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02.11.2021 – Covid-19: Impfungen und Tests in den Arztpraxen

Covid-19: Impfungen und Tests in den Arztpraxen

Nachfolgend möchten wir Sie mit Informationen zur Abgeltung der Covid-Impfung und -Tests in den Arztpraxen informieren.

Vergütung Covid-Impfung

Seit Mitte Januar 2021 regelt der vom Bundesrat genehmigte Tarifvertrag die Vergütung von Covid-19-Impfungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Diesen Tarifvertrag haben folgende Tarifpartner abgeschlossen: die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), die Gemeinsame Einrichtung KVG, die von der tarifsuisse ag vertretenen Versicherer, die Einkaufsgemeinschaft HSK AG sowie die CSS Versicherung AG.

Dieser Tarifvertrag sah die Höhe der Abgeltung von CHF 24.50 pro Impfung in den Arztpraxen befristet bis Ende Juni 2021 vor und wurde auf grossen Druck der FMH bis Ende September 2021 verlängert. Einige Kantone haben darüber hinaus eine zusätzliche Vergütung vorgesehen. Damit blieb die Vergütung von CHF 24.50 bestehen und wurde nicht wie im Tarifvertrag vorgesehen auf CHF 16.50 gesenkt.

Per 30.9.2021 lief gemäss Tarifvertrag «Impfung im Covid-19-Pandemiefall» bzw. dessen Nachtrag 2 der Tarif von 24.50 CHF für die Impfung in Arztpraxen aus. Da die Versicherer nicht bereit waren, diesen Tarif auch für das 4. Quartal bei CHF 24.50 zu belassen, hat die GDK den Kantonen empfohlen, die Impftarife bis Ende 2021 mit CHF 8 oder einem höheren Betrag zusätzlich zu finanzieren, damit die Abgeltung pro Impfung bis Ende Jahr weiterhin mindestens CHF 24.50 beträgt. Die Kantone setzen auf diese Weise ein wichtiges Zeichen und nehmen damit ihre Verantwortung wahr, das Ziel einer möglichst hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung zu erreichen.

Covid-Tests in den Arztpraxen

Per 11. Oktober 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine aktualisierte Version des Faktenblattes «Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbunden Leistungen» veröffentlicht. Die Testkosten für präventive Einzeltests werden nicht mehr durch den Bund übernommen.

Ausnahmen:

  • Für Kinder unter 16 Jahren und Personen, die nachweisen können, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden weiterhin die Testkosten für die Schnelltests zur Fachanwendung oder gepoolte molekularbiologische Analysen für Einzelpersonen vom Bund übernommen.
  • Schnelltest zur Fachanwendung für Einzelpersonen für Besucher von Gesundheitseinrichtungen (kein Zertifikat, lediglich Ausstellung des Nachweises) werden weiterhin vom Bund übernommen.
  • Bei Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, übernimmt der Bund bis Ende November 2021 die Kosten der Sars-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung und der gepoolten molekularbiologischen Analysen für Einzelpersonen. Ebenfalls erhalten sie die Möglichkeit, ein Zertifikat zu beantragen (Anhang 6 Ziffer 1.4.1 Bst. n und Ziffer 1.7.1 Bst. c Covid-19-Verordnung 3).

Weitergehende Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.

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