Ärztinnen und Ärzte, die ihre Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen, benötigen dafür eine bestimmte qualitative Dignität. Damit ist die fachliche Qualifikation gemeint – d.h. die in der Weiterbildungsordnung geregelten Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise. Diese qualitative Dignität ist bei jeder einzelnen Leistung des Tarifwerks TARMED vermerkt. Die vertragliche Grundlage dazu bildet das Dignitätskonzept.
Ärztinnen und Ärzte haben Anrecht auf Verrechnung von Leistungen gemäss TARMED-Tarifstruktur, soweit dies entweder
entspricht.
* Nicht-Titelträger ordnen sich demjenigen Facharzttitel zu, in welchem sie hauptsächlich Tätigkeit sind.
Die FMH führt und pflegt die Dignitätsdatenbank, auf welcher sie für sämtliche Ärztinnen und Ärzte die Leistungen verwaltet, die diese gemäss TARMED abrechnen dürfen. FMH-Mitglieder können ihr persönliches Dignitätsprofil einfach und bequem über die Dienstleistungsplattform myFMH verwalten.