Neurochirurgie

Die Neurochirurgie umfasst die Erkennung und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems mit seinen Hüllen und Gefässen, des Hirnschädels und der Wirbelsäule sowie des peripheren und vegetativen Nervensystems und die entsprechenden Voruntersuchungen, konservativen Behandlungsverfahren und die Rehabilitation sowie die allgemeine Schmerztherapie dieser Strukturen.

Anhang zum Weiterbildungsprogramm

Facharztprüfung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

Prüfung

Datum
Frühling: 8. März 2024
Herbst: 8. November 2024

Ort
Inselspital Bern, Anna Seiler Haus   

Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 2'000.00.

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).

Die Kandidatin oder der Kandidat muss gemäss dem Weiterbildungsprogramm das schriftliche EANS-Examen erfolgreich bestanden haben. Es wird empfohlen, die mündliche Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (Art. 4.5.1 Weiterbildungsprogramm).

Anmeldefrist
Frühling: 31. Januar 2024
Herbst: 30. September 2024

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt hier über ein Onlineformular.

Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie SGNC
Office Prüfungskommission
c/o IMK
Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. 061 561 53 59
E-Mail [email protected]

Bitte folgende Dokumente der Anmeldung beilegen:

  • EANS-Bestätigung
  • Bestätigung der Weiterbildungsstätte
  • Arztdiplom bzw. Mebeko-Anerkennung

​​​​​​​
Informationen

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurochirurgie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Arbeitsplatz-basierte Assessments

Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.

Kontakt

SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 503 06 00
info

Kontaktformular
Lageplan

© 2024, SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung