Mit der Dignitätsüberprüfung stellen die Krankenversicherer und die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) sicher, dass Ärztinnen und Ärzte nur jene Leistungen über TARMED abrechnen, für welche sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dafür bildet die Dignitätsdatenbank.
Dafür zuständig ist die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT). Die Dignitätsüberprüfung im Bereich Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung trägt massgeblich zur Sicherstellung der Qualität ärztlicher Leistungen hinsichtlich der Komponenten Aus-, Weiter- und Fortbildung bei. Die Dignitätsüberprüfung ist im «Reglement zum Betrieb der Online-Dignitätsdatenbank FMH vom 15.12.2007» geregelt.
Dignitätsüberprüfung der abgerechneten Leistungen im Bereich Krankenversicherung
Gesuche um Dignitätsüberprüfung können die Krankenversicherer bei der Paritätischen Kommission Dignitäten und Sparten (PaKoDig) einreichen.