Als selbstständige Vereine vertreten die kantonalen Ärztegesellschaften ihre Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Behörden und anderen Institutionen ihres Kantons. Sie organisieren den ambulanten Notfalldienst und führen Tarifverhandlungen auf kantonaler Ebene. Zudem kümmern sie sich um die regionale Fortbildung und informieren über berufs- und gesundheitspolitische Entwicklungen. Aufgaben und Funktion der kantonalen Ärztegesellschaften sind in den Statuten und der Geschäftsordnung der FMH geregelt.