Am 22. Juni 2020 ist die COVID-19 Verordnung 3 in Kraft getreten. Diverse Bestimmungen werden in diesem Zusammenhang angepasst. Gerne übermitteln wir Ihnen hiermit einen diesbezüglichen Brief des Bundesamts für Gesundheit BAG (auf Deutsch und auf Italienisch).
Neue Teststrategie des Bundes
Der Bund übernimmt neu auf Grundlage der aktualisierten Beprobungsstrategie des BAG die Kosten der ambulant durchgeführten molekularbiologischen und serologischen Analysen und damit verbundenen Leistungen auf SARS-CoV-2 bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG vom 24. Juni 2020 erfüllen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Kosten, die der Bund nicht übernimmt, weil Mehrkosten anfallen oder die Voraussetzungen nicht gegeben sind, vom Patienten bzw. von der Patientin übernommen werden müssen. Wenn Ärztinnen und Ärzte COVID-19-Tests durchführen, haben sie eine Aufklärungspflicht: Der Patient bzw. die Patientin ist vor dem Test entsprechend zu informieren, ansonsten geht der Arzt bzw. die Ärztin das Risiko ein, die nicht vom Bund übernommenen Kosten selbst tragen zu müssen. Auf dem Laborauftrag ist jeweils der entsprechende Vermerk anzubringen, beispielsweise «Gemäss Teststrategie vom 24. Juni 2020».
Informationen zur Abrechnung von Leistungen
Gerne informieren wir Sie auch über die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Leistungen in Zusammenhang mit COVID-19: