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Weitere Tarife – vier Positivlisten

Nebst den ärztlichen Leistungen kommen die Krankenversicherer im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung OPK auch für Analysen, Arzneimittel und Medizinalprodukte auf. Welche Leistungen dabei in welchem Umfang versichert sind, regelt das Krankenversicherungsgesetz KVG in vier so genannten Positivlisten:

 

  • Analysenliste AL
    Sie umfasst sämtliche in Laboratorien durchgeführten Analysen, die im Rahmen des KVG als Pflichtleistungen gelten. Für Änderungen ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zuständig.
     
  • Spezialitätenliste SL
    Sie enthält die pharmazeutischen Spezialitäten (Medikamente), die das KVG als Pflichtleistungen einstuft. Änderungen liegen in der Verantwortung des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
     
  • Arzneimittelliste mit Tarif ALT
    Sie listet die von Apotheken in der Rezeptur verwendeten Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe auf. Anpassungen fallen in die Zuständigkeit des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI).
     
  • Mittel- und Gegenständeliste MiGEL
    Sie beinhaltet Mittel und Gegenstände für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten und Unfällen – zum Beispiel Verbandsmaterial oder Inhalationsgeräte. Anpassungen erfolgen durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI).

Die aktuelle Versionen der vier Positivlisten sind auf www.bag.admin.ch abrufbar (Themen > Krankenversicherung > Rechts- und Vollzugsgrundlagen).


 


 
 
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