeldefrist
10. September 2012

Anmeldung
Michèle Rothfuchs
Sekretariat Prof. Dr. med. Christoph Schmid
Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Klinische Ernährung
Universitätsspital Zürich
Rämistr. 100
8091 Zürich

Tel. 044 255 25 45
Fax 044 255 97 41

Die Anmeldung soll mittels Formular
(www.endokrinologie-dim.usz.ch/LehreUndForschung/Fort-_und_Weiterbildung/FMH/Seiten/default.aspx) und per Fax (044 255 97 41) erfolgen.

E-Mail: michele.rothfuchs
 

Gastroenterologie  

 
Datum / Zeit
17.November 2011:
schriftlich-theoretische Prüfung (Teil A) und schriftliche Interpretation von Dokumenten bildgebender Verfahren (Teil B)
1.Dezember 2011:
mündliche praktische Prüfung mit Falldiskussion (Teil C)
 
Ort
Teil A und B: Inselspital Bern Saal Paradiso
Teil C: Klinik für Gastroenterologie und Hepatologie Universitätsspital Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die SGG erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 600.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Gastroenterologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2011
Die Anmeldung gilt mit der Einzahlung der Prüfungsgebühr.

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung an:
Prof. Dr. med. Gian Dorta
Beauftragter für die Weiter- und Fortbildung SGG
Service de Gastroentérologie et d'Hépatologie
C H U V
Bugnon 46
1011 Lausanne
Tel. 021 314 06 80
Fax 021 314 07 07

Die Anmeldeformulare können bei Prof. Dr. med. Gian Dorta bezogen werden.

E-Mail: gian.dorta
 

Gefässchirurgie  

 
Datum / Zeit
4. bis 7. September 2008
 
Ort
Nizza (Frankreich)
 
Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Juli 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunkts für Gefässchirurgie, welche ihre Weiterbildung in Gefässchirurgie bis am 31. Dezember 2003 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzule-gen (Art. 23 WBO).
 
Informationen
Die Europäische Gefässchirurgen-Prüfung EBSQ Vasc) ist ein obligatorischer Bestandteil zur Erlangung des Schweizerischen Schwerpunktes für Gefässchirurgie. Die diesjährige Prüfung findet anlässlich des Annual Meetings der Europäischen Gefässchirurgen Gesellschaft (ESVS) statt.

Wir bitten sämtliche Kandidaten, die sich für diese jährlich stattfindende Prüfung anmelden, ihre Akten vorher dem Sekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Gefässchirurgie (Dr. P. Wigger, Chefarzt Gefässchirurgie, Kantonsspital Winterthur, 8400 Winterthur, E-Mail: p.wigger@ksw.ch) zuzusenden. Sie werden dann informiert, ob die Anmeldung an die Prüfung bereits Sinn macht und ob Sie die weiteren Anforderungen zur Erlangung des Schwerpunktes erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass das alleinige Bestehen der EBSQ-Vasc.-Prüfung nicht bedeutet, dass Sie automatisch in den Besitz des Schwerpunktes für Gefässchirurgie kommen.
 

Geriatrie  

 
Datum / Zeit
Die Prüfung erfolgt in zwei Teilen:

Schriftliche Prüfung:
Donnerstag 9. August 2012 (14.00 – 17.00 Uhr)
Computerraum Uni Tobler Bern, Länggassstrasse 49, 3012 Bern
Überprüfung von geriatrischen Kenntnissen durch Beantwortung von Kurzantwort am Computer

Mündlich-praktische Prüfung:
Dienstag 30. und Mittwoch 31. Oktober 2012 (Der Prüfungsort wird nach Abschluss der Auswertung
der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.)
Überprüfung geriatrischer Fertigkeiten, Haltung und Kenntnissen anhand der Beobachtung und des Gesprächs mit dem Kandidaten anlässlich der Untersuchung von Patienten.
 
Prüfungsgebühr
Die Schweiz. Fachgesellschaft für Geriatrie (SFGG) erhebt eine Prüfungsgebühr, Fr. 1'200.00 für SFGG-Mitglieder, Fr. 1'400.00 für Nicht-Mitglieder

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes für Geriatrie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Mai 2012

Anmeldung
Anmeldung bzw. Bezug der Anmeldeformulare (vorzugsweise per Email):
PD Dr med Philippe Huber
Service de gériatrie
Hôpital des Trois-Chêne
chemin de Pont-Bochet 3
CH-1226 Thônex

E-Mail: philippe.huber
 

Gynäkologie und Geburtshilfe  

 
Datum / Zeit
Samstag, 26. November 2011 (Facharztexamen, 2. Teil: wird individuell mit den KandidatInnen vereinbart)
 
Ort
Inselspital, Bern (Facharztexamen, 2. Teil: wird individuell mit den KandidatInnen vereinbart)
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 500.-.

Zulassungsbedingungen
Basisexamen: Schriftliche Multiple-Choice-Prüfung (MC). Zulassung frühestens im 2. fach¬spezifischen Jahr empfohlen.

Facharztexamen: 1. Teil: Schriftliche Multiple-Choice-Prüfung (MC). Bedingung: bestandenes Basisexamen. Zulassung: siehe Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2008, frühestens im 4.fachspezifischen Jahr empfohlen

Facharztexamen: 2. Teil: Praktisch-mündliche Prüfung. Bedingung und Zulassung: siehe Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2008; Punkt 4.5. Frühestens im 5. fachspezifischen Jahr
 
Anmeldefrist
14. Oktober 2011

Anmeldung
Informationen und Anmeldung: über das Serviceportal der SGGG (www.sggg.ch)
 
Informationen

 

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Gynäkologie und Geburtshilfe (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
 
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Hals- und Gesichtschirurgie  

 
Ort
Datum, Ort und Zeit werden individuell mit dem Kandidaten abgemacht.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 1'000.00.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes für Hals- und Gesichtschirurgie, welche ihre Weiterbildung in Hals- und Gesichtschirurgie bis am 31. Dezember 2000 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen. Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Juli 2010

Anmeldung
Elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch, Rubrik «Weiter- und Fortbildung».

Information:
Sekretariat Schweiz. ORL-Gesellschaft, Hals- und Gesichtschirurgie
Ruth von der Crone
Haggenhaldenstr. 8
9014 St. Gallen
Tel.071 230 06 46

E-Mail: sekretariat
 

Hämatologie  

 
Datum / Zeit
3. Oktober 2011 (Montag)
Je nach Kandidatenzahl kann eine zweite Session auch zusätzlich am 4. Oktober 2011 (Dienstag) organisiert werden.
 
Ort
Universitätsspital, Abteilung Hämatologie, 4301 Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 750.-.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms und des Beschlusses des Zentralvorstandes der FMH vom 28. Dezember 2000 ist das Bestehen der Facharztprüfung für alle Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Weiterbildung nach dem 31. Dezember 2002 abschliessen, Voraussetzung zur Erlangung des Facharzttitels für Hämatologie. Näheres zu den Übergangsbestimmungen und Ausnahmen ist in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011 publiziert.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. August 2011

Anmeldung
Kandidatinnen und Kandidaten (vorzugsweise nicht vor ihrem letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung) melden sich schriftlich beim

Sekretariat der SGH
Postfach 1085
3110 Münsingen
 
Informationen

Der Prüfungsstoff entspricht Punkt 3 der Weiterbildungsprogramme Hämatologie vom 1. Januar 2001

 

Handchirurgie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 16. November 2011
 
Ort
Spitalzentrum Biel (Organisation: Frau Dr. med. Helen Segmüller)
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1’000.- und ist vor der Prüfung einzuzahlen auf das Konto:
- Berner Kantonalbank AG, 3001 Bern, PC-Konto der BEKB: 30-106-9
- Zugunsten von: Konto-Nr. 16 289.747.0.51, Clearing: 790
- Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie
- IBAN: CH10 0079 0016 2897 4705 1, SWIFT-Adresse: KBBECH22

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Handchirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die Teilnahme an der Facharztprüfung ist für die Erlangung des Titels Handchirurgie obligatorisch. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der Weiterbildung zu absolvieren, auf jeden Fall erst nach Erfüllen des im Weiterbildungsprogramm geforderten Operationskatalogs.
 
