Per 1. Januar 2012 erfolgte in den Schweizer Akutspitälern ein Tarifsystemwechsel: Stationäre Leistungen werden seitdem mit dem Fallpauschalensystem SwissDRG abgerechnet.
Dazu wird jeder Fall aufgrund von bestimmten Kriterien – zum Beispiel aufgrund der Hauptdiagnose, der Nebendiagnosen, der Behandlung oder des Schweregrads – einer bestimmten Fallgruppe zugeordnet. Jede Fallgruppe ist mit einem Kostengewicht hinterlegt, das multipliziert mit dem Basisfallwert den Erlös des Falles ergibt.
Die FMH ist Aktionärin der SwissDRG AG, welche die Tarifstruktur des Fallpauschalensystems pflegt und weiterentwickelt. Sie kann sich so direkt sowohl im Verwaltungsrat als auch in den verschiedenen Gremien der SwissDRG AG für die Anliegen der Ärzteschaft einsetzen.
Auswirkungen von SwissDRG beobachten
Die FMH lässt mögliche Auswirkungen von SwissDRG auf die Ärzteschaft im Rahmen ihrer Begleitstudien untersuchen, damit allfällige Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmassnahmen eingeleitet werden können.
Engagierte Ärzteschaft
Die Ärzteschaft engagiert sich stark beim Antragswesen, um die Tarifstruktur zu verbessern, und hat bis heute weit über 2000 Anträge via FMH eingereicht. Dabei unterstützt die FMH die Fachgesellschaften und Dachverbände mit ihren erfahrenen DRG- und Kodierexperten.