Interpretationsfragen zum TARMED fallen – quer über alle Sozialversicherungsgesetze – in die Kompetenz der Paritätischen Interpretationskommission (PIK). Sie besitzt die alleinige und umfassende Zuständigkeit, das Tarifwerk TARMED gesamtschweizerisch einheitlich und verbindlich zu interpretieren. Die PIK behandelt nur Interpretationsanträge, welche keine Änderung der Tarifstruktur bewirken.
Antragssteller können alle Anwenderinnen und Anwender des Tarifwerkes TARMED sein. Und natürlich können auch die Tarifpartner selbst – die FMH, H+, santésuisse und die Medizinaltarifkommission (MTK) – Anträge bei der PIK einreichen, in welcher sie ständigen Einsitz haben.