Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Rundschreiben an die Fachgesellschaften vom 27. Mai 2009
Assistenzärztinnen und -ärzte finden hier die Prüfungsbestimmungen und
-termine für sämtliche Fachgebiete:
Sämtliche Informationen sind über das Internet unter www.Basisexamen.ch. verfügbar: Broschüre mit Lernzielkatalog, Blueprint, empfohlene Literatur und Reglement sowie die Möglichkeit zur Selbstevaluation anhand einer Modellprüfung.
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Chirurgie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Gynäkologie und Geburtshilfe (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.swisshandsurgery.ch.
Ablauf der Prüfung
Es wird je eine Prüfung für die deutschsprechenden wie für die französischsprechenden Kollegen/-innen durchgeführt. Das Programm der Prüfung wird später mitgeteilt.
Lernzielkatalog
Der Lernzielkatalog ist auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (www.sginf.ch) veröffentlicht.
Dr.med. Martin Traber
Sekretär SGKPT
Hagenholzstrasse 80
CH-8050 Zürich
Gegenstandskatalog: Ab September 2012 auf der Website der SGNM (www.sgnm.ch) zum Download verfügbar.
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
Die Facharztprüfung FMH für Ophthalmologie findet in Paris (Frankreich) statt. Einerseits wird die Prüfung FMH für Ophthalmologie gemeinsam mit derjenigen der EBO abgewickelt, andererseits bleiben jedoch die beiden Prüfungen FMH für Ophthalmologie und EBO unabhängig voneinander. Unterschiedlich sind insbesondere die Anforderungen für das Bestehen der Prüfung und die Rekursmöglichkeiten bei allfälligen Beschwerden.
Für den schweizerischen Teil der Facharztprüfung (Facharzttitel FMH) gilt das Weiterbildungsprogramm Ophthalmologie der FMH. Es findet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt. Details siehe im Weiterbildungsprogramm FMH (Ziffer 4).
Grundlagen: Weiterbildungsprogramm
Grundlagen
siehe unter:
www.uvs.ch, Link Fähigkeitsausweis Phlebologie
ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!
ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!
Prüfungssprache: Deutsch & Französisch
Prüfungssprache: Deutsch und Französisch
Aufgrund des Fähigkeitsprogrammes Sportmedizin ist das Bestehen beider Prüfungen für alle Kandidaten und Kandidatinnen Voraussetzung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises SGSM für Sportmedizin.