Anmeldefrist
15. September 2011

Anmeldung
Die Anmeldung mit handchirurgischem Operationskatalog und bisheriger Weiterbildung erfolgt bei:

Herrn Dr. med.
Abdul Rahman JANDALI
Kantonsspital
Brauerstrasse 15
8400 Winterthur

E-Mail: abed.jandali
 
Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.swisshandsurgery.ch.

 

Herz- und thorakale Gefässchirurgie Zweiter Teil (praktisch-mündliche Prüfung)  

 
Datum / Zeit
In der Klinik des Kandidaten/In nach erfolgreich bestandenem 1. Teil (Termin nach Vereinbarung)
 
Prüfungsgebühr
Fr. 1'000.00

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes, welches am 1. Juli 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Facharzttitels Herz- und thorakale Gefässchirurgie, welche ihre Weiterbildung in Herz- und thorakale Gefässchirurgie bis am 31. Dezember 1998 nicht abgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 23 WBO).
 
Anmeldefrist
31. Oktober 2005

Anmeldung
Prof. med. Thierry Carrel
Sekretär SGTHGC
Klinik für Herz- und Gefässchirurgie
Inselspital
3010 Bern


E-Mail: cardiovascsurg
 

Infektiologie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 7. September 2011
 
Ort
- Inselspital, Bern
- Universitätsspital, Basel
- Universitätsspital, Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Infektiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. Mai 2011

Anmeldung
Anmeldung mittels Anmeldeformular inkl. Curriculum vitae an:
Prof. Dr. med. Rainer Weber
Universitätsspital Zürich
Klinik für Infektionskrankheiten & Spitalhygiene
Rämistrasse 100
8091 Zürich
Fax 044 255 32 91


(Anmeldeformular kann unter www.sginf.ch oder über die oben erwähnte Adresse bezogen werden)

E-Mail: Rainer.Weber
 
Informationen

Ablauf der Prüfung
Es wird je eine Prüfung für die deutschsprechenden wie für die französischsprechenden Kollegen/innen durchgeführt. Das Programm der Prüfung wird später mitgeteilt.

Lernzielkatalog
Der Lernzielkatalog ist auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (www.sginf.ch) veröffentlicht.

 

Intensivmedizin  

 
Datum / Zeit
1. Teil, schriftliche Prüfung:
Montag, 3. Oktober 2011, 9.00 Uhr
Inselspital, Bern
Diese Prüfung besteht aus englischen Multiple-Choice-Fragen.

2. Teil, mündliche Prüfung:
Donnerstag, 8. Dezember 2011
Luzern, AMTS
Zum 2. Teil der Facharztprüfung werden nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, welche den 1. Teil bestanden haben.
 
Prüfungsgebühr
CHF 1 500.- für das mündliche und schriftliche Examen, CHF 750.- nur für das mündliche Examen

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Intensivmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
20. Mai 2011 -31. Juli 2011

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online. Elektronische Anmeldeformulare sowie weitere Informationen finden Sie unter www.sgi-ssmi.ch.

Alle Kandidaten welche sich für die schweizerische Prüfung einschreiben, sind für das schriftliche europäische Examen zugelassen, dies ohne zusätzliche Kosten.

Für zusätzliche Informationen wollen Sie sich bitte mit dem Sekretariat der Prüfungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin
SGI c/o IMK
Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. 061 271 35 51
Fax 061 271 33 38
Email : gabriela.deutsch@imk.ch
in Verbindung setzen.
 

Kardiologie  

 
Datum / Zeit
schriftliche Prüfung:
Mittwoch, 2. November 2011, 09:00 – 12:00

praktische Prüfung:Donnerstag, 3. November 2011
 
Ort
schriftliche Prüfung:
Medizin Hörsaal Sahli-Haus, Inselspital Bern

praktische Prüfung:
Inselspital Bern (deutsch)
Hôpitaux Universitaires de Genève (französisch)
 
Prüfungsgebühr
Die SGK erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kardiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
11. September 2011

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie
Karin Guldenfels
Schwarztorstrasse 18
3007 Bern

T +41 (0)31 388 80 90
F +41 (0)31 388 80 98

info@swisscardio.ch

Download: www.swisscardio.ch

E-Mail: info
 
Informationen

Prüfungsgrundlagen:                   

- Braunwald, ACC SAP 7
- Zudem werden den Kandidaten speziell erarbeitete Fragen unterbreitet
 
Einzureichen:                             
- CV inkl. Weiterbildung, Kopie des Arztdiplom
 
Auskunft:                                            
Prof. Dr. med. Georg Noll
Kardiologie
UniversitätsSpital Zürich
Rämistrasse 100
8091 Zürich
 
T +41 (0)44 255 21 82
F +41 (0)44 255 93 94
 
 
 

Kinderchirurgie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 30. November 2011 und
Donnerstag, 1. Dezember 2011
 
Ort
Kinderspital Luzern
 
Prüfungsgebühr
Die SGKC erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1'000.--.
Dieser Betrag muss mit der Anmeldung auf das Konto der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie,
UBS AG, 8098 Zürich, 80-2-2, CH68 0023 5235 5902 2101 K einbezahlt werden.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kinderchirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2011

Anmeldung
PD Dr. med. Marcus-Georg Schwöbel
Präsident der Weiter- und Fortbildungskommission
Kinderchirurgische Klinik
Kinderspital Luzern
6004 Luzern

Tel. 041 205 31 55
Fax 041 205 31 57

E-Mail: marcus.schwoebel
 

Kinder- und Jugendmedizin  

 
Datum / Zeit
Schriftliche Prüfung: Donnerstag, 14. Juni 2012, 9.00–12.00 Uhr

Praktische Prüfung: September – Dezember 2012
Die Einteilung erfolgt nach der schriftlichen Prüfung. Datum und Ort werden bis Ende August 2012 mitgeteilt.
 
Ort
Schriftliche Prüfung: Universität Freiburg, Bd. de Pérolles 90, Auditorium C120

Praktische Prüfung: Die Einteilung erfolgt nach der schriftlichen Prüfung. Datum und Ort werden bis Ende August 2012 mitgeteilt.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 250.– für die schriftliche Prüfung, Fr. 950.– für die praktische Prüfung.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kinder- und Jugendmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. April 2012

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie
Sekretariat
Postfach 1380
1701 Freiburg
Tel. 026 350 33 44

Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich oder können von der Homepage www.swiss-paediatrics.org heruntergeladen werden.

E-Mail: secretariat
 

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 2012  

 
Datum / Zeit
Samstag, 17 .März 2012 und
Samstag, 24. März 2012
 
Ort
Kinder- und Jugendpsychiatrische Poliklinik, Effingerstrasse 12, 3011 Bern
 
Prüfungsgebühr
Die SGKJPP erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 1'550.00, zahlbar bis zur Anmeldefrist.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
26. August 2011

Anmeldung
Direktion Kinder- und Jugendpsychiatrie
Poliklinik Bern
Frau Emma Lauterjung
Effingerstrasse 12
3011 Bern
Tel. 031 633 41 47 / 41
Fax 031 633 41 91

E-Mail: emma.lauterjung
 

klinische Pharmakologie und Toxikologie  

 
Datum / Zeit
schriftliche Prüfung: Donnerstag, 27. Oktober 2011 von 09:00 - 13.00 Uhr
mündliche Prüfung: Donnertag, 1. Dezember 2011
 
Ort
Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 600.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für klinische Pharmakologie und Toxikologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2011

Anmeldung
Sekretariat SKPT/SPTC
Herr Dr. med. Martin Traber
Facharzt für Pharmazeutische Medizin
Hagenholzstrasse 80
8050 Zürich
Tel. 078 696 48 46

E-Mail: martin.traber
 

Medizinische Genetik  

 
Datum / Zeit
11. November 2010
 
Ort
Lausanne
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Medizinische Genetik (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 1/2 vom 6. Januar 2010).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2011

Anmeldung
Frau K. Neves Sekretariat SGMG
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Burgfelderstrasse 101, 4055 Basel

Tel. 061 704 12 60
Fax 061 704 12 61

E-Mail: Katharina.Neves
 

Medizinische Onkologie schriftlich-theoretische Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag, 29. September 2012
 
Ort
Kantonsspital Luzern (schriftliche Prüfung)

Die schriftlich-theoretische Prüfung kann auch in Wien während des ESMO Kongresses abgelegt werden (siehe ESMO Informationen).
 
Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Medizinische Onkologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldung
Die Anmeldung für die schriftliche Prüfungen direkt über die ESMO-Homepage (gilt nicht für die mündliche Prüfung). Es gelten die Anmeldefristen der ESMO.

http://www.esmo.org/education-research/certification-and-accreditation/esmo-examination.html
 

Medizinische Onkologie mündlich-praktische Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag 27. Oktober 2012 / ab 09:00 Uhr
 
Ort
Luzerner Kantonsspital Sursee, 6210 Sursee, 3. Stock
http://www.luks.ch/standorte/sursee/metanavigation/lageplan.html
 
Prüfungsgebühr
Die Kosten für die Prüfung werden nach Eingang der Anmeldung in Rechnung gestellt.

Zulassungsbedingungen
Mindestens 2 Jahre anerkannte fachspezifische Weiterbildung

Bitte gültigen Pass oder Identitätskarte zur Prüfung mitbringen
 
Anmeldefrist
25. August 2012

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung mit dem offiziellen Formular, zu beziehen bei:
Fr. Gretler
Spitalstrasse 16,
6210 Sursee

Beizulegen: Logbuch und Evaluationsprotokolle

E-Mail: Jolanda.Gretler
 
Informationen

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Medizinische Onkologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Molekularpathologie  

 
Datum / Zeit
4. November 2011
 
Ort
siehe Informationen
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts Molekularpathologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
17 September 2011

Anmeldung
Dr. med. Thomas McKee
Service de Pathologie Clinique
Rue Gabrielle-Perret-Gentil 4
1211 Genève 4

Tél: 022 372 4973
Fax: 022 382 4906

E-Mail: thomas.a.mckee
 
Informationen

 

Aufgrund der Bestimmung im Weiterbildungsprogramm, wonach die Prüfung nicht am gleichen Institut durchgeführt werden kann, an dem der Kandidat zur Zeit der Facharztprüfung angestellt ist, wird der Prüfungsort erst nach Anmeldung bekannt gegeben.
 

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 03. November 2011
 
Ort
Interlaken
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 250.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. August 2011

Anmeldung
Herrn Prof. Dr. Dr. H.– F. Zeilhofer
Univ. – Klinik für Wiederherstellungschirurgie
Abt. für Kiefer- und Gesichtschirurgie
Spitalstrasse 21
4031 Basel

Tel. 061 265 73 44
Fax 061 265 72 98

E-Mail: hfzeilhofer
 

Neonatologie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag 20. und Freitag 21. September 2012

Reservedatum*: Donnerstag 15. und Freitag 16. November 2012
* Falls die Anzahl Kandidaten die Kapazität überschreitet
 
Ort
Klinik für Neonatologie, UKBB, Basel
(Dr. med. René Glanzmann)
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1000.-.
Den Einzahlungsschein bitte bei Dr. A. Malzacher, Quästor der Schweiz. Gesellschaft für Neonatologie, Kantonsspital St. Gallen, verlangen (mailto: andreas.malzacher@kssg.ch

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Neonatologie zum Facharzttitel Kinder- und Jugendmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
25. Juni 2012

Anmeldung
mit Curriculum und Nachweis der erfüllten Zulassungsbedingungen gemäss Weiterbildungsprogramm an:
PD Dr. med. R. Arlettaz Mieth
Präsidentin der Prüfungskommission
Klinik für Neonatologie
UniversitätsSpital Zürich
8091 Zürich

Tel. 044/255 53 40
Fax 044/255 44 42

E-Mail: romaine.arlettaz
 
Informationen

www.neonet.ch

 

Nephrologie  

 
Datum / Zeit
03.11.2011
 
Ort
Inselspital, 3010 Bern
 
Prüfungsgebühr
Die SGN erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 450.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Nephrologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. August 2011

Anmeldung
Frau Prof. Dr. med. Uyen Huynh-Do
Präsidentin der Prüfungskommission
Inselspital Bern
CH-3010 Bern
Tel. 031 632 31 41

E-Mail: info
 

Neurochirurgie  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 25. April 2012
 
Ort
Inselspital Bern, Bibliothek der Neurochirurgischen Universitätsklinik, 3010 Bern
 
Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurochirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Der/die Kandidat/in muss gemäss dem Weiterbildungsprogramm das EANS-Examen erfolgreich bestanden haben. Der/die Kandidat/in sollte sich mindestens im letzten Weiterbildungsjahr befinden.
 
Anmeldefrist
29. Februar 2012

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung an den Präsidenten der Weiterbildungs- und Prüfungskommission:
Herrn Prof. Dr. med. H. Landolt
Kantonsspital Aarau
Neurochirurgische Klinik
5001 Aarau
Tel. 062 838 66 90
Fax 062 838 66 29

E-Mail: hans.landolt
 

Neurologie  

 
Datum / Zeit
Erster Teil: schriftlich: MC-Prüfung auf Englisch
Ort: Inselspital, Bern
Datum: 26. August 2011, 14.00 Uhr

Zweiter Teil: mündlich und praktisch
Ort: USZ, Zürich (Neurologie)
Datum: 28. Oktober 2011
 
Prüfungsgebühr
CHF 1'500.00 (CHF 500.00 schriftlich / CHF 1'000.00 mündlich)

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 1/2 vom 6. Januar 2010).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 23 WBO). Der schriftliche Teil kann früher abgelegt werden, wobei zu beachten ist, dass der strukturierte mündliche und praktische Teil innert 3 Jahren nach der schriftlichen Prüfung absolviert werden muss (vgl. Punkt 4.5 des Weiterbildungsprogramms).
 
Anmeldefrist
31. Mai 2011

Anmeldung
Office SNG-SSN
15, avenue des Planches
CH-1820 Montreux
Tel. 021 963 21 39
Fax 021 963 21 49

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch auf dem auf www.swissneuro.ch ausgeschalteten Anmeldeformular an oben erwähnte Adresse unter Angabe bzw. Beilage von:
- WB-Curriculum (unterschrieben vom aktuellen WB-Leiter)
- Zahlungsquittung
- Beleg über die bestandene schriftliche Prüfung (gilt für Anmeldungen für die mündlich praktische Prüfung)

E-Mail: office
 

Neuropädiatrie  

 
Datum / Zeit
werden nach Eingang der Anmeldungen, abhängig von gewünschter Prüfungssprache, festgelegt.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 400.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts Neuropädiatrie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerische Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Mai 2011

Anmeldung
unter Beilage des Curriculums an die Präsidentin der Prüfungskommission:
Herr Prof. Dr. med.
Peter Weber
UKBB – Universitätskinderklinik beider Basel
Postfach
4031 Basel

E-Mail: peter.weber
 

Neuropathologie  

 
Datum / Zeit
22. und 23. März 2012
 
Ort
Genf (Service de Pathologie Clinique, CMU, Rue Michel-Servet 1, 1211 Genève 4)
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes, welches am 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Titels Neuropathologie, welche ihre Weiterbildung in Neuropathologie bis am 31. Dezember 2004 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Januar 2012

Anmeldung
Dr. med. Johannes Alexander Lobrinus
CMU, Service de Pathologie Clinique
Unité de Neuropathologie
1, rue Michel-Servet
1211 Genève 4

Tel. 022 372 49 17

E-Mail: Johannes.A.Lobrinus
 

Neuroradiologie (diagnostisch und invasiv)  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 23. August 2011 und evt. Montag, 22. August 2011 (je nach Anzahl Anmeldungen)
 
Ort
Hôpital cantonal universitaire, Genève
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt
für Mitglieder der SGR / SGNR: CHF 300.-
für Nichtmitglieder: CHF 450.-

Zulassungsbedingungen
Bestandene 2. Teilprüfung Radiologie

Aufgrund der Weiterbildungsprogramme, welche am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt wurden, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung der Schwerpunkte Diagnostischer und Invasiver Neuroradiologie, welche ihre Weiterbildung in Neuroradiologie bis am 31. Dezember 1996 nicht abgeschlossen hatten. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Prüfungen für jeden Schwerpunkt. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 23 WBO).

