Nebst den ärztlichen Leistungen kommen die Krankenversicherer im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung OPK auch für Analysen, Arzneimittel und Medizinalprodukte auf. Welche Leistungen dabei in welchem Umfang versichert sind, regelt das Krankenversicherungsgesetz KVG in vier so genannten Positivlisten:
Die aktuelle Versionen der vier Positivlisten sind auf www.bag.admin.ch abrufbar (Themen > Krankenversicherung > Rechts- und Vollzugsgrundlagen).