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Besuchs-Inkonvenienz-Pauschale BIP: Bundesrat entscheidet zugunsten der Grundversorger

Der Bundesrat hat zum Gesuch von TARMED Suisse über die Verlängerung der Besuchs-Inkonvenienz-Pauschale vom Herbst 2010 Stellung genommen: Er hat die BIP ab 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2012 genehmigt. Zur Gültigkeit der BIP im Zeitraum vom 1. April 2010 bis 31. Dezember 2010 hat der Bundesrat nur angemerkt, dass diese nicht mehr relevant sei, da der Zeitraum vorbei und die Vereinbarung nicht mehr gültig sei. Er hat sich aber weder explizit dafür noch dagegen ausgesprochen.

Übergangszuschlag: Verlängerung

Der Übergangszuschlag der Analyseliste (Tarifposition 4708.00) wurde um ein Jahr auf den 31.12.2012 verlängert.