Die tarifsuisse ag hat in letzter Zeit diverse Ärztinnen und Ärzte kontaktiert und im Rahmen einer Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungen detaillierte Auskünfte zu Verträgen bezüglich präanalytischer Leistungen verlangt. Diese Anfragen haben eine grosse Verunsicherung bei den betroffenen Ärztinnen und Ärzte ausgelöst, Der Rechtsdienst der FMH wurde deshalb von den Betroffenen kontaktiert, auch weil die tarifsuisse ag die Herausgabe von Akten (Verträgen, Bestätigungen usw.) verlangt und mit Rückforderungen und Prozessen droht.
An der Präsidentenkonferenz der kantonalen Ärztegesellschaften vom 24.06.2021 wurde deshalb ein Schreiben dazu präsentiert, in dem die Ausgangslage, die rechtliche Situation erklärt und Empfehlungen vom Rechtsdienst gemacht werden, in welcher Form und Art die kantonalen Ärztegesellschaften ihre Mitglieder informieren und unterstützen sollen und können.
Nebst den darin enthaltenen Empfehlungen wird aktuell generell geraten, auf keinen Fall die gestellten Fragen der tarifsuisse zu beantworten, sondern sich an Herrn Ciro Papini ([email protected]) vom Rechtsdienst der FMH wenden.
Sollten Ihre Mitglieder am Abschluss von Verträgen bezüglich präanalytischer Leistungen interessiert sein, empfehlen wir ihnen ebenfalls, sich vorgängig an Herrn Ciro Papini zu wenden. Diese Empfehlung gilt auch für die von der tarifsuisse ag bereits angeschriebenen Ärztinnen und Ärzten.