Zentralvorstand und Delegiertenversammlung der FMH verfügen über weitreichende Kompetenzen. Um sicherzustellen, dass sie – und die weiteren ausführenden Organe – sämtliche verbandsinternen Vorgaben respektieren, setzt die FMH die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ein. Diese verfügt über ein eigenes Regelement, welches ihre Zuständigkeit genau umreisst.