Nicht immer verläuft eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung so wie sich das die Patientin oder der Patient gewünscht hat. Wenn ein Patient vermutet, dass er infolge eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten hat, kann er sich an die Gutachterstelle der FMH wenden. Diese organisiert unter bestimmten Voraussetzungen eine aussergerichtliche Begutachtung von Ärztehaftpflichtfällen.
Das Verfahren ist reglementiert und für alle Parteien – Patient, Arzt und Haftplichtversicherer – transparent. Patientinnen und Patienten können sich grundsätzlich auch ohne Beizug eines Anwalts an die FMH-Gutachterstelle wenden.
Die Gutachterstelle kann keine Gutachter für Verfahren vermitteln, die sie nicht selbst führt. Sie organisiert auch keine Parteigutachten , d.h. Gutachten ohne Einbezug der behandelnden Ärzte und deren Haftpflichtversicherer.