Seit 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2011

Anmeldung
Die entsprechenden Unterlagen können unter www.sgr-ssr.ch bezogen werden.

Anmeldung:
Sekretariat PD Dr. med. Stefan Duewell
Frau Bernadette Ullmann
Radiologie Spital Thurgau AG
Kantonsspital Frauenfeld
8500 Frauenfeld

Tel. 052 723 71 63
Fax 052 723 73 48
e-mail: bernadette.ullmann@stgag.ch

Auskunft:
Prof. Dr. med. Werner Wichmann
Klinik im Park
Neuroradiologisches und
Radiologisches Institut
Seestrasse 220
8027 Zürich
Tel. 01 209 21 04
Fax 01 209 21 38
e-mail: werner.wichmann@hirslanden.ch
 
Informationen

 

 

 

Nuklearmedizin 1. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Freitag, 09. März 2012
 
Ort
CHUV, Lausanne
 
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr:
Die SGNM erhebt folgende Prüfungsgebühr:
Mitglieder der SGNM: CHF 400.-
Nichtmitglieder: CHF 600.-

Teilprüfung (Block III/V):
Mitglieder der SGNM: CHF 260.-
Nichtmitglieder: CHF 350.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Nuklearmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Dezember 2011

Anmeldung
Bitte laden Sie das Anmeldeformular von der Website der SGNM (www.sgnm.ch) herunter und leiten Sie es komplett ausgefüllt weiter an:

Dr. Michael Wissmeyer
Service de Médecine Nucléaire
Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG)
1211 Genève 14

Tel. 079 553 4457
Fax 022 372 7184

E-Mail: michael.wissmeyer
 
Informationen

Gegenstandskatalog: Ab August 2011 auf der Website der SGNM (www.sgnm.ch) zum Download verfügbar.

 

Nuklearmedizin 2. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Freitag, 16. September 2011
 
Ort
CHUV, Lausanne
 
Prüfungsgebühr
Die SGNM erhebt folgende Prüfungsgebühr:
Mitglieder der SGNM: CHF 700.00
Nichtmitglieder: CHF 1'200.00

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Nuklearmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Bestandene erste Teilprüfung Nuklearmedizin.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2011

Anmeldung
Bitte laden Sie das Anmeldeformular von der Website der SGNM (www.sgnm.ch) herunter und leiten Sie es komplett ausgefüllt weiter an:

Dr. Michael Wissmeyer
Service de Médecine Nucléaire
Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG)
1211 Genève 14
Tel. 022 372 72 52
Fax 022 372 71 84

E-Mail: michael.wissmeyer
 

Ophthalmochirurgie  

 
Datum / Zeit
Samstag, 12. November 2011
 
Ort
Inselspital, Bern
Wirtschaftsgebäude Eingang 35, Raum Paradiso H 612
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 1 000.-.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunkts für Ophthalmochirurgie, welche ihre Weiterbildung bis am 31. Dezember 2001 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen. Seit 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder EU-anerkannten Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Jeder schweizerische Facharzt der Ophthalmologie, welcher die Weiterbildung nach dem 31. Dezember 2001 vollständig abgeschlossen hat (Prüfung und ganze Weiterbildungszeit vgl. Ziff 7. 2 WBO).

Jeder Inhaber eines Facharzttitels in Ophthalmologie der EU, der in der Schweiz anerkannt worden ist und welcher seinen gleichwertigen EU-Facharzttitel nach dem 31. Dezember 2001 erworben hat, ist ebenfalls zur Prüfung für den Schwerpunkt Ophthalmochirurgie zugelassen.

Die detaillierten Prüfungsbedingungen finden Sie in der Weiterbildungsordnung, welche auf der Homepage der SOG (www.sog-sso.ch) unter der Rubrik Weiterbildung (Weiterbildungsordnung Facharzt Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie).
 
Anmeldefrist
5. September 2011

Anmeldung
Die Anmeldeformulare können unter www.sog-sso.ch – Weiterbildung heruntergeladen werden.
 
Informationen

Bitte beachten Sie, dass der Schwerpunkt Ophthalmochirurgie erst erteilt werden kann wenn das vorgeschriebene Pensum des Logbooks erfüllt ist. Es ist somit nicht sinnvoll, sich am Anfang der Weiterbildung in Ophthalmochirurgie zur Prüfung anzumelden.

 

Ophthalmologie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag/Freitag, 26. und 27. April 2012
 
Ort
Le Palais des Congrès de Paris
2, Place Porte Maillot
Niveau 3, côté Paris
F-75017 Paris
 
Prüfungsgebühr
Variante 1:
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 980.00. Diese Gebühr deckt die Einschreibegebühr für die Facharztprüfung FMH und die Einschreibegebühr zur Prüfung EBO. Die Reise nach Paris und die Unterkunft werden in diesem Falle vom Kandidaten selbst organisiert.

Variante 2:
Es besteht die Möglichkeit, die Reise durch die SOG zu buchen. In diesem Falle beträgt die Prüfungsgebühr CHF 1'800.00. Diese Gebühr deckt die Einschreibegebühr für die Facharztprüfung FMH, die Einschreibegebühr zur Prüfung EBO und die Reisekosten (mit dem Zug (ev. kombiniert mit Flug) vom Wohnort nach Paris (Fahrplan nicht wählbar) am Mittwoch, 25. April 2012, die Rückreise von Paris bis zum Wohnort am Freitag, 27. April 2012 (evt. Teilnahme an der Zertifikatsübergabe nicht möglich) sowie zwei Nächte im 3-Stern-Hotel in Paris.

Zulassungsbedingungen
Kandidaten, welche sich am 26. April 2012 in ihrem letzten fachspezifischen Weiterbildungsjahr für Ophthalmologie (siehe Ziffer 2.1 des Weiterbildungsprogramms) befinden, sind eingeladen das Anmeldeformular auf der Webseite der SOG herunterzuladen (www.sog-sso.ch - Weiterbildung - Facharztprüfung in Ophthalmologie). Die Anmeldung zur Facharztprüfung FMH in Ophthalmologie muss via SOG-Sekretariat erfolgen. Bei einer Anmeldung direkt via EBO ist die Erlangung des Facharzttitels FMH in Ophtalmologie nicht möglich.
 
Anmeldefrist
Das Anmeldeformular (mit allen verlangten obligatorischen Beilagen) muss spätestens am Dienstag, 22. November 2011 beim Verwaltungssekretariat der SOG eingetroffen sein.

Anmeldung
Verwaltungssekretariat der SOG
Fürsprecher Christoph Egli
Berneckerstrasse 26
9435 Heerbrugg
Tel. 071 727 16 61
Fax 071 727 16 62

E-Mail: sog
 
Informationen

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

 
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Die Facharztprüfung FMH in Ophthalmologie findet in Paris (Frankreich) statt. Einerseits wird die Prüfung FMH in Ophthalmologie gemeinsam mit derjenigen der EBO abgewickelt, andererseits bleiben jedoch die beiden Prüfungen FMH in Ophthalmologie und EBO unabhängig voneinander. Unterschiedlich sind insbesondere die Anforderungen für das Bestehen der Prüfung und die Rekursmöglichkeiten bei allfälligen Beschwerden.
 
Für den schweizerischen Teil der Facharztprüfung gilt das schweizerische Weiterbildungsprogramm Ophthalmologie. Es findet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt. Details siehe im Weiterbildungsprogramm (Ziffer 4).
 

