Die Einführung und Anwendung des gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifwerks TARMED haben die FMH und die Krankenversicherer (santésuisse) im Rahmenvertrag TARMED KVG geregelt. Er legt insbesondere die Abwicklung der Leistungen fest, welche die Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenversicherung KVG an die Ärzte zu vergüten haben.
Berechnung der Starttaxpunktwerte und Steuerung der Kostenneutralität von TARMED
Vereinbarung betreffend die Paritätische Interpretationskommission TARMED