Um das Schweizer Fallpauschalensystem und die zugrundeliegende Prozedurenklassifikation weiterzuentwickeln und zu verbessern, führen die SwissDRG AG und das Bundesamt für Statistik jährlich ein Antragsverfahren durch. Antragsberechtigt sind die Aktionäre der SwissDRG AG, wobei die Anträge am häufigsten über die FMH eingereicht werden. Die FMH unterstützt die Präsidenten und DRG-Delegierten der Fachgesellschaften und Dachverbände bei der Antragstellung mit ihren erfahrenen DRG- und Kodierexperten. Insgesamt wurden bereits deutlich mehr als 2000 Anträge eingegeben und zum grössten Teil umgesetzt.