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Informationen für Nicht-Mitglieder

Ärztinnen und Ärzte, die nicht Mitglied der FMH sind und ihre Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen wollen (Krankenversicherung/KVG, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung/UVG/MVG/IVG), müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Zusammenstellung verschafft einen raschen Überblick.

 

Werden Sie Mitglied!

Es gibt viele überzeugende Argumente für den Beitritt zur FMH. Die rund 35000 Mitglieder sind der beste Beweis dafür. Überzeugen Sie sich selbst.


 

 

Zulassung als Ärztin oder Arzt

Für die Berufszulassung wie auch die Berufsaufsicht sind die Kantone zuständig.
Ausführliche Informationen sind in der Wegleitung des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF zu finden.

 

Zulassung zur Sozialversicherung

Krankenversicherung 

  • ZSR-Nr. (Zahlstellenregister)
    Die Abrechnungsnummer für Krankenversicherungspatienten vergibt der Branchenverband der Krankenversicherer santésuisse.
  • Schweizerischer Rahmenvertrag TARMED KVG
    Wer als Ärztin oder Arzt Krankenversicherungspatienten zu Lasten der Grundversicherung KVG abrechnen will, muss dem schweizerischen Rahmenvertrag TARMED KVG beitreten. Der Beitritt ist für Nicht-Mitglieder der FMH kostenpflichtig.
  • Kantonaler Anschlussvertrag KVG
    Zusätzlich zum gesamtschweizerischen Rahmentarif müssen Ärztinnen und Ärzte dem Anschlussvertrag desjenigen Kantons beitreten, in welchem sie hauptberuflich tätig sind. Der Beitritt ist für Nichtmitglieder der FMH kostenpflichtig.

 

Unfallversicherung (Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung)

Wenn Sie Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungspatienten abrechnen wollen, müssen Sie dem gesamtschweizerischen Tarifvertrag UV/MV/IV beitreten.

 

Dignitätserhebung

Die FMH ist vertraglich auch mit der Erhebung und Verwaltung der Dignitätsdaten der Nicht-Mitglieder beauftragt (kostenpflichtig).

 

Die entsprechenden Unterlagen sind hier erhältlich:

 

FMH Büro Dignität

Telefon  031 359 11 11

E-Mail  info-dig@fmh.ch

 

GLN-Nummer (Global Location Number – frühere EAN-Nr.)
Gemäss Tarifvertrag TARMED muss jede Rechnung u.a. mit der GLN-Nummer des Leistungserbringers versehen sein. Für die Vergabe der GLN-Nummern ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig.



Unterstützung

Fragen zur Mitgliedschaft?
Wir unterstützen Sie gerne.
 
Telefon: 031 359 11 11
 
E-Mail: dlm@fmh.ch Weitere Informationen
 

 
 
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