Das Verfahren der FMH-Gutachterstelle ist klar reglementiert und für alle Parteien – Patient, Arzt und Haftplichtversicherer – transparent.
Das «Reglement für die FMH-Gutachterstelle zur aussergerichtlichen Begutachtung von Aerztehaftpflichtfällen» beschreibt die Voraussetzungen, unter welchen auf den Antrag eines Patienten eingetreten werden kann. Ausserdem sind darin die Rechte und Pflichten aller am Verfahren Beteiligten – Patienten, Ärzte, Haftpflichtversicherer, Gutachter und Gutachterstelle – festgelegt.