In der Schweiz haben die Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Laboranalysen im praxiseigenen Labor durchzuführen. Sie benötigen dazu einen speziellen Fähigkeitsausweis. Für die Durchführung der Analysen sind in den meisten Fällen die medizinischen Praxisassistentinnen zuständig. Auch sie werden im Rahmen ihrer Ausbildung dafür geschult.
Das Praxislabor ermöglicht es Ärztinnen und Ärzte, eine Diagnose rasch und mit geringem Aufwand zu verifizieren. Laboranalysen finden in der Arztpraxis vor allem aus diagnostischen Gründen, zu Screening-Zwecken und zur Verlaufskontrolle statt. Die Ermittlung der Laborwerte kann in vielen Fällen bereits während der ärztlichen Beratung erfolgen. So kann der Arzt das Ergebnis ohne weitere Wartezeit mit dem Patienten besprechen und umgehend therapeutische Massnahmen einleiten.
Ärztinnen und Ärzte, die ein Praxislabor betreiben, müssen eine Qualitätssicherung mit internen Kontrollen und externen Ringversuchen vorweisen können. Die Details zur Qualitätssicherung sind auf Merkblättern «Externe obligatorische Qualitätskontrolle» zu finden, welche die Schweizerischen Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor QUALAB jährlich publiziert.