Die neuste Version von TARMED ist am 1. April 2010 in Kraft getreten. Gegenüber der Version 1.06 sind verschiedene Änderungen realisiert worden:
Neue Tarifpositionen können grundsätzlich in den Besitzstand aufgenommen werden. Es gelten die bisherigen Voraussetzungen: Wer die Leistung während 3 Jahren vor ihrer Aufnahme in den TARMED regelmässig, selbständig und qualitativ unbeanstandet erbracht hat, darf die neue Tarifposition als Besitzstand geltend machen. Nicht eigenverantwortlich arbeitende bzw. in Weiterbildung stehende Ärzte/Ärztinnen müssen die Leistung während zweier Jahre unter Supervision regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht haben. Neu aufgenommene Besitzstandsleistungen richten sich bezüglich der Fortbildungspflicht nach der 3-Jahres-Periodizität: die letzte 3-Jahres-Periode ist Ende Dezember 2009 abgelaufen. Der nächste Termin, bis zu welchem die absolvierte Fortbildung deklariert werden muss, ist der 31.12.2012! Neue Positionen können ab 1. April 2010 über myFMH im persönlichen Dignitätsprofil angefügt werden.
Aktualisieren Sie Ihr Dignitätsprofil – die Dienstleistungsplattform myFMH steht Ihnen dafür rund um die Uhr zur Verfügung.