Die Hauptverantwortung für die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses liegt bei den Leiterinnen und Leitern der anerkannten Weiterbildungsstätten. Das sind die jeweiligen Chefärztinnen und Chefärzte oder ein für die Weiterbildung bestimmter Kaderarzt. Sie müssen in erster Linie gewährleisten, dass die Assistenzärztinnen und -ärzte ihre Weiterbildung wie in den Weiterbildungsprogrammen vorgeschrieben absolvieren können.