12.04.2022 – Übernahme von Medizinalkosten bei Personen aus der Ukraine
Übernahme von Medizinalkosten bei Personen aus der Ukraine
Das Staatssekretariat für Migration SEM hat folgende Informationen zur finanziellen Zuständigkeit für die Übernahme von Medizinalkosten bei Personen aus der Ukraine, die ein Gesuch um vorübergehenden Schutz stellen, veröffentlicht:
Solange ukrainische Flüchtlinge in einem Bundesasylzentrum untergebracht sind – was meistens nur wenige Tage der Fall ist – liegt die Sozialhilfezuständigkeit beim Bund.
Die betroffenen Personen erhalten vom SEM eine Bestätigung über die Einreichung ihres Gesuchs um vorübergehenden Schutz.
Erbringen Ärztinnen und Ärzte für Personen, die diese Bestätigung vorlegen können, medizinische Leistungen im Rahmen des KVG-Leistungskatalogs, können Ärztinnen und Ärzte die Rechnung dem SEM (Staatssekretariat für Migration, Medizinalrechnungen Ukraine, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern) zustellen.
Bitte überprüfen Sie vor der Leistungserbringung, ob die angegebene Passnummer oder die Nummer der Identitätskarte in der Bestätigung des SEM mit der Nummer im vorgewiesenen Pass oder in der vorgewiesenen Identitätskarte übereinstimmt.
Mit der Kantonszuweisung geht die Sozialhilfezuständigkeit auf die Kantone über. Ab diesem Zeitpunkt sind geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer bei der vom entsprechenden Kanton bezeichneten Krankenversicherung versichert.
Allfällige Rechnungen, die dem SEM während dem Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum zugestellt werden, wird das SEM zwecks Begleichung anschliessend selbstständig dem zuständigen Kanton bzw. der zuständigen Krankenversicherung zustellen.