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04.01.2022 – TARDOC-Version 1.3 nachgereicht

TARDOC-Version 1.3 nachgereicht

Per 20. Dezember 2021 haben die FMH, der Krankenversicherungsverband curafutura und die SWICA Krankenversicherung AG beim Bundesrat die vierte TARDOC-Version 1.3 nachgereicht. Die Delegiertenversammlung der FMH sowie die entsprechenden Gremien bei curafutura und SWICA hatten einige Tage zuvor grünes Licht dafür gegeben.

In den vergangenen Monaten haben sich die beteiligten Tarifpartner nochmals intensiv mit der Tarifstruktur auseinandergesetzt und auch die nichtbeteiligten Tarifpartner – namentlich der Krankenversicherungsverband santésuisse und der Spitalverband H+ – eingeladen, TARDOC gemeinsam zu überarbeiten. Auch wenn diese beiden Verbände TARDOC nach wie vor nicht unterstützen und in der Zwischenzeit mit ambulanten DRG-Pauschalen ein eigenes Projekt verfolgen (lesen Sie im vorliegenden Infoletter den entsprechenden Artikel dazu), konnten in den gemeinsamen Workshops viele der vom Bundesrat bzw. vom BAG kritisierten Punkte besprochen und angegangen werden. Mehr dazu lesen Sie in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 15. Dezember 2021.

Ziel der Tarifpartner ist es nach wie vor, dass TARDOC per 2023 in Kraft gesetzt werden kann und den veralteten sowie nicht mehr sachgerechten und betriebswirtschaftlich bemessenen TARMED ablöst. TARDOC soll zukünftig im Auftrag der beteiligten Tarifpartner jährlich durch die ats-tms AG weiterentwickelt werden, um unter anderem auch mit den Entwicklungen in der Medizin Schritt halten zu können.

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