Ärztinnen und Ärzte, die nicht Mitglied der FMH sind und ihre Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen wollen (Krankenversicherung/KVG, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung/UVG/MVG/IVG), müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Zusammenstellung verschafft einen raschen Überblick.
Es gibt viele überzeugende Argumente für den Beitritt zur FMH. Die rund 35000 Mitglieder sind der beste Beweis dafür. Überzeugen Sie sich selbst.
Zulassung als Ärztin oder Arzt
Für die Berufszulassung wie auch die Berufsaufsicht sind die Kantone zuständig.
Ausführliche Informationen sind in der Wegleitung des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF zu finden.
Zulassung zur Sozialversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung (Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung)
Wenn Sie Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungspatienten abrechnen wollen, müssen Sie dem gesamtschweizerischen Tarifvertrag UV/MV/IV beitreten.
Dignitätserhebung
Die FMH ist vertraglich auch mit der Erhebung und Verwaltung der Dignitätsdaten der Nicht-Mitglieder beauftragt (kostenpflichtig).
Die entsprechenden Unterlagen sind hier erhältlich:
FMH Büro Dignität
Telefon 031 359 11 11
E-Mail info-dig@fmh.ch
GLN-Nummer (Global Location Number – frühere EAN-Nr.)
Gemäss Tarifvertrag TARMED muss jede Rechnung u.a. mit der GLN-Nummer des Leistungserbringers versehen sein. Für die Vergabe der GLN-Nummern ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig.