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06.07.2021 – Rechtliche Änderungen

Rechtliche Änderungen

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV per 1. Juli 2021

Die Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) umfassen die folgenden Punkte:

  • Im ganzen Erlass wird der Ausdruck «Impfplan 2020» durch den Ausdruck «Impfplan 2021» ersetzt.
  • Die Versicherung übernimmt die Kosten von Leistungen der klassischen Homöopathie, sofern der Arzt oder die Ärztin über eine Weiterbildung verfügt, die dem Fähigkeitsprogramm Homöopathie (SVHA) des SIWF vom 1. Januar 1999, revidiert am 10. Dezember 2020, entspricht.

Alle Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung im Detail finden Sie auf der Website des BAG.

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Anhang 1

Die lymphovenöse Anastomose und die vaskularisierte Lymphknotentransplantation zur Behandlung von einem Lymphödem sind neu als Pflichtleistung in Evaluation vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2026.

Die Liposuktion zur Behandlung von Schmerzen bei einem Lipödem ist neu als Pflichtleistung in Evaluation vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2025.

Die Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit wurde durch die Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) bei einem Opioidabhängigkeitssyndrom ersetzt. Dies gilt ab dem 1. Juli 2021. Zudem wurden die dazugehörigen Voraussetzungen angepasst.

Bei der Positron-Emissions-Tomographie (PET/CT, PET/MR) wurde das PET gestrichen. Dies gilt ab dem 1. Juli 2021.

Alle Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung im Detail finden Sie auf der Website des BAG.

Änderung der Analysenliste (AL)

Neu gilt für die 1734.01 Troponin, T oder I, ab dem 1. Juli 2021 Folgendes: Die Kostenübernahme ist in Evaluation bis am 30. Juni 2022.

Alle Änderungen der Analysenliste im Detail finden Sie auf der Website des BAG.

Änderungen der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Per 1. Juni 2021, 1. Juli 2021, 1. Oktober 2021 und 1. Januar 2022 treten diverse Änderungen der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) in Kraft.

So ist zum Beispiel der Kauf eines Pulsoxymeters zur ambulanten Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu Hause als Pflichtleistung in Evaluation vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022.

Alle Änderungen der Mittel- und Gegenständeliste im Detail finden Sie auf der Website des BAG.

Wichtig: Newsletter Leistungen Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG den Newsletter Leistungen Krankenversicherung abonnieren können. Damit sind Sie immer frühzeitig informiert, welche Änderungen der KLV und deren Anhänge ab wann in Kraft treten.

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