Kantonaler Anschlussvertrag zum TARMED- Rahmenvertrag KVG

Das Tarifwerk TARMED gilt – wie im Rahmenvertrag TARMED KVG geregelt – gesamtschweizerisch für alle in der obligatorischen Krankenversicherung KVG ambulant erbrachten ärztlichen Leistungen. Auf kantonaler Ebene haben die kantonalen Ärztegesellschaften zudem mit santésuisse spezielle Anschlussverträge abgeschlossen, welche die Spielregeln unter den Tarifpartnern – zum Beispiel den kantonalen Taxpunktwert – festlegen.