Oto-Rhino-Laryngologie  

 
Datum / Zeit
Schriftliche Prüfung
Freitag, 19. November 2010, Congress Hotel Seepark, Thun

Mündliche Prüfung
Donnerstag, 11. November 2010, Zeit und Örtlichkeiten sind noch nicht bestimmt; je nach Anzahl Kandidaten.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 1'000.00 für beide Teile zusammen.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Oto-Rhino-Laryngologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 1/2 vom 6. Januar 2010).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Juli 2010

Anmeldung
Elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch, Rubrik «Weiter- und Fortbildung».

Information:
Sekretariat Schweiz. ORL-Gesellschaft, Hals- und Gesichtschirurgie
Ruth von der Crone
Haggenhaldenstr. 8
9014 St. Gallen
Tel.071 230 06 46

E-Mail: sekretariat
 

Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Chirurgisches Basisexamen  

 
 
Anmeldung
Erste theoretisch-schriftliche Prüfung der Schweizerischen Chirurgischen Fachgesellschaften (FMCH). Mehrfachwahl-Prüfung über allgemeine chirurgische Kenntnisse (Basiswissen). Es empfiehlt sich, das chirurgische Basisexamen nach den zwei Jahren Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.

Infos unter: www.basisexamen.ch
 

Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Schlussprüfung 2012  

 
Datum / Zeit
Teil 1 (schriftliche Prüfung): Samstag, 30. Juni 2012

Teil 2 (mündliche Prüfung): Samstag, 24. November 2012 (ev. bereits am 23.11.12)
 
Ort
Teil 1 (schriftliche Prüfung): Inselspital, Hörsaal Chirurgie 2 , Bern

Teil 2 (mündliche Prüfung): Kantonsspital/Swissendos, Fribourg
 
Prüfungsgebühr
CHF 1 600.- (beide Teile, ohne Basisexamen)

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungsbestimmungen zum ersten Teil der Schlussprüfung:
Die Kandidatinnen und Kandidaten befinden sich im letzten Jahr der reglementarischen WB gemäss Punkt 2.1 des WB-Programms, sind im Besitzt eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Arztdiploms (Diplome aus EU- oder EWR-Staaten) und weisen sich über ein bestandenes Basisexamen in allgemeiner Chirurgie aus (vgl. Übergangsbestimmungen).

Zulassungsbestimmungen zum zweiten Teil der Schlussprüfung:
Bestandener erster Teil der Schlussprüfung sowie Erfüllung der geforderten Eingriffe des OP-Katalogs, d.h. 95 % oder 450 Eingriffe, bis 31. Juli 2012. Der OP-Katalog muss bis 31. Juli 2012 bei der Geschäftsstelle eintreffen. Eingriffe nach dem 31. Juli 2012 werden nicht berücksichtigt.
 
Anmeldefrist
30. April 2012

Anmeldung
Office SGOT-SSOT
15, avenue des Planches
1820 Montreux
T 021 963 21 39
F 021 963 21 49

www.sgotssot.ch

E-Mail: office
 

Pädiatrische Endokrinologie-Diabetologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 16. Dezember 2011
10.00 Uhr – 12.30 Uhr schriftliche Prüfung
14.00 Uhr – 16.00 Uhr mündliche Prüfung (1 Stunde pro Kandidat)
 
Ort
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), Spitalstrasse 33, 4031 Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb Erlangung des Schwerpunktes Pädiatrische Endokrinologie-Diabetologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 23 WBO).
 
Anmeldefrist
1. November 2011

Anmeldung
Herr Prof. Dr. med.
Urs Zumsteg
Universitäts-Kinderspital beider Basel Endokrinologie/Diabetologie
Spitalstrasse 33 / Postfach
4031 Basel

Tel. 061 704 12 12
Fax 061 704 12 53

E-Mail: urs.zumsteg
 

pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 30. November 2010
 
Ort
Kinderspital Zürich, Universitätskinderkliniken, Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 800.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes für Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 1/2 vom 6. Januar 2010).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. Oktober 2010

Anmeldung
schriftliche Anmeldung unter Beilage des Curriculums an:

Herr Prof. Dr. med. Dominique Belli
Hôpital Cantonal Universitaire
Clinique de Pédiatrie
1211 Genève 14
Tel. 022 283 45 09
Fax 022 382 46 41

E-Mail: dominique.belli
 
Informationen

Grundlagen: Weiterbildungsprogramm

 

pädiatrische Kardiologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 23. März 2012
 
Ort
Universitätskinderklinik, Inselspital Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 300.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für pädiatrische Kardiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Dezember 2011

Anmeldung
Herr Dr. med.
Hans-Peter Kuen
Kinderspital Luzern
6000 Luzern
Tel. 041-2053176

E-Mail: hanspeter.kuen
 

pädiatrische Nephrologie  

 
Datum / Zeit
April 2012
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 300.–.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des des Schwerpunktes Pädiatrische Nephrologie zum Facharzttitel für Kinder- und Jugendmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31 Januar 2012

Anmeldung
Prof. E. Girardin
H U G
Unité de Néphrologie-métabolisme pédiatrique
rue Willy-Donzé 6
1211 Genève 14

Tel. 022 382 46 34
Fax 022 382 45 05

E-Mail: eric.girardin
 

Pädiatrische Onkologie-Hämatologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 25. November 2011, ganzer Tag
 
Ort
Kantonsspital Luzern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft (Schweizerische Pädiatrische Onkologie Gruppe SPOG) erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 500.-.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Facharztprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes pädiatrische Onkologie-Hämatologie, welche ihre Weiterbildung bis am 30. Juni 1997 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen. Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
4. November 2011

Anmeldung
SPOG Office
Isabelle Lamontagne-Müller
Effingerstrasse 40
3008 Bern

Tel.: 031 389 93 48
Fax: 031 389 92 00

E-Mail: isabelle.lamontagne
 

pädiatrische Pneumologie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 30. August 2012
 
Ort
Lungenliga Schweiz, Südbahnhofstrasse 14c, 3000 Bern 14
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 700.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten
 
Anmeldefrist
30. April 2012

Anmeldung
schriftliche Anmeldung unter Beilage des Curriculums an:
Prof. Dr. med. Jürg Hammer
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Leiter IPS und Pneumologie
Römergasse 8
4005 Basel

E-Mail: juerg.hammer
 
Informationen

 

Grundlagen

 
- Stoffkatalog der «American Subboard-Examination of Pediatric Pulmonology» (http://www.sgpp-schweiz.ch/downloads_cms/gegenstandskatalog_paed_pneumo_subboard_usa.pdf)
 

pädiatrische Radiologie  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 23. August 2011
 
Ort
Zentrum für Weiterbildung, Universität Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt
für Mitglieder der SGR / SGPR: CHF 300.–
für Nichtmitglieder: CHF 450.–

Zulassungsbedingungen
Bestandene 2. Teilprüfung Radiologie

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts für pädiatrische Radiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Seit 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2011

Anmeldung
Die entsprechenden Unterlagen können unter www.sgr-ssr.ch bezogen werden.

Anmeldung:
Sekretariat PD Dr. med. Stefan Duewell
Frau Bernadette Ullmann
Radiologie Spital Thurgau AG
Kantonsspital Frauenfeld
8500 Frauenfeld
Tel. 052 723 71 63
Fax 052 723 73 48
e-mail: bernadette.ullmann@stgag.ch

Auskunft:
Dr. med. Peter Waibel
Ostschweizer Kinderspital
Abteilung für Radiologie
9006 St. Gallen
Tel. 071 243 75 41
Fax 071 243 76 99
e-mail: peter.waibel@kispisg.ch
 

Pathologie  

 
Ort
Die Facharztprüfungen finden im 2009 finden an folgenden Orten statt:

- Bern im April
- Genf im September
- Zürich im Oktober

Die Termine von April und September sind ausgebucht. Wegen der hohen Anzahl Kandidaten wird in Zürich eine dritte Prüfung durchgeführt. 2 Plätze sind noch frei im Oktober 2009 in Zürich. Weitere freie Plätze: Frühjahr 2010 in Basel.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft SGPath erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 300.- für Mitglieder, bzw. von 450.- für Nicht-Mitglieder.
 
