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SwissDRG – leistungsbezogene Fallpauschalen

Im Zuge der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) werden auf den 1. Januar 2012 für Spitalaufenthalte schweizweit leistungsbezogene Fallpauschalen eingeführt: Spitäler erhalten dann pro Patientin oder Patient aufgrund von bestimmten Kriterien – zum Beispiel anhand einer Diagnose – einen fixen Pauschalbetrag.

Die FMH ist Aktionärin der SwissDRG AG, welche die Tarifstruktur des neuen Fallpauschalensystems erarbeitet und pflegt. Sie kann sich so direkt im Verwaltungsrat und in den verschiedenen Gremien der SwissDRG AG für die Anliegen der Ärzteschaft einsetzen. Ein aus Sicht der FMH wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Einführung von SwissDRG stellt die frühzeitige Etablierung einer Begleitforschung dar. Nur damit lassen sich Fehlanreize rechtzeitig erkennen und mit entsprechenden Gegenmassnahmen beseitigen.

Engagierte Ärzteschaft

Die Ärzteschaft engagiert sich stark beim Antragswesen zur Verbesserung der Tarifstruktur und hat bis heute über 1700 Anträge via die FMH eingereicht. Dabei unterstützt die FMH die Fachgesellschaften mit erfahrenen DRG- und Kodierexperten aus Deutschland und von Schweizer Universitätsspitälern. Die FMH begleitet den Prozess der Einführung und Weiterentwicklung von SwissDRG ausserdem mit verschiedenen Arbeitsgruppen.


 
 
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