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12.04.2022 – Übergangstarif bei Laboranalysen

Übergangstarif bei Laboranalysen

Die Motion 19.4492 «Laborkosten zulasten der OKP» mit dem eingereichten Text «Der Bundesrat wird beauftragt, die Preise der Laboranalysen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu senken.» wurde im Dezember 2021 angenommen. Bereits im Februar 2022 wurde in einer Fragestunde nachgehackt: «Wann werden die Laborpreise endlich gesenkt?» Der Bundesrat wies am 7. März 2022 darauf hin, dass die zweite Phase der Revision der Analysenliste mit dem Ziel der Neutarifierung aller Positionen der Analysenliste (transAL-2) in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern im November 2020 gestartet sei und es wegen der Arbeiten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen kam.

Die zweite Phase dürfte insgesamt mehrere Jahre dauern, da das EDI den Tarif jeder Analyse neu berechnen wird. Da aber die aktuellen Tarife im Vergleich zum Ausland deutlich höher sind, und das Parlament mit der Motion 19.4492 klar einen Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht hat, werden nun Zwischenschritte in die Wege geleitet, damit rasch Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der Krankenversicherung realisiert werden können. Im Vordergrund steht dabei eine durchgängige prozentuale Senkung der aktuellen Tarife auf einen Übergangstarif. Beim Übergangstarif sind die Tarife der schnellen Analysen von einer Tarifsenkung ausgenommen, somit sind Hausärzte nicht betroffen. Dieser Übergangstarif wird jedoch nur bis zum Abschluss der regulären Neutarifierung aller Positionen der Analysenliste, basierend auf einer betriebswirtschaftlichen Bemessung und einer sachgerechten Struktur, gültig sein.

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