Im Zuge der vom Parlament am 19. Juni 2020 verabschiedeten Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; «Weiterentwicklung der IV») wurde die Liste der Geburtsgebrechen umfassend aktualisiert. Die Weiterentwicklung der IV trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Neu sind die Kriterien zur Aufnahme eines Geburtsgebrechens in die Liste der Geburtsgebrechen in der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) festgehalten.
Die Änderungen in der Verordnung über Geburtsgebrechen (ab 2022 GgV-EDI) haben einen direkten Einfluss auf die Ansprüche der Versicherten, resp. die Leistungspflicht der IV. Es kann dadurch bei bestimmten bestehenden Geburtsgebrechen zu einem Kostenträgerwechsel kommen.
Im beiliegenden Schreiben des Bundesamts für Sozialversicherung BSV können weitere Details entnommen werden. Die neue Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen (GgV-EDI) und die dazugehörenden Erläuterungen sind ebenfalls beigelegt. Darin enthalten ist eine tabellarische Gegenüberstellung der aktuellen (GgV) sowie neuen (GgV-EDI) Geburtsgebrechen-Liste (Anhang).