Anmeldung
Für Anfragen wenden Sie sich bitte per Email an:

Frau Murielle Barman
Secrétariat de la commission d’examens
Institut Universitaire de Pathologie
Centre Hospitalier Universitaire Vaudois
Rue du Bugnon 25
1011 Lausanne

E-Mail: murielle.barman
 
Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.sgpath.ch/fach.html



Aufgrund des Weiterbildungsprogrammes und des Beschlusses des Zentral-vorstandes der FMH vom 3. Februar 1999 ist das Bestehen der Facharztprüfung für alle Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Weiterbildung nach dem 31. Dezember 2000 abschliessen, Voraussetzung zur Erlangung des Facharzttitels für Innere Medizin. Näheres zu den Übergangsbestimmungen und Ausnahmen ist in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 14 vom 2. April 2008 publiziert.

 

Pharmazeutische Medizin  

 
Datum / Zeit
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Absolvieren der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

Datum:
Datum der schriftlichen Prüfung: 05. Juni 2012, 09:00 – 13:00

Datum der mündlichen Prüfung: 15. August 2012, 09:00 – 16:00
 
Ort
Pharmazentrum, Universität Basel, Klingelbergstrasse 50, 4056 Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Schweizeriche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (SGPM) erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 750.- für Mitglieder und 1500.- für Nichtmitglieder der SGPM.
Die Vorweisung der Quittung des Einzahlungsscheins ist erforderlich für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2012

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung unter Beilage des Weiterbildungscurriculums an den Präsidenten der Prüfungskommission:
Prof. Dr. med. Thomas Szucs, ECPM, Institut für Pharmazeutische Medizin, Universität Basel, Klingelbergstrasse 61, 4056 Basel

E-Mail: thomas.szucs
 

Phlebologie  

 
Datum / Zeit
Freitag, 11. November 2011
 
Ort
Baden (Kultur- und Kongresszentrum TRAFO) anlässlich der 12. Unionstagung der Union Schweiz. Gesellschaften für Gefässkrankheiten
 
Anmeldefrist
30. September 2011

Anmeldung
Herr Prof Dr. med. Jürg Hafner
U S Z
Dermatologische Klinik
8091 Zürich

Tel. 044 255 25 60
Fax 044 255 44 03

E-Mail: juerg.hafner
 
Informationen

siehe unter:
www.uvs.ch, Link Fähigkeitsausweis Phlebologie

 

Phoniatrie  

 
Datum / Zeit
Freitag 25.11.2011, Zeit wird individuell vereinbart
 
Ort
Inselspital, Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 300.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Phoniatrie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
20. August 2011

Anmeldung
KD Dr.med. Dorothe Veraguth
Abteilung Audiologie
ORL-Klinik
Universitätsspital
8091 Zürich
Tel 044 255 58 15
Fax 044 255 44 24

E-Mail: dorothe.veraguth
 

Physikalische Medizin und Rehabilitation (Facharztprüfung/European Board) schriftliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Samstag, 26. November 2011

Besammlung: 9.00 Uhr, Beginn Prüfung: 9.30 Uhr, Dauer: 3 Std
 
Ort
Inselspital Bern
 
Prüfungsgebühr
CHF 950.- für Nicht-Mitglieder
CHF 700.- für Mitglieder SGPMR

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Physikalische Medizin und Rehabilitation (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Der schriftliche Teil der Facharztprüfung ist mit dem Examen des Europäischen Kollegiums für Physikalische Medizin und Rehabilitation identisch und wird bei der Zertifizierung als Europäischer Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation anerkannt. Es handelt sich um ein Multiple Choice Examen in englischer Sprache. Den Kandidaten wird während der Prüfung ein Englisch - Deutsches Wörterbuch zur Verfügung gestellt und ein Tutor hilft, wenn nötig, bei der Übersetzung von sprachlich besonders schwierigen Ausdrücken.

Ärztinnen und Ärzte die schon im Besitz des Facharzttitels FMH für Physikalische Medizin und Rehabilitation sind, haben die Möglichkeit mit diesem Examen vom Europäischen Kollegium für Physikalische Medizin und Rehabilitation als Europäischer Fachärztin/arzt zertifiziert zu werden.
 
Anmeldefrist
31. August 2011

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation
Sonneggstrasse 84
8006 Zürich
Tel. +41 (0) 44 350 26 22
Fax:+41 (0) 44 366 40 85

E-Mail: sekretariat
 

Physikalische Medizin und Rehabilitation mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 13. Juni 2012
 
Ort
Stadtspital Triemli
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
 
Prüfungsgebühr
CHF 700.- für Mitglieder
CHF 950.- für Nichtmitglieder

Zulassungsbedingungen
Bestandene 1. Teilprüfung (UEMS-Board)
 
Anmeldefrist
30. April 2012

Anmeldung
Sekretariat SGPMR
Stadelhoferstrasse 42
8001 Zürich
Tel. 044 / 350 26 22
Fax 044 / 366 40 85

E-Mail: sekretariat
 
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Physikalische Medizin und Rehabilitation (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
 
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie chirurgisches Basisexamen  

 
Datum / Zeit
erster Samstag des Monats November
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
Fr. 300.-

Zulassungsbedingungen
Erste theoretisch-schriftliche Prüfung der Union Schweizerischer Chirurgischer Fachgesellschaften. Mehrfachwahl-Prüfung über allgemeine chirurgische Kenntnisse (Basiswissen). Es empfiehlt sich, das chirurgische Basisexamen nach den zwei Jahren Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.
 
Anmeldefrist
31. August 2011

Anmeldung
Sekretariat Chirurgische Klinik
Kantonsspital
9007 St. Gallen
T + 41 71 494 29 43
F +41 71 494 28 86

www.basisexamen.ch
 

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie EBOPRAS-EXAMEN (MC-Prüfung; Teil 2a)  

 
Datum / Zeit
10. September 2011
 
Ort
(Belgien) – Crowne Plaza Europa Hotel
 
Prüfungsgebühr
200 EURO

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Wer das EBOPRAS-Examen erst im Jahre 2004 oder später absolviert, muss grundsätzlich die ganze Prüfung ablegen und bestehen, es sei denn, die Weiterbildung (inkl. die komplette Facharztprüfung) ist bis Ende 2005 vollständig abgeschlossen. In diesem Fall reicht lediglich die Teilnahme an der (ganzen) Prüfung.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Weiterbildung bis Ende 2005 tatsächlich abgeschlossen ist, wird gebeten, eine entsprechende Beurteilung durch die Titelkommission bei der FMH (https://domino-fmh.hin.ch/fmh/awftitelgesuche.nsf) durchführen zu lassen. Diese Beurteilung ist nicht Sache der Fachgesellschaft.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Juni 2011

Anmeldung
www.ebopras.eu/examination.htm
 
Informationen

ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!

 

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie EBOPRAS-EXAMEN (mündlich; Teil 2b)  

 
Datum / Zeit
2. Juni 2011 (Mykonos)
5. November 2011 (Marseille)
 
Ort
Mykonos (GR) und Marseille (FR)
 
Prüfungsgebühr
250 EURO

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Wer das EBOPRAS-Examen erst im Jahre 2004 oder später absolviert, muss grundsätzlich die ganze Prüfung ablegen und bestehen, es sei denn, die Weiterbildung (inkl. die komplette Facharztprüfung) ist bis Ende 2005 vollständig abgeschlossen. In diesem Fall reicht lediglich die Teilnahme an der (ganzen) Prüfung.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Weiterbildung bis Ende 2005 tatsächlich abgeschlossen ist, wird gebeten, eine entsprechende Beurteilung durch die Titelkommission bei der FMH (https://domino-fmh.hin.ch/fmh/awftitelgesuche.nsf) durchführen zu lassen. Diese Beurteilung ist nicht Sache der Fachgesellschaft.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
19. März 2011 (Mykonos)
10. September 2011 (Marseille)

Anmeldung
www.ebopras.eu/examination.htm

Info: exam@ebopras.eu
 
Informationen

ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!

