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Informationen für Patienten

Unter welchen Voraussetzungen kann die FMH-Gutachterstelle eine Patientin oder einen Patienten unterstützen? Und in welchen Fällen ist sie nicht zuständig? Einen ersten Überblick verschafft das Merkblatt «Allgemeine Informationen zur FMH-Gutachterstelle».

Oftmals ist es empfehlenswert, den Fall vor Einreichung des definitiven Antrags auf Begutachtung telefonisch mit der FMH-Gutachterstelle zu besprechen – damit lassen sich viele Rückfragen vermeiden.

Die für das Einreichen einen Antrags notwendigen Unterlagen – Reglement, Merkblätter, Mustervorlagen – stellt die FMH-Gutachterstelle kostenlos zur Verfügung.

 

  • Musterbrief 1  

  • Herausgabe der Krankengeschichte und Röntgenbilder



Kontakt

Aussergerichtliche
Gutachterstelle der FMH
Postfach 6159
CH-3001 Bern

Tel. +41 31 359 12 10
Fax +41 31 359 12 12
 

 
 
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