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Organisation

Zuständig für die Gestaltung und Überwachung des Bildungsplans und der Bildungsverordnung ist die «Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität der Medizinischen Praxisassistentin». Die «Kommission B&Q», wie sie in einer Kurzversion genannt wird, setzt sich gemäss Bildungsverordnung zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft (FMH), der MPA-Berufsverbände (SVA, BSMPA), der Fachlehrerschaft (SVMB), der Abteilung Strahlenschutz des BAG, der kantonalem Berufsbildungsämter sowie des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT). Das Präsidium wird jeweils durch den Vertreter / die Vertreterin der FMH wahrgenommen, das Sekretariat führt die Abteilung MPA im Generalsekretariat der FMH.

 

Die Kommission hat insbesondere die Aufgabe, den Bildungsplan laufend – mindestens aber alle 5 Jahre – den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Sie kann dem Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT Änderungen der Bildungsverordnung beantragen.

 

Die «Aufgabenkommission Qualifikationsverfahren MPA» erarbeitet in verschiedenen Fachgruppen die Prüfungsunterlagen. Auch in dieser Kommission sind die Berufsverbände FMH, SVA und BSMPA, sowie BAG, BBT, SDBB und Berufsschullehrer vertreten. Das Präsidium liegt ebenfalls in den Händen der FMH. Das Sekretariat der Aufgabenkommission sowie der Deutschschweizer Fachgruppen wird durch die Abteilung MPA im Generalsekretariat der FMH geführt, für Fachgruppen der Romandie durch das «Secrétariat romand d’examens FSAAM».

 
 

 
 
 
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