 

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie European Course in Plastic Surgery  

 
Datum / Zeit
2. – 4. November 2011
 
Ort
Marseille (FR)
 
Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Wer das EBOPRAS-Examen erst im Jahre 2004 oder später absolviert, muss grundsätzlich die ganze Prüfung ablegen und bestehen, es sei denn, die Weiterbildung (inkl. die komplette Facharztprüfung) ist bis Ende 2005 vollständig abgeschlossen. In diesem Fall reicht lediglich die Teilnahme an der (ganzen) Prüfung.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Weiterbildung bis Ende 2005 tatsächlich abgeschlossen ist, wird gebeten, eine entsprechende Beurteilung durch die Titelkommission bei der FMH (https://domino-fmh.hin.ch/fmh/awftitelgesuche.nsf) durchführen zu lassen. Diese Beurteilung ist nicht Sache der Fachgesellschaft.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
15. Oktober 2011

Anmeldung
www.plastie-aphm.fr

Info: exam@ebopras.eu
 

Pneumologie  

 
Datum / Zeit
mündliche Prüfung: Donnerstag, 13. September 2012
schriftliche Prüfung: Samstag, 1. September 2012 (nachmittags)
 
Ort
mündliche Prüfung: Bern
Schriftliche Prüfung: Wien (ERS-Kongress)
 
Prüfungsgebühr
Die SGP erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 800.- (inkl. ERS-Prüfungsgebühr, Reisekosten nach Wien nicht inbegriffen).

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. April 2012

Anmeldung
schriftliche Anmeldung unter Beilage des eidgenössischen oder eines vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiploms und des Curriculums an:
Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie
Sekretariat: Frau Esther Frey
Südbahnhostrasse 14c
Postfach
3000 Bern 14

Sie werden von der SGP automatisch an die ERS-Prüfung angemeldet (keine separate Anmeldung nötig). Sie müssen sich jedoch zum ERS-Kongress selber anmelden.

E-Mail: e.frey
 
Informationen
 

 

Bezug des Stoffkatalogs und weitere Informationen
Tel. 031 378 20 30 / Fax 031 378 20 31 / E-Mail: e.frey@lung.ch
Vorsitzender der Prüfungskommission: Prof. Konrad Bloch
 
Grundlagen
Weiterbildungsprogramm vom 1.1.2004, letzte Revision: 24. März 2011.
 

Prävention und Gesundheitswesen  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 8. Dezember 2011
 
Ort
Haus der Krebsliga Schweiz, Effingerstrasse 40, Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 500.- (Fr. 250.- für die Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft der Fachärztinnen und -ärzte für Prävention und Gesundheitswesen SGPG).

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Prävention und Gesundheitswesen (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist das bestandene MPH-Examen (Ziffer 4.5 des Weiterbildungsprogramms Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen).
 
Anmeldefrist
17. Oktober 2011

Anmeldung
Public Health Schweiz
Nicole Baltisberger
Effingerstrasse 54
Postfach 8172
3001 Bern
Tel. 031 389 92 86
Fax 031 389 92 88

E-Mail: baltisberger
 

Psychiatrie und Psychotherapie 1. Teil  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 30. August 2012
 
Ort
Bern
 
Prüfungsgebühr
CHF 400.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Das Ablegen des 1. Teils der Prüfung (Multiple Choice) ist Voraussetzung, um zum 2. Teil der Prüfung (schriftliche Arbeit und Kolloquium) zugelassen zu werden. Es empfiehlt sich dringend, den 1. Teil der Prüfung frühestens im 3. fachspezifischen Weiterbildungsjahr zu absolvieren, den 2. Teil frühestens im 5. Jahr!

Auskünfte erteilt das Sekretariat der SGPP oder unter www.psychiatrie.ch.
 
Anmeldefrist
15. Juni 2012

Anmeldung
Sekretariat SGPP, Schweizerische
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie
Postfach 686
3000 Bern 8
Tel. 031 313 88 33
Fax 031 313 88 99

E-Mail: sgpp
 

Psychiatrie und Psychotherapie 2. Teil  

 
Ort
Olten Samstag, 16. Juni 2012
Lugano Samstag, 09. Juni 2012
Wil Samstag, 09. Juni 2012
Genf Samstag, 16. Juni 2012
Bern Samstag, 16. Juni 2012
 
Prüfungsgebühr
CHF 700.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Das Ablegen des 1. Teils der Prüfung (Multiple Choice) ist Voraussetzung, um zum 2. Teil der Prüfung (schriftliche Arbeit und Kolloquium) zugelassen zu werden. Es empfiehlt sich dringend, den 1. Teil der Prüfung frühestens im 3. fachspezifischen Weiterbildungsjahr zu absolvieren, den 2. Teil frühestens im 5. Jahr!

Auskünfte erteilt das Sekretariat der SGPP oder unter www.psychiatrie.ch.
 
Anmeldefrist
7. Januar 2012 (inkl. Einreichen der schriftlichen Arbeit 3-fach)

Anmeldung
Sekretariat SGPP, Schweizerische
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie
Postfach 686
3000 Bern 8

Tel. 031 313 88 33
Fax 031 313 88 99

E-Mail: sgpp
 

Radiologie 1. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Freitag 9. März 2012
 
Ort
Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV), Lausanne
 
Prüfungsgebühr
Die SGR erhebt folgende Prüfungsgebühr:
- Mitglieder der SGR: CHF 600.-
- Nichtmitglieder: CHF 800.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Radiologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungsbedingung: Medizinisches Staatsexamen oder anerkanntes Äquivalent
 
Anmeldefrist
31. Dezember 2011

Anmeldung
Sekretariat SGR-SSR
Moosstrasse 2
CH-3073 Gümligen

Tel: 031 301 22 55
Fax: 031 952 76 83

E-Mail: info
 

Radiologie 2. Teilprüfung  

 
Datum / Zeit
Dienstag, 23. August 2011 bis Mittwoch, 24. August 2011
 
Ort
Zentrum für Weiterbildung, Universität Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die SGR erhebt folgende Prüfungsgebühr:

Mitglieder der SGR: CHF 900.-

Nichtmitglieder: CHF 1 500.-

Zulassungsbedingungen
Bestandene 1. Teilprüfung

Seit 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Mai 2011

Anmeldung
Die entsprechenden Unterlagen können unter www.sgr-ssr.ch bezogen
werden.

Anmeldung:
Sekretariat PD Dr. med. Stefan Duewell
Frau Bernadette Ullmann
Radiologie Spital Thurgau AG
Kantonsspital Frauenfeld
8500 Frauenfeld

Tel. 052 723 71 63
Fax 052 723 73 48

E-Mail: bernadette.ullmann
 
Informationen

 

 
 
 

Radio-Onkologie/Strahlentherapie  

 
Datum / Zeit
Donnerstag und Freitag 1. und 2. Dezember 2011
 
Ort
Radio-Onkologiezentrum Biel-Seeland-Berner Jura, Rebenweg 38, 2501 Biel
 
Prüfungsgebühr
Die SRO erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1'000.00.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Radio-Onkologie/Strahlentherapie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Juni 2011.

Anmeldung
Dr. med. Hansjörg Vees
Radio-Onkologie
Hôpital de Sion
1950 Sion

E-Mail: hansjoerg.vees
 

Rheumatologie schriftliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Mittwoch, 18. Januar 2012
 
Ort
Inselspital, Bern
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt für die schriftliche Prüfung eine Prüfungsgebühr von CHF 600.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Rheumatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
31. Oktober 2011

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie
Josefstrasse 92
8005 Zürich
Tel. 044 487 40 00
Fax 044 487 40 19

E-Mail: info
 
Informationen

Prüfungssprache: Englisch

 

Rheumatologie mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 16. August 2012
 
Ort
Rheumaklinik, Universitätsspital Zürich
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt für die mündliche Prüfung eine Prüfungsgebühr von CHF 900.--.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Rheumatologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zulassungsbedingungen:
Bestandene schriftliche Prüfung
 
Anmeldefrist
30. Juni 2012

Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie
Josefstrasse 92
8005 Zürich
Tel. 044 487 40 00
Fax. 044 487 40 19

E-Mail: info
 

Rechtsmedizin  

 
Datum / Zeit
Nach der Anmeldung wird der Kandidat bei positivem Zulassungsentscheid von der Prüfungskommission der SGRM zur Prüfung aufgeboten.
 
