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12.04.2022 – Aktueller Stand Genehmigungsverfahren TARDOC

Aktueller Stand Genehmigungsverfahren TARDOC

Seit der gemeinsamen Nachreichung der TARDOC-Version 1.3 beim Bundesrat am 20. Dezember 2021 durch curafutura und die FMH, sind bereits über 110 Tage vergangen. Das BAG prüft im Auftrag des Bundesrates als zuständiges Bundesamt den TARDOC hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Bisher fanden seit der Einreichung im Dezember 2021 keine Sitzungen und kein schriftlicher Austausch zwischen dem BAG und den einreichenden Tarifpartnern statt. Der Prüfprozess ist gemäss BAG bereits weit fortgeschritten. Sobald das Prüfverfahren seitens BAG abgeschlossen ist, wird das EDI einen Antrag zuhanden des Bundesrates vorbereiten. Ein Entscheid des Gesamtbundesrates kann im zweiten Quartal 2022 erwartet werden.

Innerhalb der FMH wurde auch bereits definiert, wie die anschliessende Kommunikation an die Ärzteorganisationen und Mitglieder ablaufen soll, sobald ein Entscheid des Bundesrates zum TARDOC vorliegt. Das Ziel ist, dass sämtliche Anspruchsgruppen innerhalb kürzester Zeit über den Entscheid und die nächsten Schritte informiert sind.

«Nach der Einreichung ist vor der Umsetzung»

In Erwartung des baldigen Entscheids des Bundesrates bereitet das Departement Ambulante Versorgung und Tarife die Inkraftsetzung des TARDOC mit grossem Einsatz vor. Das Ziel dieser Vorbereitungsarbeiten ist, dass die FMH unmittelbar an den Entscheid des Bundesrates umfangreiche Informationen und Schulungsinhalte zu TARDOC publizieren kann und den Mitgliedern der FMH somit eine bestmögliche Unterstützung in der Vorbereitung der Umstellung von TARMED zu TARDOC bieten kann.

Die spezifische Website mit umfangreichen Informationen und Dokumenten befindet sich derzeit im Aufbau. Gewisse Informationen auf der Website werden exklusiv für Mitglieder der FMH in einem passwortgeschützten Bereich zur Verfügung stehen. Die Website wird erst unmittelbar nach dem Entscheid des Bundesrates veröffentlicht. Die Vorbereitungen für die TARDOC-Hotline konnten bereits abgeschlossen werden. FMH-Mitglieder können sich mit ihren Fragen und Unklarheiten telefonisch oder schriftlich direkt an die kompetenten Mitarbeitenden der «FMH TARDOC-Hotline» wenden.

Ebenfalls werden wir einen TARDOC-Lernbrowser zur Verfügung stellen, der mit Hinweisen, Erklärungen und weiterführenden Dokumenten ausgestattet sein wird. Damit wird dem Anwender ermöglicht, die Anwendung von TARDOC – spezifisch bezogen auf Tarifpositionen im Tarifbrowser – praxisnah zu erlernen.

Die FMH hat ebenfalls evaluiert, ob es sinnvoll ist, spezifische E-Learning-Inhalte anzubieten. Nach umfassender Analyse wurde diese Option jedoch verworfen, da der Aufwand für die Erstellung und der sich daraus ergebende Nutzen für die Mitglieder in keinem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Die Benutzung des E-Learning-Tools wäre für die Mitglieder auch zu zeitaufwendig gewesen und die Informationen wären zu wenig strukturiert abrufbar.

Die FMH wird mit dem Schweizerische Verband Medizinischer Praxis-Fachpersonen (SVA) im Bereich der Schulungen zu TARDOC zusammenarbeiten. Der SVA wird für die MPA/MPK spezifische Schulungen anbieten, die im Vorfeld gemeinsam mit den Experten der FMH erarbeitet wurden. Damit kann auch sichergestellt werden, dass sowohl die Ärztinnen und Ärzte über die FMH als auch die Praxismitarbeitenden direkt über den SVA mit den inhaltlich identischen Informationen auf die Inkraftsetzung von TARDOC vorbereitet werden.

Weitere Informationen dazu folgen unmittelbar im Anschluss an den bundesrätlichen Entscheid.

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