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12.04.2022 – Margenunabhängige Arzneimittelabgabe

Margenunabhängige Arzneimittelabgabe

Die heutige Margenordnung (Vertriebsanteil) bei der Abgabe von Arzneimitteln besteht aus einem preis- sowie packungsbezogenen Zuschlag auf dem Fabrikabgabepreis (FAP). Der preisbezogene Zuschlag ist umso höher, je höher der FAP ist. Diese Ausgestaltung schafft gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG Fehlanreize: Je teurer das abgegebene Medikament, desto höher die Marge für den Arzt oder den Apotheker. Das BAG hat schon länger das Ziel, diese Fehlanreize abzuschaffen und bei der Abgabe bzw. beim Verkauf von Arzneimitteln Kosten einzusparen, dies insbesondere durch:

  • eine höhere Generikapenetration,
  • eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Vertriebsanteils sowie durch
  • die Verminderung von negativen Anreizen bei der Abgabe und beim Verkauf

2018 hat das Eidgenössische Departement des Inneren EDI zwei konkrete Varianten für die Anpassung des Vertriebsanteils in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten hat das BAG nun im November 2021 in einem Videocall erstmals seine Vorstellungen für die Anpassung des Vertriebsanteils und zur Generikapenetration vorgestellt. Die Umsetzung dieser vom BAG vorgesehenen «Margenrunde» würde zu massiven Verlusten für Ärztinnen und Ärzte mit Selbstdispensation führen. Eine Vernehmlassung zu diesem neuen Vorschlag soll noch im zweiten Quartal 2022 vom BAG eröffnet werden.

Als Gegenmassnahme haben die FMH und die Ärzte mit Patientenapotheke (APA) mit dem Krankenversicherungsverband curafutura (und SWICA) sowie dem Apothekerverband pharmaSuisse bereits vor Monaten Verhandlungen für ein Umlagemodell aufgenommen. Die erwähnten «tripartiten» Tarifpartner verfolgen das Ziel, den Vertriebsanteil neu ebenfalls, und wie vom BAG angedacht, margenunabhängig auszugestalten. Dieser soll wie von der Verordnung über die Krankenversicherung KVV vorgesehen, die Kapitalkosten, Lagerhaltung sowie die Transport-, Infrastruktur- und Personalkosten in Zusammenhang mit der Beschaffung der Arzneimittel decken.

Die der Ärztin bzw. dem Arzt entstehenden Aufwände in Zusammenhang mit der eigentlichen Abgabe der Arzneimittel (u. a. das Abklären von Kontraindikationen, die Prüfung des Einsatzes kostengünstigerer Alternativen bei der Therapiewahl, die Wahl der optimalen Dosierung, die Interaktionskontrolle innerhalb der Abgabe, die Etikettierung der Packung, die Information der Patientin bzw. des Patienten über Dosierung, Therapiedauer, optimale Einnahmezeiten etc.) sollen weitgehend margenunabhängig über einen neuen Tarif zur «Arzneimittelabgabe durch Ärztinnen und Ärzte» abgegolten werden. Diese Aufwände werden in den Kantonen mit Selbstdispensation – wie fälschlicherweise immer wieder behauptet – weder über längere Konsultationszeiten noch über die TARMED- bzw. TARDOC-Kostenmodelle oder über höhere Taxpunktwerte mitfinanziert.

Gleichzeitig mit dem neuen Tarif für Ärztinnen und Ärzte soll auch die Leistungsorientierte Abgeltung (LOA) IV der Apothekerschaft einer Revision unterzogen und in die LOA V überführt werden.

Die «tripartiten» Verhandlungen zur neuen Tarifstruktur, den damit zusammenhängenden Konzepten zur kostenneutralen Einführung sowie zur Qualitätssicherung und Qualitätsmessungen sind bereits weit fortgeschritten und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden.

Die FMH sieht vor, den Vorschlag zur neuen Margenordnung sowie die neue Tarifstruktur der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2022 zur Genehmigung vorzulegen und bei einem positiven Entscheid alsdann dem BAG zur Genehmigung einzureichen.

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