Die Delegiertenversammlung ist Bindeglied zwischen Zentralvorstand und Ärztekammer und soll die optimale Zusammenarbeit zwischen den genannten Organen ermöglichen. Sie besteht aus 33 von der Ärztekammer bestätigten Mitgliedern und behandelt alle wichtigen gesundheits- und standespolitischen Fragen. Ausserdem berät und verabschiedet sie zuhanden der Ärztekammer verschiedene vom Zentralvorstand vorgeschlagene Geschäfte, wie zum Beispiel politische und strategische Zielsetzungen oder das Ergreifen einer Initiative oder eines Referendums.
Die Delegiertenversammlung setzt sich folgendermassen zusammen
Die rechtlichen Grundlagen sind in den Statuten und in der Geschäftsordnung der FMH geregelt.