Was alles zum Beruf der Medizinischen Praxisassistentin gehört, erfahren Schülerinnen am besten in einer Schnupperlehre. Die FMH hat zusammen mit dem Schweizerischen Verband Medizinischer Praxisassistentinnen SVA ein Verzeichnis von Arztpraxen erarbeitet, die nach Absprache solche Schnupperlehren anbieten. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes empfiehlt es sich, die Schnupperlehre ausserhalb des Wohnortes zu absolvieren.
Wichtig: Die Vorschriften über das ärztliche Berufsgeheimnis gelten auch im Rahmen der Schnupperlehre. Der Arbeitgeber hat die Schülerinnen entsprechend zu instruieren.