Unter welchen Voraussetzungen kann die FMH-Gutachterstelle eine Patientin oder einen Patienten unterstützen? Und in welchen Fällen ist sie nicht zuständig? Einen ersten Überblick verschafft das Merkblatt «Allgemeine Informationen zur FMH-Gutachterstelle».
Oftmals ist es empfehlenswert, den Fall vor Einreichung des definitiven Antrags auf Begutachtung telefonisch mit der FMH-Gutachterstelle zu besprechen – damit lassen sich viele Rückfragen vermeiden.
Die für das Einreichen einen Antrags notwendigen Unterlagen – Reglement, Merkblätter, Mustervorlagen – stellt die FMH-Gutachterstelle kostenlos zur Verfügung.
Herausgabe der Krankengeschichte und Röntgenbilder
Anmeldung Haftpflichtversicherung