Pathologie

Der Pathologe gehört als Arzt und Vertreter einer klinischen Disziplin zu den Verantwortlichen des Gesundheitswesens. Er ist zuständig für die Untersuchung von Geweben und Zellen und erarbeitet auf dieser Grundlage eine Diagnose, erarbeitet Prognosen und führt prädiktive Untersuchungen zur Beurteilung des Ansprechens von Krankheiten auf therapeutische Massnahmen durch. Er bemüht sich um die fortlaufende Einführung neuer und die Verbesserung bestehende Untersuchungsmethoden. Zudem ist er an der Überwachung des Krankheitsverlaufs, an der Bewertung der Behandlung sowie an der Erarbeitung der Epidemiologie und Prophylaxe von Krankheiten beteiligt. Damit leistet er einen Beitrag zur Erkennung sowie Erforschung der Ursachen und Entstehungsmechanismen und der biologischen Wertigkeit von Krankheiten. Der Pathologe beteiligt sich an der Aus- und Weiter- und Fortbildung von Berufstätigen des Gesundheitswesens sowie an der Aufklärung und Gesundheitserziehung der Bevölkerung.

Facharztprüfung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

Prüfung

Datum und Ort
20. September 2024 im Universitätsspital Zürich

Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 500.00 für Mitglieder der SGPath bzw. von CHF 1'000.00 für nicht Mitglieder.

Die Bezahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die definitive Reservation eines Prüfungstermins, Details siehe Anmeldeformular.

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).

Anmeldefrist
20. März 2024

Anmeldung
PD Dr. med. Peter Bode
Präsident der Prüfungskommission
Leiter und Chefarzt Institut für Pathologie
Kantonsspital Winterthur
c/o Manuela Bollinger
Assistentin Institutsleitung
E-Mail [email protected]

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​​​​​​​Informationen
​​​​​​​Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Schwerpunktprüfungen

Zytopathologie

Datum
14. Mai 2024

Ort
Institut für Pathologie, Universität Bern

Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 250.00. 

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). 

Anmeldefrist
3. März 2024

Anmeldung an
[email protected]

Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Zytopathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Molekularpathologie

Datum
Dienstag, 14.05.2024

Ort
Institute of Pathology
University of Bern
Murtenstrasse 31
3008 Bern

Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 500.—

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). 

Anmeldefrist
Montag, 15.04.2024

Anmeldung
PD Dr. med. Dr. sc. nat. Bettina Sobottka & Dr. med. Jan Rüschoff
c/o Eva Hora, Institute Assistant
Department of Pathology and Molecularpathology
University Hospital Zurich
Rämistrasse 100
8091 Zürich

E-Mail ​​​​​​​[email protected]

Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Molekularpathologie zum Facharzttitel Pathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Arbeitsplatz-basierte Assessments

Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.

Kontakt

SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 503 06 00
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