Statuten

Die Statuten sind das grundlegende Regelwerk der FMH. Sie werden von der Ärztekammer mit einer Zweidrittelmehrheit erlassen. Inhaltlich sind die Statuten in fünf zentrale Teile gegliedert:

 

  • Teil I definiert Sinn und Zweck der FMH und umschreibt ihre Aufgaben.
  • Teil II regelt Fragen der Mitgliedschaft.
  • Teil III bestimmt die Basisorganisationen sowie die Dachverbände und erklärt deren Aufgaben und Funktionen.
  • Teil IV beschreibt den Aufbau der verschiedenen Organe der FMH und definiert Zusammensetzung und Zuständigkeiten.
  • Teil V beinhaltet verschiedene ergänzende Bestimmungen.
  • Statuten der FMH  

  • 24. Juni 1998
    Revisionen: 8. April 1999; 4./5. Mai 2001; 30. April 2003; 18./19. Mai 2006; 14./15. Dezember 2006; 3. Mai 2007; 29. Mai 2008; 11. Dezember 2008; 28. Mai 2009; 10. Dezember 2009; 27. Mai 2010