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06.07.2021 – Vergütung Covid-19-Impfung

Vergütung der Impfung gegen Covid-19 in Arztpraxen ab 1. Juli 2021

Seit Mitte Januar 2021 regelt der vom Bundesrat genehmigte Tarifvertrag die Vergütung von Covid-19-Impfungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Auf grossen Druck der FMH haben sich die Vertragspartner einigen können, dass die Vergütung in der Höhe von 24.50 CHF bis Ende September 2021 verlängert wird.

Folgende Tarifpartner haben miteinander den Tarifvertrag zur Vergütung von Covid-19-Impfungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen, der seit Mitte Januar 2021 gilt: die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), die Gemeinsame Einrichtung KVG, die von der tarifsuisse ag vertretenen Versicherer, die Einkaufsgemeinschaft HSK AG sowie die CSS Versicherung AG. Die Vergütung für Impfungen in den Arztpraxen liegt zurzeit bei 24.50 CHF pro Impfung. Der Tarifvertrag sah ursprünglich diese Höhe der Abgeltung befristet bis Ende Juni 2021 vor. Danach sollte die Vergütung auf 16.50 CHF abgesenkt werden.

Auf grossen Druck der FMH haben sich die Vertragspartner einigen können, dass die Vergütung in der Höhe von 24.50 CHF bis Ende September 2021 bestehen bleibt. Angemerkt sei nochmals, dass die FMH bei diesen Verhandlungen nie als Verhandlungspartner involviert war und auch nach wie vor nicht Vertragspartner ist. Trotz eines Schrittes in die richtige Richtung ist die weiter bestehende Ungleichbehandlung gegenüber den Apotheken (Entschädigung von CHF 24.50) bis Ende Jahr stossend und nicht akzeptabel.

Bitte beachten Sie, dass die Kantonsregierungen frei sind, mit den kantonalen Ärztegesellschaften über die Pauschale von CHF 24.50 pro Verimpfung hinausgehend eine zusätzliche Entschädigung für die Arztpraxen festzulegen. Ob in Ihrem Kanton entsprechende Bestimmungen gelten, erfahren Sie bei Ihrer kantonalen Ärztegesellschaft.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.

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