Die Standesordnung der FMH gilt für alle Mitglieder der FMH – unabhängig von ihrer beruflichen Stellung. Sie konkretisiert die wichtigsten Berufspflichten des Medizinalberufgesetz (MedBG) und definiert zusätzliche berufsethische Regeln. Dazu gehören zum Beispiel die freie Arztwahl, die Aufklärungspflicht oder das Führen einer Krankengeschichte. In der Standesordnung ist auch die kollegiale Zusammenarbeit geregelt: So sollen sich zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen gegenseitig über Befunde und Behandlungen informierten, wenn sie gemeinsam an einer Behandlung beteiligt sind und das Einverständnis des Patienten vorliegt.
Zugelassene Rubriktitel unter dem Stichwort «Ärzte» in den schweizerischen Telefonbüchern