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Übersicht

Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, mussten alle Berufsausbildungen angepasst werden, so auch die Ausbildung zur Medizinischen Praxisassistentin (MPA).

 
Die operative Projektleitung des Reformprozesses wurde unter der strategischen Leitung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH übertragen. Bei der Ausarbeitung der Bildungsverordnung und des Bildungsplans durch die Reformkommission waren alle in der Ausbildung beteiligten Organisationen und Verbände vertreten.
 
Die Bildungsverordnung, die das Grundgerüst der Ausbildung bildet, sieht vor, dass der Bildungsplan laufend den Entwicklungen anzupassen ist. Die «Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität» (Kommission B&Q) wird in regelmässigen Sitzungen sowohl die Qualität und die Praxistauglichkeit der neuen Ausbildung als auch die zur Verfügung gestellten Unterlagen überprüfen.
 
Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan sind seit dem 1. Januar  2010 in Kraft, die ersten Lernenden haben die Ausbildung im August 2010 begonnen.
 
 

 
 
 
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