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Begleitforschung – notwendiges Monitoring

Welche Auswirkungen werden die Fallpauschalen SwissDRG haben? Sind beispielsweise die Qualität und die Versorgungssicherheit auch in Zukunft gewährleistet? Damit sich Fehlanreize des SwissDRG-Systems rechtzeitig erkennen und Gegenmassnahmen rasch einleiten lassen, braucht es eine Begleitforschung. Da die Zeit drängt, hat die FMH zusammen mit Experten ein Konzept für die Begleitforschung von SwissDRG erarbeitet.

Empfehlungen für die Begleitforschung
aus Anlass der Einführung von SwissDRG

  • Etablieren der Begleitforschung bis spätestens am 1. Januar 2011

  • Begleitforschung im unfassenden Sinn umsetzen (->Versorgungsforschung bzw. health services research) und Führungsdaten als Entscheidungsgrundlage für eine nachhaltige Gesundheitspolitik aufbauen
  • Begleit- bzw. Versorgungsforschung als Daueraufgabe betreiben und nicht lediglich als Evaluation der Einführungsphase
  • Unterscheidung zwischen folgenden drei Sichtweisen:
    – Patientensicherheit und Versorgungsqualität
    – Situation der betroffenen Berufsgruppen
    – Gesundheitssystem als Ganzes
  • Gleichwertige Bearbeitung der im Konzept beschriebenen Indikatoren
  • SwissDRG AG soll Hauptträgerin sein
  • Abwicklung der eigentlichen Forschungstätigkeit durch den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
  • Finanzierung aus folgenden Quellen:
    – Betriebskosten der leistungserbringenden Spitäler (namentlich für die
       medi­zinische und die administrative Krankenhausstatistik)
    – Zuschlag pro DRG-Fall
    – Budgetmittel des Bundes für die Evaluation der Wirkungen des KVG
    – Weitere Forschungsmittel

 


 
 
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