Anerkennung von Weiterbildungsstätten – nützliche Veröffentlichungen
Die Beschäftigung von Assistenzärztinnen und -ärzten setzt eine formelle Anerkennung der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) voraus. Sämtliche Formulare für die Anerkennung stehen elektronisch zur Verfügung.