Die Ausbildung zur Medizinischen Praxisassistentin steht unter der Aufsicht des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) sowie der kantonalen Berufsbildungsämter.
Lernende dürfen jene Betriebe ausbilden, die das ganze Ausbildungsprogramm vermitteln oder – falls dies nicht möglich ist – gewisse Punkte des Ausbildungsprogramms in einem andern Betrieb vermitteln lassen. Zur Ausbildung berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit ständig beschäftigten gelernten Medizinischen Praxisassistentinnen, Arztgehilfinnen DVSA oder gelernten Personen mit gleichwertiger Ausbildung, die mindestens zwei Jahre im gesamten Berufsfeld der Medizinischen Praxisassistentin gearbeitet haben.
Hier finden sich die wichtigsten Unterlagen und Kontakte in Zusammenhang mit der Ausbildung von medizinischen Praxisassistentinnen:
Die neue Bildungsverordnung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Finden Sie auf mpaschweiz.ch alle relevanten Unterlagen.