Ort
In der Regel am aktuellen Weiterbildungsort des Kandidaten.
 
Prüfungsgebühr
Für Mitglieder der SGRM: die Gebühr wird von der SGRM gedeckt
Für Nicht-Mitglieder der SGRM: Fr. 500.-

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Rechtsmedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
laufend

Anmeldung
Das Einschreibeformular ist auf der Webseite der SGRM http://www.sgrm.ch/de/medizin/pruefungskommission.html

Der Anmeldung sind beizulegen:
- Curriculum vitae
- Kopie des eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiploms
- Fachspezifisches Zusatzblatt der FMH zum Evaluationsprotokoll mit den Angaben über die bis zur Prüfungsanmeldung erfüllten Anforderungen (Anzahl Obduktionen, Begutachtungen etc.)
- Für Mitglieder der SGRM, Zahlungsbeleg für den letzten Mitgliederbeitrag

Kontakt
Dr. med. M. D. Bollmann
Président de la Commission d'examen SSML
Centre Universitaire Romand de Médecine Légale
Rue du Bugnon 21
1011 Lausanne

Tel. 021 314 70 70
Fax 021 314 70 90

E-Mail: m.d.bollmann
 

Sportmedizin  

 
Datum / Zeit
Samstag, 16. Januar 2010
 
Ort
Haus des Sports, Ittigen bei Bern
 
Prüfungsgebühr
CHF 600.–
 
Anmeldefrist
16. November 2009

Anmeldung
Sekretariat SGSM
Postfach 604
3000 Bern 25
Tel. 031 333 02 54
Fax 031 332 98 79

E-Mail: mirjam.diethelm
 

Tropen- und Reisemedizin  

 
Datum / Zeit
Donnerstag, 1. Dezember 2011
 
Ort
Schweizerisches Tropeninstitut, Basel
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.-.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Tropen- und Reisemedizin (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
30. Juni 2011

Anmeldung
Frau Beatrice Wäckerlin
Sekretariat der Schweizerischen Fachgesellschaft für Tropen- und Reisemedizin FMH
c/o Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
Postfach
4002 Basel

Tel. 061 284 82 55
Fax 061 284 81 83

siehe auf unter www.tropenmedizin-fmh.ch

E-Mail: beatrice.waeckerlin
 

Urologie chirurgisches Basisexamen  

 
Datum / Zeit
erster Samstag im Monat November
 
Ort
Bern / Lausanne oder Genf
 
Zulassungsbedingungen
Erste theoretisch-schriftliche Prüfung der Union Schweizerischer Chirurgischer Fach-gesellschaften. Mehrfachwahl-Prüfung über allgemeine chirurgische Kenntnisse (Ba-siswissen). Es empfiehlt sich, das chirurgische Basisexamen nach den zwei Jahren Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.
 
Anmeldung
www.basisexamen.ch

Auskünfte:
Sekretariat Chirurgische Klinik
Kantonsspital
9007 St. Gallen
Tel. 071 494 29 43
 

Urologie Examen des European Board of Urology  

 
Datum / Zeit
Samstag, 19. November 2011, 14h30 – 17h00
 
Ort
Luzerner Kantonsspital, Spitalzentrum
Sitzungszimmer Direktion, 2. OG, Zimmer 2.107
 
Prüfungsgebühr
300 EURO für Früheinschreibungen bis 1. Juni 2008
350 EURO für Späteinschreibungen bis 31. Juli 2008
(direkt an die EBU)

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Urologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 1/2 vom 6. Januar 2010).

Seit 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
1. Juni 2011/31. Juli 2011

Anmeldung
EBU (European Board of Urology) / Examination Committee
Mr. E.N. van Kleffenstraat 5 – NL- 6842 CV Arnhem
PO Box 30016 – NL-6803 AA Arnhem
Telefon +31 26 389 0846
Fax +31 26 389 0848
Website: www.ebu.com/examinations/

E-Mail: ebu
 
Informationen

Zweite theoretisch-schriftliche Prüfung in Urologie (EBU-Examen). Mehrfachwahl-Prüfung, die im Rahmen des EBU in der Landessprache nach Wahl des Kandidaten organisiert wird. Es empfiehlt sich, die theoretisch-schriftliche Prüfung des EBU frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.

 

Urologie Praktisch-mündliche Prüfung  

 
Datum / Zeit
Nach Vereinbarung mit der Prüfungskommission der SGU
 
Ort
am aktuellen Weiterbildungsort des Kandidaten
 
Prüfungsgebühr
CHF 1'200.-
einzuzahlen auf:
UBS AG
8098 Zürich

zugunsten von:
CH12 0025 1251 9526 60M1 J (IBAN)
Schweiz. Gesellschaft für Urologie SGU/SSU
Konto 80-2-2
251 (Clearing)

Zulassungsbedingungen
Findet am aktuellen Weiterbildungsort des Kandidaten statt. Für die Durchführung ist die von der SGU gewählte Prüfungskommission zuständig. Zum praktisch-mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer die Erfüllung des Operationskataloges nachweisen kann sowie das chirurgische Basisexamen und die theoretisch-schriftliche Prüfung des EBU mit Erfolg bestanden hat.
 
Anmeldefrist
laufend

Anmeldung
Office SGU-SSU
15, av. des Planches
1820 Montreux

Tel. 021 963 21 39
Fax 021 963 21 49

E-Mail: office
 
Informationen

 

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Urologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 1/2 vom 6. Januar 2010).
 
Seit 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 

Viszeralchirurgie  

 
Datum / Zeit
Nach Absprache mit dem Hauptexperten.
 
Ort
am Arbeitsort des Kandidaten / der Kandidatin
 
Prüfungsgebühr
Die SGVC erhebt eine Prüfungsgebühr, deren Höhe von der Prüfungskommission festgelegt wird.

Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Viszeralchirurgie zum Facharzttitel für Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldung
Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie
c/o Meister ConCept GmbH
Bahnhofstrasse 55
5001 Aarau
Tel. 062 836 20 84

Das Sekretariat der SGVC leitet Ihre Anfrage und sowie die Unterlagen anschliessend an Prof. Dr. med. Daniel Oertli, Verantwortlicher Ressort Weiterbildung & Prüfungswesen, weiter.

Für eine Anmeldung werden gefordert: ein detaillierter Lebenslauf mit Publikationsliste, ein Empfehlungsbrief des Leiters der Weiterbildungsstätte sowie ein reglementskonformer Operationskatalog.

E-Mail: sgvc
 

Zytopathologie  

 
Datum / Zeit
8. Mai 2012
 
Ort
Institut für Pathologie der Universität Bern statt.
 
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 250.00. für Mitglieder, für Nicht- Mitglieder 300.-.

Zulassungsbedingungen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Schwerpunktprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes für Zytopathologie, welche ihre Weiterbildung in Zytopathologie bis am 31. Dezember 1996 nicht abgeschlossen hatten.
Es empfiehlt sich, die Schwerpunktprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.

Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
 
Anmeldefrist
Ende Dezember 2011

Anmeldung
Anmeldeformulare können bezogen werden bei:
Frau Dr. med. C. Egger
Präsidentin der Prüfungskommission
Pathologie Länggasse
Forstweg 56
Postfach 7535
3001 Bern
Tel. 031 300 24 30
Fax 031 300 24 20

E-Mail: ec
 
Informationen

 

Es ist noch ein Prüfungsplatz frei.
Nächster Prüfungstermin: Herbst 2012
 


 
 
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