Rahmenvertrag TARMED KVG

Die Einführung und Anwendung des gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifwerks TARMED haben die FMH und die Krankenversicherer (santésuisse) im Rahmenvertrag TARMED KVG geregelt. Er legt insbesondere die Abwicklung der Leistungen fest, welche die Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenversicherung KVG an die Ärzte zu vergüten haben.

  • Anhang 2 Download

  • Berechnung der Starttaxpunktwerte und Steuerung der Kostenneutralität von TARMED

  • Anhang 3 Download

  • Vereinbarung betreffend Eröffnung Dignitätsdaten und Rechnungsstellung
  • Anhang 4a Download

  • Regelung über Diagnose / Diagnosecode
  • Anhang 4b Download

  • Diagnosecode für ambulante Behandlungen
  • Anhang 5 Download

  • Beitrittsgebühren und jährliche Unkostenbeiträge von Nicht-Verbandsmitgliedern
  • Anhang 6 Download

  • Regelung über Qualitätserfordernisse und WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit)
  • Anhang 7 Download

  • Vereinbarung betreffend die Paritätische Interpretationskommission TARMED

  • Anhang 8 Download

  • Vereinbarung betreffend den Rahmentarif