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Faire Lösungen für alle Tarifpartner

Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen nach gesetzlichen Richtlinien ab. Grundlage dafür ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Es hält fest, wer unter welchen Voraussetzungen abrechnen darf und welche Leistungen zugelassen sind. Die Tarife dazu legen die Versicherer und Leistungserbringer in Verträgen fest, die anschliessend von den Behörden überprüft und genehmigt werden.

 
Als Berufsverband setzt sich die FMH für eine angemessene Entschädigung der ärztlichen Leistung ein – in einem Gesundheitssystem, das für die Schweiz finanzierbar bleibt. Sie verhandelt – selbständig oder zusammen mit den Ärztegesellschaften – die medizinischen Tarife und sucht mit den Tarifpartnern nach Lösungen, die für die Patientinnen und Patienten ebenfalls fair sind.

Auf einen Blick

SwissDRG

Ab 2012 gelten in den Schweizer Spitälern leistungsbezogene Fallpauschalen.
 
TARMED
Der Einzelleistungstarif TARMED umfasst mit mehr als 4600 Positionen nahezu sämtliche ambulanten Arztleistungen. Jede Position setzt eine bestimmte Dignität, d.h. fachliche Qualifikation, voraus.
 
Weitere medizinische Tarife
Für Analysen, insbesondere im Praxislabor, Arzneien und Medizinalprodukte kommen spezielle Tarife zur Anwendung.

 


 
 
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