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Patientenverfügung – um sicher zu sein

Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Die Patientenverfügung erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige, da sie nicht um die Frage ringen müssen: «Was hätte der oder die Verunfallte gewollt?» 

 

Die FMH und die SAMW stellen eine Patientenverfügung in zwei Varianten sowie eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.

 

Patientenverfügung selbst ausdrucken  

 

In der Patientenverfügung können die persönlichen Daten sowie die Angaben zu den Vertrauenspersonen elektronisch ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden. Wir haben jedoch bewusst darauf verzichtet, das Dokument so zu gestalten, dass es vollständig elektronisch ausgefüllt werden kann. Damit soll die Bedeutung des Dokuments als höchstpersönliche Verfügung unterstrichen werden. Die Hinweiskarte kann bis auf die Unterschrift ebenfalls elektronisch ausgefüllt werden.


 

Bitte beachten Sie, dass die FMH keine Patientenverfügungen verwaltet. Senden Sie Ihre Patientenverfügung deshalb nicht an die FMH.

 

 

Patientenverfügung bestellen  

 
In gedruckter Form gibt es die Patientenverfügung auf Deutsch und Französisch. Ein oder zwei Sets der gedruckten Patientenverfügung inklusive Hinweiskarte kann gegen ein vorfrankiertes Rückantwortcouvert kostenlos bestellt werden.
 
Denken Sie daran, anzugeben, ob Sie die Patientenverfügungen auf Deutsch oder Französisch wünschen. Senden Sie uns an folgende Adresse ein vorfrankiertes C5-Rückantwortcouvert (85 Rappen):
 
FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
«Patientenverfügung»
Postfach 300
3000 Bern 15
 
Wünschen Sie eine grössere Anzahl Patientenverfügungen? Wir verschicken Pakete à 50 Sets (ein Set umfasst die Kurzversion, die ausführliche Version, die Erläuterungen und die Hinweiskarte) für 119 Franken inklusive Versandkosten und MwSt.). Hier gelangen Sie zum Bestellformular.
 
 

Das Wichtigste in Kürze  

 

Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch wirklich beachtet wird:

Verfassen einer Patientenverfügung
 

  • Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen.
  • Das Erstellen einer Patientenverfügung ist ein höchstpersönliches Recht: Es ist ausgeschlossen, eine Patientenverfügung für eine andere Person zu verfassen.

 

Aufbewahren der Patientenverfügung
 

  • Übergeben Sie eine Kopie der Patientenverfügung Ihrem Hausarzt sowie Ihren Vertrauenspersonen.
  • Tragen Sie in Ihrem Portemonnaie einen Hinweis auf die Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort sowie die Adressen der Vertrauenspersonen.

 

Gültigkeit der Patientenverfügung
 

  • Jede Patientenverfügung muss das Erstellungsdatum und die Unterschrift der verfügenden Person enthalten.
  • Die Patientenverfügung ist grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es empfiehlt sich jedoch, die Patientenverfügung alle zwei Jahre neu zu datieren und zu unterschreiben oder – wenn der Inhalt angepasst werden soll – gänzlich neu zu verfassen.
 

 


 
 
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