Verhaltensregeln zu beachten. Verstösse gegen die Standesordnung werden erstinstanzlich von einer kantonalen Standeskommission untersucht und beurteilt. Die Standeskommission der FMH (SK FMH) behandelt Beschwerden gegen solche erstinstanzlichen Entscheide. In ihrem Reglement sind die Bedingungen festgelegt, die zu erfüllen sind, damit sie eine Beschwerde materiell behandeln kann.
Die SK FMH wird durch die Ärztekammer gewählt. Sie setzt sich folgendermassen zusammen: